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Die Welt · 1905-06-23 · 25 (23.6.1905) · page 12

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Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
25 (23.6.1905)
Date
1905-06-23
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
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Seite 12 „bl* # W^H" Nr. 25 fördern, entwickeln, zu betreiben und zu führen Auswanderung von irgend einem anderen Lande oder von irgend anderen Ländern nach dem vorgeschriebenen Gebiete oder irgend einem Teile desselben in irgend solcher Weise, als der Aufsichtsrat für das jüdische Volk in irgend einem Lande oder Orte vorteilhaft erachten mag." c) In § 4 der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile der Welt" fortgelassen werden und die Worte „in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes" nach dem Worte „Privilegien" hineingefügt werden. d) in § 6 der besagten Klausel III sollen die Worte „des vorgeschriebenen Gebietes" anstatt den Worten „der Welt" gesetzt werden. e) In § 7 der besagten Klausel III sollen die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete oder in irgend einem Teile desselben" anstatt den Worten „an irgend einem Orte oder in irgend einem Lande" gesetzt werden und die Worte „im vorgeschriebenen Gebiete oder einem Teile desselben" sollen nach den Worten „oder sonstigen Mitglieder des jüdischen Volkes * hinzugefügt werden; und die Worte „für irgend welche wohltätige, milde, religiöse, die Bildung fördernde, öffentliche, allgemeine oder nützliche Zwecke, welche den Interessen des jüdischen Volkes im vorgeschriebenen Gebiete direkt oder indirekt förderlich zu sein erachtet werden" anstatt der Worte „für wohltätige, milde, religiöse oder erziehliche Zwecke oder für Anstellungen oder sonst irgend einen öffentlichen, allgemeinen oder nützlichen Zweck" gesetzt werden. f) In § 8 der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile des vorgeschriebenen Gebietes" nach dem Worte „erwerben" hinzugefügt werden. g) In § 28 der besagten Klausel III sollen die Worte „in irgend einem Teile der Welt und" fortgelassen und am Ende dieses Paragraphen die folgenden Worte hinzugefügt werden: „Und entweder im vorgeschriebenen Gebiete oder (aber nur insofern, als es bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in § 1 oder § 2 dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) in irgend einem Teile der Welt vorbehaltlich, dass nichts des hierin Enthaltenen die Gesellschaft ermächtigen soll, Kolonisationsprojekte in oder Auswanderung nach irgend einem anderen Teile der Welt als im vorgeschriebenen Gebiete oder irgend welchen Teil desselben zu fördern oder zu unternehmen." h) Im zweiten Proviso (Bedingung) der besagten Klausel III beginnend „alle durch diese Klausel" sollen die Worte „oder (aber nur insofern als bezüglich oder zur Förderung irgend eines der in § 1 oder § 2 dieser Klausel erwähnten Zwecke notwendig erscheinen mag) sonstwie Leuten der jüdischen Rasse zum Vorteil gereichen", anstatt den Worten „oder sonstwie Leuten der jüdischen Rasse, entweder im allgemeinen oder in einem bestimmten Lande oder Platze zum Vorteile gereichen" gesetzt werden. IL Dass die Statuten in folgender Weise abgeändert werden: 1, In § 40 soll das Wort „sechsunddreissig" anstatt des Wortes „dreier" gesetzt werden. L2, In § 52 sollen die Worte „unter welchen die Inhaber von Aktienscheinen berechtigt sein sollen, Generalversammlungen beizuwohnen und auf diesen das Stimmrecht auszuüben" nach den Worten »oder beschädigten ausgegeben werden sollen" hinzugefügt werden. Die Worte „ausgenommen, dass er nicht in bezug auf die in seinem Aktienscheine spezifizierten Aktien berechtigt sein soll, auf den Generalversammlungen der Gesellschaft anwesend zu sein oder abzustimmen" in § 52 sollen fortfallen. 3. Das Wort „eingetragen" in § 76 soll fortfallen. 4. In § 83 sollen die Worte „einen vollen Tag" anstatt der Worte „vier volle Tage" gesetzt werden. 5. In der ersten Klausel des § 93 sollen die Worte „Vizepräsidenten und Berichterstatter" anstatt des Wortes „Vizepräsidenten" gesetzt werden. Die Worte „dann soll der Vizepräsident den Vorsitz führen" und die darnach folgenden Worte in § 93 sollen fortfallen und die nachstehenden Worte an deren Stelle gesetzt werden, nämlich: „soll der stellvertretende Vorsitzende oder (wenn es mehr als einen stellvertretenden Vorsitzenden gibt) ein stellvertretender Vorsitzender zu diesem Zwecke von den Aufsichtsräten, oder falls solche Wahl nicht stattfindet, durch Los gewählt, bei solcher Sitzung den Vorsitz führen; gibt es jedoch keinen stellvertretenden Vorsitzenden oder sollte bei solcher Sitzung kein stellvertretender Vorsitzender fünf Minuten nach der für Abhaltung derselben festgesetzten Zeit anwesend sein, so sollen die Aufsichtsräte eine Person aus ihrer Mitte wählen, den Vorsitz bei solcher Sitzung zu führen, und soll demgemäss das erwählte Mitglied bei solcher Sitzung den Vorsitz führen*. 6. In § 94 sollen nach den Worten „Der Aufsicht srat kann* die Worte „alle oder" hinzugefügt werden. 7. In der letzten Klausel des § 101 sollen die Worte „wenn sie in einem entweder 1, von dem Vorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden und von einem Berichterstatter des Aufsiehtsrates oder 2. von den Governors oder einer Majorität derselben unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist" anstatt der Worte „wenn sie in einem von den Governors oder einer Majorität derselben unterzeichneten Schriftstücke enthalten ist" gesetzt werden. 8. Nach dem § 136 soll der folgende Paragraph hinzugefügt werden, nämlich: „136 a. Alle Dividenden, welche ein Jahr nach Erklärung derselben unerhoben geblieben sind, können vom Direktorium zugunsten der Gesellschaft angelegt oder benutzt werden, bis solche von den Aktionären beansprucht werden/ NB. Zu dieser Generalversammlung haben nur Namensaktionäre Zutritt. Die Aktionäre werden ersucht, vom Sekretär des „Jewish Golonial Trust Ltd/ im zeitweiligen Bureau dieses Trusts in Basel Einlasskarten zu der Versammlung in Empfang zu nehmen. Einlasskarten werden gegen Vorweisung von Namenszertifikaten oder anderer Beweise der Identität der betreffenden Aktionäre verabfolgt. London, 19. Juni 1905. Im Auftrage des Direktoriums : (gez.) J. Neumann Sekretär. Adresse: Brook House, Walbrook, London E, C. Aufruf der russischen Mitglieder des grossen zionistischen Aktionskomitees. An die Zionisten in Bussland! Das Leben hat die Völker Eusslan'ds vor ein grosses Problem gestellt. Es machte sich ein mächtiger Drang geltend nach einem besseren, gerechteren, freien und reinen Leben, der in seiner Bewegung alle Schichten 'der Bevölkerung ergriffen, alle, die fühlen, leiden und denken.

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