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Die Welt · 1905-07-07 · 27 (7.7.1905) · page 9

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Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
27 (7.7.1905)
Date
1905-07-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 87 „bic # weit" Seite 9 Zuchttiere weder in bezug auf Mdlch- und Fleischertragnoch auf Bassenbeständigkeit irgendwelche sichere Anhaltspunkte haben kann. Auch die Versuche einiger Privatpersonen, europäisches Zuchtvieh nach dem Britisch-Ostafrika-Protektorate zu bringen, sind bis jetzt erfolglos geblieben und haben die betreffenden Herren nur eine Menge Geld gekostet. Das Vieh ging ihnen entweder an Krankheit ein. oder es musste der schlechten Weideverhält- Bisse wegen mit teuren Feldfrüchten gefüttert werden. In den Kreuzungsprodukten von europäischen Viehrassen mit Eingeborenenvieh liegt sicher auch die Gefahr einer geringeren Widerstandsfähigkeit gegen mancherlei Krankheiten. Wir wissen, dass die Klima Verhältnisse des Guasso~Ngisehu-Hochland!es in bezug auf Viehzucht keine sehr günstigen sind und die Tiiere hier hauptsächlich unter dem starken Temperaturwechsel zu leiden haben. Man muss die Massai selbst sehen^ wie sie gegen diesen ungünstigen Temperaturumschlag gestählt sind, um zu begreifen, dass auch ihr Vieh an solche Verhältnisse angepasst ist. Fremdes Vieh und namentlich europäische Tiere, die niemal? solche Wärmedafferenzen zu ertragen hatten, werden hier viel leicht mehr zu leiden habenals die wetterfesten Binder der Massai- und wenn zu diesen Leiden sich dann noch die vielen anderen Krankheiten gesellen, so werden diese Rinder oder die aus ihnen hervorgegangenen Maschrassen wohl einen schweren Existenzkampf auszufechten haben. Ich glaube daher, dass es hinsichtlich der Rinderzucht vor- ' derhand am besten sein würde, auf Einführung" von Massairindem und auf allmähliche Veredlung dieser Basse durch verbesserte ISTahrungsverhältnisse, eine zweckentsprechende Gesundheitspflege und eine rationelle Selektion in der Basse selbst das Gewicht zu legen, und erst später, wenn diese Arbeit getan, auf Einführung neuer, noch nicht akklimatisierter Viehschläge das Augenmerk zu richten. An einer baldigen und ungestörten Vermehrimg solcher Binderherden wäre dann nicht zu zweifeln und es bliebe uns nur die Frage offen, ob ein solches Viehzuchtiinternehnien auch in finanzieller Hinsieht zu Erfolgen führen würde. Diese Frage ist bald beantwortet, denn wir wissen, dass für Binder sich in Ostafrika ein steter Absatz findet und die Tiere immer gut bezahlt werden. In Nairobi, im Zentrum des grössten Viehzuchtgebietes, werden gegenwärtig für gewöhnliche Kühe Bup. 75—100 4—6y> Pfd. St., für Kälberkühe 41/,—S^Pfd.St., für Schlacht ochsen 2Pfd. St. bis 2 Pfd. St. 6 sh und für Zuchtochsen 3 Pfd. St. 7 sh bis 4 Pfd. St. bezahlt, und auf dem Markte 4—5 Pfund Kind fleisch mit 1 sh 3 d verkauft. Diese Preise werden mit der Entwicklung des Landes sich eher noch heben und der Absatz ein immer grösserer werden. Die Kosten der Viehzucht sind sehr geringe und ihr Betrieb könnte von Neusiedlern um so leichter aufrechterhalten werden, als sie jederzeit gute Hilfskräfte unter den umwohnenden Eingeborenen, namentlich unter den in Schimoni lebenden Guasso-Ngisclm-Massai, finden könnten. Etwas ungünstiger wie die Binderzucht würde auf dem Territorium sich wohl die Schafzucht gestalten. Die Massaischafe sind keine Wolltiere und bei ihrer Veredlung würde man es nicht weiter als zur Anzucht einer etwas kräftiger entwickelten Fettsteiss- oder Fettschwanzrasse bringen. Sie sind im Gegensatz zu den Bindern sehr empfindlich gegen die Kälte und könnten daher nicht in allen Gebieten des Hochlandes gehalten werden. Herr Mkrcus, ein sehr erfahrener jüdischer Ansiedler in Kairobi, sagte mir, dass von einer Herde Massaischafe, die er in der Umgebung seines Wohnortes hielt, bis auf zehn alle an Erkältungen eingegangen seien. Diese zehn Uebriggebliebenen habe er des Nachts dann in warmen Hütten untergebracht, doch seien im Laufe von wenigen Wochen auch von diesen noch die Hälfte gestorben. *Bei Nairobi ist es aber noch lange nicht so kalt wie auf den offenen Weideplätzen des Guasso-Ngischu-Hochlandes und es istt däher anzunehmen, dass hier Schafzucht nur in wenigen Fällen mit Binderzucht -zusammen betrieben werden könnte. Am geeignetsten für die Schafzucht wären wohl die Hügelketten in der Langatala-Niuki und die Gebiete westlich der Eldalatberge, ob die Zucht sich aber finden Verkauf eigne, das könnten nur praktische Versuche erweisen. Den besten Absatz fände man wohl für die Felle, die heute noch gar nicht zur Ausfuhr gelangen, weil die Eingeborenen sie als Kleidungsstücke gebrauchen. Mit dem Handel von Schlachtschafen dürfte es hingegen nicht so gut stehen, da im Bifz-Valley grosse und schöne Herden sich finden und auch anderorts die Schafzucht mit guten Erfolgen sich betreiben lässt. Nairobi allein konsumiert zwar allmonatlich schon etwa 800—900 Schafe, doch wird der Zutrieb dieses Schlachtviehes unter den billigsten Transportbedingungen von den zahlreichen Somalihändlern besorgt, denen ein anderes Volk nur sehr schwer Konkurrenz machen könnte. Diese Leute kommen mit ihren Binderherden nach Britisch-Ostafrika hinein, vertauschen bei den Eingeborenen ihr Grossvieh dann gegen Schafe und bringen diese auf die Marktplätze der Eisenbahnzone. Ihrer Handelsroutine und ihrer geringen Geschäftsspesen wegen ist diesen Somalis ebensowenig beizukommen, wie den indischen Kleinhändlern und die 'Ausfuhr von Fleischschafen aus dem Territorium dürfte aus diesem Grunde sich als eine sehr schwierige gestalten. Sie wird noch erschwert durch die Bestrebungen des Gouvernements und einiger Privatleute im Bifz-Valley, aus einer Kreuzung von Fettschwanzschafen mit englischen Tieren ein schwereres und besseres Fleischschaf zu erhalten. Schafe von 35—55 Pfund Gewicht werden in Nairobi gegenwärtig mit 3 Bup. 8 Annas bis 5 Bup. 8 Annas bezahlt, kleinere Tiere mit 2—3 Bup. und Schaffleisch mit 1 Bup. für 5—7 Pfund. Diese Preise werden trotz des anwachsenden Konsums kaum mehr steigen, da die Produktion, wie bereits angedeutet, mit dem Verbrauche vollkommen Schritt zu halten vermag. (Fortsetzung folgt.) Türkische Bodenrechtsverhältnisse. Von Dr. L. Kahn. VI!!. Uebertragung von Todes wegen. Das Erbfolgerecht. „Studiert das Gesetz de» Erbrechtes, denn es enthält die Hälfte aller menschlichen« Wissenschaft", rief Mohammed seinen Jüngern zu. In der Tat gibt es nirgends ein so kompliziertes und von so vielen verschiedenartigen Gesichtspunkten au» geregeltes Erbfolge- und Verlassenschaftsrecht als in der Türkei. Schon das Seherigesetz, .welches die von Mohammed vorgefundenen Gewohnheitsrechte in sich aufnahm und ergänzte, ist eine ziemlich schwierige M'aterie, die ursprünglich möglicherweise sehr natürlich war, jetzt und in der gegenwärtigen Gestalt aber als ein künstliches Recht »gebäu de angesehen werden inuss, das ein ausserordentlich mühsames Studium erfordert. Ich kann hier selbstverständlich nur ziemlich oberflächlich sein und nur die Hauptumrisse geben. Bei einem Nachlasse, der in sich nebst Mobil icn auch Immobilien nmfasst, kommen verschiedene Ge^etzesordnungen in Betracht. Es werden zwei verschiedene Verlassenschaf ten eröffnet und abgehandelt, die eine vor dem religiösen Kichter nach dem Koran und seinen Adnexen, vorzüglich im Sinne der hanefiti sehen Doktrin, so weit es bewegliche Güter und Mülkboden betrifft, die andere vor den Staatsbehörden nach den Zivilgesetzen, soweit es Miri und doppeltgebührigen Wakuf anlangt. Die Erbfolge ist auch eine verschiedene.

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