Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 26 (30.6.1905)
- Date
- 1905-06-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 „bit <* weit« Nr. 26 Massai entvölkert und finden wir kleine Siedlungen nur noch auf den Anhöhen des ElgeyoEscarpment, im Koquallalgebirge und am Südostabhange des Elgon. Hier leben die Elgeyo, die Maraguetti und ein Wakuafivolk, das wahrscheinlich aus einer Mischung von Moguanerbaiiern mit Guasso-Ngischu-Massai hervorgegangen ist. Die Elgeyo -sind ein Negervolk, verwandt mit den Kanandi und gut befreundet mit den Massai. Ihre Zahl kann nur eine sehr gelinge sein, denn sie leben nie in Dörfern, sondern nur in 3—4 Strohhütten zählenden Weilern und die Rauchsäulen ihrer Siedlungen steigen nur selten über den dunklen Bergwald oder aus dem gelichteten Busche empor. Sie treiben etwas Ackerbau, haben daneben aber auch kleine Viehherden wie die Wanandi und Wakammassia. Eine Produktion von Feldfrüchten oder Schlachtvieh, die über ihren eigenen Verbrauch hinausginge, kennen die Elgeyo ebensowenig wie die meisten anderen Kegervölker, und wenn man glauben sollte, die Elgeyo später vielleicht als Arbeiter auf europäischen Siedlungen verwenden zu können, so wird man sich in dieser Hoffnung gründlieh täuschen, denn sie haben Miassaiblut in sich und werden infolgedessen niemals zu einer angestrengten Körperarbeit sich bequemen. Gelegentlich streifen vereinzelte Elegyo oder in ihrem Schutze lebende Wanderobo als Jäger in den Grasebenen des Hochlandes herum, im allgemeinen bewohnen die Elgeyo aber nur die Ostrampe des Guasso-Ngischu-Plateaus, einen nur wenige Meilen breiten, aber etwa 80 Meilen langen Wald- und Buschstreifen. Sie wären als Nachbarn einer europäischen Siedlung wohl nie zu fürchten, denn sie sind an Kopfzahl, wie bereits gesagt, sehr gering und seheinen wenig räuberischen Sinn zu haben. Anders verhält es sich mit den Maraguetti, einem zweiten MTegervolke, das den nördlichsten Teil des Elgeyo- Escarpment und das Koquallalgebirge bewohnt. Dieser Stamm seheint in grösserer Zahl vorhanden zu sein, denn wir sahen von Sirgoi aus immer ihre Lagerfeuer vom Fusse der Berge bis hinauf zu den Kammhöhen. Es soll ein wildes, freches Volk sein, das niemanden in seinem Gebiete duldet. Auch diese Maraguetti treiben Ackerbau, besitzen aber jedenfalls auch Viehherden und würden noch langjähriger Erziehung bedürfen, bis sie sich mit europäischen Siedlern als Nachbarn vertragen könnten. Sie nehmen etwa 250 Quadratmeilen des Territoriums für sich in Anspruch, und das Gouvernement würde, um Unruhen zu vermeiden, wohl dieses ganze Gebiet als ein Eingeborenenreservat vom Guasso-Ngischu-Hochlande abtrennen. Die schon erwähnten Wakuafi, die am Fusse des Elgonberges die Nordwestecke des Hochlandes bewohnen, habe ich während meines Kawirondo-Aufenthaltes im Jahre 1897 kennen gelernt. Sie wurden mir von den Wakawironclo als ein sehr unbedeutender Volksstamm geschildert und man wird ihre Zahl daher auf kaum mehr als einige hundert Seelen veranschlagen dürfen. Wie die Maraguetti, so sprechen auch diese Wakuafi die Elgeyosprache. Sie haben aber viel Massaiblut in sich und sind wohl als ein Mischvolk zwischen Guasso-Ngischu-Massai und den älteren Hochlandbewohnern aufzufassen. Ich sah auf meiner letzten Eeise ihre Feuer sehr oft auf der Fussterrasse des Elgon, direkt unterhalb der Waldzone im ausgelichteten Buschwerke. Bei einer Besiedlung des Guasso-Ngischu-Hochlandes durch Europäer würden sie sehr wahrscheinlich auch hier Landansprüche zur Geltung bringen und im Vereine mit den Maraguetti und Elgeyo die für Ackerbau am besten geeigneten Gebietsteile als ihr Besitztum betrachten. So sehen wir, dass die kulturfähigsten Bodenflächen des Guasso-Ngischu-Hochlandes von Eingeborenen okkupiert sind, das grosse, für Viehzucht geeignete Grasland aber vollkommen verlassen und somit jeder Art von Neusiedlung offen steht. Die Europäer hätten sich also hier im Graslande anzusiedeln, auf der baumarmen, für Kleinviehzueht geeigneten Langatala-Muki, in der Eldalat- und Sirgoi-Ebene, sowie im Parklande des Nzoiagebietes. In geringerer Ausdehnung stünden ihnen auch noch Kulturbodenareale im südlichen Teile des Elgeyo-Escarpment und längs der Nandiberge zur Verfügung -sowie kleinere Ackerbauflächen längs der Nzoia und ihrer grösseren Nebenflüsse. In guten Begenjahren könnte natürlich auch im eigentlichen Graslande stellenweise etwas Ackerbau betrieben werden, im allgemeinen wird man auf diese Chancen aber nicht rechnen dürfen. Der Ackerbau wird in diesen Gebieten stets nur als ein unsicheres Nebengewerbe der Viehzucht zu betrachten sein. (Fortsetzung folgt.) Organisationsstatut. Entwurf des engeren Aktionskomitees. I. Einleitung. § i- Die zionistische Organisation umfasst diejenigen Juden, welche sieh mit dem Programme des Zionistenkongresses einverstanden erklären und Schekelzahler sind. Das Programm des Zionistenkongresses lautet: „Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlichrechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina." § 2- Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Kongress, der durch die Wahl von Delegierten seitens der Wiahlgruppen gebildet wird. § 3. Das Exekutivorgan des Kongresses ist das Aktionskomitee. II. Gliederung. § 4. Die zionistische Organisation gliedert sich in Schekelzahler, Vereine, Landeskomitees oder Federationen, Vereins-Delegiertentag der Landesorganisationen, grosses A.-C, engeres A.-C, Direktorium und Kongress. § 5- Soweit die Gesetze des Landes es gestatten, haben die zionistischen Vereine sich zu einer Landesorganisation zusammenzuschliessen. Diese steht unter der Aufsicht des A.-C.-Mitgliedes oder der Gesamtheit der A.-C.-Mitglieder ctes Landes. § 6- Gegen die Entscheidung des Landeskomitees in Organisationsfragen steht dem betreffenden Vereine (Distrikt, Gau etc.) die Berufung an das engere A.-C. zu. § 7. Der Verkehr der Vereine mit dem A.-C. geschieht nur im Wege des Landeskomitees und umgekehrt. III. Kongress. § 8. Der Zionistenkongress tagt jedes zweite Jahr an einem vom grossen A.-C. zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einberufung des Kongresses bestimmt das grosse A.-C. § 9- Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Eechenschaftsberichtes des Aktionskomitees (A.-C.); b) Ausgestaltung des zionistischen Programtmes; c) Feststellung des Programines der nächsten Veriwaltungsperiode;