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Die Welt · 1905-07-21 · 29 (21.7.1905) · page 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
29 (21.7.1905)
Date
1905-07-21
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Seite 22 9jb\* # w*u N<\ 29 Wie bereits erwähnt, tragen die Talons zum Zwecke einer genauen Kontrolle eine laufende Nummer, welche aus technischen Gründen nicht mehr als acht Ziffern enthalten kann, und zwar von 1 bis 99,999.999. Ist diese Ziffernreihe in einem Lande erschöpft, so beginnt die zweite Serie mit denselben Buchstaben, aber mit der Ziffer II, z. B. Rd II oder Ed II. Die laufende Nummer der Reihen fängt wieder mit 1, 2, 3 an. Die Nachahmung wird sehr erschwert durch das eigens zu diesem Zwecke angefertigte Wasserzeichenpapier, durch die Art des Druckes, durch die Klischees, durch die Kontrolle seitens der Zentrale, der Landeszentralen etc. Ueberdies sind im Drucke Kontrollmerkmale enthalten, welche den Vertrauensmännern bekanntgegeben werden. Die kleine Spende der Marke dient dazu, bei allen Korrespondenzen, Schriftstücken und ähnlichem verwendet zu werden, dient auch als Ersatzsumme statt abzusendender Telegramme, als Ablösung für Blumenspenden und dergleichen. Neben diesen, den kleinsten gangbaren Wert repräsentierenden Marken werden demnächst noch Nationalfondsmarken in höherem Werte zu 1 Krone 40 Kopeken 1 Fr. 1 Mk. etc. ausgegeben werden. Die Sammelbüchsen. Die Sammelbüchsen dienen gleichfalls dem Zwecke, die kleinsten Spenden aufzunehmen. Diese Sammelbüchsen werden von Nationalfondszentralen den Sammlern zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt sich, sie an allen Orten, wo eine grössere Zahl von Volksgenossen verkehrt, anzubringen. Aber auch in den jüdischen Häusern, in Geschäftslokalen ist ihr Platz. Selbstverständlich können mit Hilfe der Büchse auch gelegentliche Sammlungen bei besonderen Anlässen veranstaltet werden. Diese Sammelbüchsen werden in bestimmten Zeiträumen in Gegenwart einer Kommission geleert und der Betrag ausgewiesen. Gratulationsdepeschen. Es werden demnächst Formulare für Gratulationsdepeschen ausgegeben. Diese Formulare werden mit den Normalkosten eines Telegrammes bewertet und sind dann so wie einfache Briefe abzuschicken. Auf diese Weise ist es möglich, die bei allen Gelegenheiten des gesellschaftlichen Verkehres notwendigen Telegramme durch unsere Formulare zu ersetzen und dem Nationalfonds eine ziemlich beträchtliche Summe zuzuführen. Grössere Beträge für den Nationalfonds. Um einmalige oder fortgesetzte grössere Beiträge so zu ermöglichen, dass sie den Stiftern der Summe noch Gelegenheit zu einer besonderen WTidmung geben, wurde das Goldene Buch des Nationalfonds eingeführt. Einzelne Personen oder Vereinigungen, die einen Betrag von mindestens (£ 10 geben, werden in ein Gedenkbuch, das sogenannte Goldene Buch des Nationalfonds, eingetragen und erhalten ein künstlerisch ausgestattetes Gedenkblatt. Es steht natürlich den Stiftern der Beträge frei, die Eintragung auf den Namen einer beliebigen Person, Korporation oder Institution vornehmen zu lassen. In diesem Sinn ist das Goldene Buch vor allem die Stelle, an der unsere Volksgenossen verdienten Persönlichkeiten oder Korporationen Zeichen der Wertschätzung geben können, wobei sie zugleich durch den Beitrag für den Nationalfonds die nationale Sache auch in anderer Richtung fördern. Das Goldene Buch wird auch gerne von Vereinen zur eigenen Eintragung benützt, um damit darzutun, dass die Mitglieder dieses Vereines sich an den Sammlungen für den Nationalfonds rege beteiligen. Die zweite Möglichkeit, grössere Beiträge zu sammeln, bieten die Sammelbogen. Die Sammelbogen werden von gewissen Landeszentralen ausgegeben, sind nach einem bestimmten System durchgeführt, so dass die Kontrolle gesichert ist, werden an Vertrauensmänner abgegeben und bieten die Möglichkeit gelegentlicher Sammlungen. Die Landeszentralen sorgen dann dafür, dass die eingelieferten Beträge in den Ausweisstellen des Nationalfonds publiziert werden. Der Modus der Sammelbogen ist besonders bei Sammlungen von Haus zu Haus unter wohlhabenderen Schichten zu empfehlen und hat sich in diesem Sinne bereits mehrfach bewährt. Eine der wesentlichsten Einnahmequellen für den Nationalfonds könnte und sollte die Selbstbesteuerung sein. Sie beruht auf der moralischen Grundlage, dass die Beiträge für den Nationalfonds um so höher anzuschlagen sind, je mehr sie dem Gefühle der Pflicht, der freiwilligen, dauernden Abgabe entsprechen. Das System der Selbstbesteuerung, das in materieller Hinsicht darin besteht, dass jeder einen bestimmten kleinen Prozentsatz seines Einkommens in monatlichen Raten für den Nationalfonds abgibt, ist erst vor kurzem in grösserem Umfang eingeführt worden, bewährt sich aber schon jetzt als die beste Basis der Nationalfondsbeiträge. Es ist allen, denen der Nationalfonds am Herzen liegt, dringend zu empfehlen, dass sie gerade diesem System ihre besondere Aufmerksamkeit schenken und es, soweit nur möglich, für sich und ihre Kreise auszugestalten suchen. Das beste Mittel, dieses System zu organisieren, wird darin liegen, dass sich nebst unseren vielen kleinen Vereinen kleine Selbstbesteuerungsgruppen von zehnoder mehr Personen bilden, die regelmässig monatlich an den Leiter der Gruppe unter dem Titel „Selbstbesteuerung" ihre Beiträge einliefern. Wenn sich dieses System durchsetzt, wenn es unseren besten Sammlern gelingt, um den engsten Verwandten- und Bekanntenkreis herum solche Gruppen zu formieren, so ist mit dem einfachsten Apparat für grosse regelmässige Einkünfte gesorgt und die Möglichkeit eines immer weiter reichenden Ausbaues getroffen. Man berücksichtige dabei, dass das Elerftent der freiwilligen Beisteuer auch noch in dem Sinne eine erzieherische Wirkung ausüben wird, dass aus den Gruppen selbst wieder neue Sammler und Organisatoren neuer Gruppen hervorgehen werden. Darum sei das System der Selbstbesteuerung ganz besonders der Energie und Tatkraft der Sammler und Vereine empfohlen. Vermächtnisse. Eine der Haupteinnahmsquellen des Nationalfonds sollen auch letztwillige Verfügungen und Vermächtnisse werden. Es soll durch Agitation und Aufklärung dahin gebracht werden, dass jeder bemittelte Jude in seinem Testamente den Nationalfonds seinem Vermögen entsprechend bedenkt. Dies kann mit der Institution des Goldenen Buches verbunden werden, so dass jeder

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