Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 25 (23.6.1905)
- Date
- 1905-06-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr'.% wiisW M * w , :,':EE3Mi3Er - Das Land, das der*; .(^genstand';de$ air^priiiiglicbeii Angebotes der königlichen Kegierung bildete, hat von Osten üäch Westen' eine Länge von! 70/Mfeileii im Durchschnitt urid ^a'-J^len'Vöri'* Südfeil,-ääiffi'fNo(Meri/; Dies ergabt ein "Gebiet Von etwa 6300! Quadratitiöilen. ' Die von SW'H&rry «Johnston YOTgesehlä^^^ dasselbe Areal, hat'' aber ' den! Vorteil schaff bezeichneter Grenzen im Süden'-und' Westen sowohl wie im Osttoj lind bietet den weitereh Vorteil! der Äiissehliessung des Nähdi- G'ebietes, an' dessen Stelle eine weitere Ausdehnung1 des1 Gebietes nach forden' vorgeschlagen wurde, welche, da1 f sich die Hochebene doilt zu einer' Höhe VohMÖÖO Fuss1 senkt — welche Höhe noch imnier '6me: gesunde ist — ein Feld für den Bau 1 von - Tabak, Bäüniwölle; und anderen' Produkten, die Nachtfröste scheuen, Eröffnen konnte. ' Obgleich das Gebiet auf ungefähr '6300 Meilen gesehätzt werden kann, so wäre es' irrtümlich, anzunehmen, dass dieses ganze Areal sich für Zwecke der Niederlassung eignet. Etwa 400 Quadratmeilen sind von undurchdringliehem Walde bedeckt, während der höher gelegene Teil des Eigen und seine Ausläufer mit der Chipchangwane-Keite (welche ein viel grösseres Gebiet einnimmt als nach den veröffentlichten Karten der Fall ist) wahrscheinlich weitere 2000 Meilen in Ansprach nehmen dürfte. Es bleiben also etwa 4000 Quadratmeilen übrig. Der grö&ste Teil dieses Gebietes ist vorzügliches Land, die nördliche Hälfte ist gut bewässert, aber während. zweifellos eine gewisse Anzahl von Meilen zum Ackerbau .verwendbar ist, welches Areal ganz vom Kegenfal! abhängig ist, der sich auf 50 bis 60 Zoll jährlich schätzen lässt, so ist dieses Land ohne Frage eher für Viehzucht als für Ackerbau geeignet. Wenn wir annehmen, dass von den 4000 Meilen, die uns zugebote stehen, 1000 zum Ackerbau verwendbar sind, und die übrigen 3000 in kleine Viehfarmen eingeteilt werden können, so würde ich sagen, dass wir schon sehr zugunstendes Ackerbaues gerechnet haben. In Südafrika gelten 5000 Morgen (Acres) als viel zu klein für eine Viehfarm, aber das Weideland auf dem Guas Ngishu Plateau ist besser als das südafrikanische Veldt, mit Ausnahme nur seines besten Teiles; ich nehme auch an, dass es nicht im Plane des Komitees liegt, die Ansiedler mit Gelegenheiten zur Ansammlung von Reichtümern zu versorgen, sondern im Gegenteil jedem das ldeinste Stück Land anzuweisen, auf dem er sich seinen Lebensunterhalt erwerben kann. Unter günstigen Umständen sollten 2000 Morgen dazu einer Bauernfamilie genügen, wenn ausser Viehzucht Heine Ländstücke als Acker bebaut würden, und wenn die Ansiedler ihre Handlangerarbeitverrichten, wie' dies in Südafrika geschehen wäre, wenn dort keine eingeborene Bevölkerung gewesen wäre. '• -• ■""* ■- - 2000 Morgen sind ungefähr drei Meilen, so äass nach dieser Rechnung die 3000 Meilen Weideland 1000 Familien erhalten würden. Mit der Verbesserung des Weidelandes, imcl wenn die 'Erfahriing gelehrt haben wird, dass. der Regenfall .reichlich genug "und zuverlässig genug; ist, um Ackerbau . ohne künstliehe Bewässerung, vorteilhaft zu machen, würden. , die Nachkommen der ersten Ansiedler, die Bevölkerung yermehren;, ohne dass sich, ein Bedürfnis nach Äusdelinung des .Gebietes füld'bar machen wurde. .. Hinsichtlich, des Landes, das für. Ackerbau verwendbar i>st,r nehme ich an, dass möglicherweise alluviale, Ebenen und solche der niederen' Bodenwellen, über welche Wasser ohne, grosse Bewässeru.ngßkosten geleitet .werden, kann, in» Verbindung';mit der tiefer liegenden, nördlichen. Region, 10Q0 zu diesem Zwecke passende .Meilen ausmachen werden. Wenn eine solche Au,scl^hm^g von Ackerbauland existiert, was freilich' '.z^iie&aft ist, ß.o konnte es. eventuell 15 000—20 000 arbeitende' Ansiedler mit "Arbeit verborgen. Eß ist jedoch,, unmöglich, , die ^yö^eru^gspapg- . licht^iten, id^es;I^d!e& anders, . ..als . , hypot^eiisph. , :zu,.;.b^- :handeln, da wir keiiien Präzedenzfall.;^ n^cH^d^m^wir , uns. ^richten können. Wiet; Qben aufgeführt,. sind bisher .alle / ^hnlich^p. Lajidst^iqhe in . Afrika afe jv7e^egr^ j.]?ferfä^/und, Vie^ ,, ,Mir scheint,, .da^s^es nur eipe. ..Mi^thp:de?, gibt, .-flae^ der , wir eine überzei^ge^e Probe anstellen können, ob die grossen Ausgaben eines sol- : bheh Kiölohialp'länes sich1 rechtfertigen 1 lassen-.; *EÜ. Sachverständiger für Ackerbau sollte mit' eiriter kleinen Anzahl! von intelligenten ' £räktisch^h Aekerbäüern! —' sagefr wir zehn' aüsgesandt werden; die^bt;tJesell^ö:hä^t, sÖBt&n 100 OBauefn fölgenV Danir müss'ten zehn kleine Lari^^^ gewählt werden, fem' Ackerbauer sollte zürn Zwecke VoÜ Expertn^errten; die Oberaufsicht über jeden: 'Landstrich ' üherriehmeri, und üriter seiner Leitung sollte'je'10'Bauern1 ein kleiner 'LandstriCrh angewiesen werden'. Bas zweite' Jahr würde einen sehr guten TJeberblick ülksr 'dle'-ltfögli^^ei^&Ti des grossen: Planes gebeli/'Unterdessen söll^ eine kleine Viehfarm unter der Oberaufsicht ' des' ^liver^Mh'Sigön Leiters nützliche -Erfahrungen zur Folgehaben lirid ein Feld für Experimente eröffnen. '; : ' ' - "" Bude, 22. April 1905. 1 ';. : :; 'Ä. St, H. Gibbons,, ' .; (Fortsetzung folgt.) . , :>. Türkische Bodenrechtsverhältnisse. Von Dr. L. Kahn. . \| VI. Vertragsmäßige Uebertragung unbeweglicher Güter.*) Diesbezügliob sind zwischen Mülkboden einerseits und Märi- und „doppeleinkünftigen" Walaifboden .andrerseits mehrfache Gleichheit und' mehrfache .Verschiedenheit in Hinsicht auf das Verfahren, den ßechtsb<3stand und die Wirkung einzelner Momente der Verträge zu konstatieren. Auch hier hat die Zivilgesetzgebung, vom S.cherigesetz ausgehend, ziemlich bedeutende. Fortschritte schon im allgemeinen Zivilkodex und erst recht ira Bodehgesetze gemacht. ' Was den Mülkboden betrifft, so unterliegt er, wie wiederholt hervorgehoben, ganz dem religiösen Gesetze und ist die Uebertragung' desselben eine vollständig formlose gewesen, die sich von der Ueberträgüng beweglicher Güter, sei es entgeltlich oder schenkungsweise, in gar nichts imter'- sehied. Mtehr fiskalische Rücksichten als Gründe der Ordnung sind für einzelne Institutionen massgebend gewesen, welche in Ergänzung des Seherigesetzes dasselbe zürn Teil auch änderten. ' ' Die allgemeinen Bestimmungen, wie sie aus dem Wesen eines Kontraktes -fHessen, und in allen. Gesetzgebungen sich gleichbleiben, dürfen hier nur nebenbei berührt werden, wo uns ja nur-die abweichenden,'eigenartig g-en Normen ■ des türkischen Bodenrechtes interessieren.. : Bei einem Vertrage kommen wesentlich in Betracht;;a) Die vertragschliessenden Parteien; . b) die gegenseitigen Erklärungen, wornit siQ. ihren Vertragswillen dolaunentieren. und in die., rechtssicheriide Form bringen^ r .,.': . . , . .. ... .... .. e) die objektiven, Sachlichen Elemente, worauf .« sich die .Willenseinigung und gegenseitige Yerpflichtung .bezieht.. . ' :.' ... /• a.) 1. WlaHn- und; blödsinnige,, verstandessebwache und unmündige Personen können ^einen Vertrag, überhaupt *) A n m e r ku n g; Systematisch .. hätte jetzt die, IV. und V„ Bpäenkätegorie behandelt werden sollen. Mit Rücksicht auf eine "ganz bestimmte Absicht, welche ich mit all; diesen Abha rdlungen verfolge, rriuss ich schön jetzt ändere Pärtfen^ be* handeln" und mir, , .yor^ebaUp^. die;-;rötbigen[-,M&t$ri$ny;m einer späeren Steile fortzufülirenr Der Autor.