Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 22 flE>ie # weit Seite 3 wachsen. In mehreren Städten gelang es, Zionisten in die Kultusstube zu bringen, dort wo die Zionisten unterlagen, hatten sie eine sehr grosse Minorität auf ihre Kandidaten vereinigt. Referent erwähnte auch den Abbröcklungsprozess in der jüdischen sozialdemokratischen Bewegung. * * * Den Bericht über Russland erstattet Doktor Tschlenow. Nach seinen Ausführungen befindet sich die Bewegung in Russland in einem ernsten Zustand. In materieller Hinsicht wurden in den letzten zwei Jahren geringere Resultate erzielt als in den früheren Jahren. Ebenso hat auch die Gegenwartsarbeit im wirtschaftlichen Sinne, namentlich Gründungen von Sparkassen, Vorschussvereinen, Kreditgenossenschaften etc. gelitten. In bezug auf die kulturelle Tätigkeit ist auch ein Rückgang zu verzeichnen. Die Musterchedarim, die Bibliotheken und Kurse sind viel schwächer als vor zwei Jahren. Die Gründe dieser Rückgänge der Bewegung sind verschiedener Natur. Was die allgemeinen Gründe betrifft, so ist der Ugandastreit zu-verzeichnen; dieser hat in unseren Reihen viel Verwirrung gestiftet. Es ist richtig, dass von beiden Seiten Uebergriffe geschehen sind, aber ebenso richtig ist es, dass wir in diesem Streit unsere Kräfte verzehrt haben. Eine weitere allgemeine Ursache ist der Tod unseres Führers, der eine ganz kolossale Wirkung. verursacht hat. Die zionistische Organisation war so fest an seine Persönlichkeit gebunden, dass sein Tod eine Lücke gerissen hat, die unausfüllbar ist. Von den örtlichen Ursachen ist der Krieg zu verzeichnen, der vielen Familien grosse Verluste gebracht hat. Man kann es den besten Zionisten nicht verargen, wenn ihre Gedanken jetzt nur mehr im Kriege sind, dort wo der Vater, der Bruder oder der Sohn dem Tode täglich in die Augen schauen. Der Krieg hat aber auch die weitere Wirkung gehabt, dass sehr viele unserer besten Arbeiter, und das sind besonders die Aerzte, in die Mandschurei mussten. Zu allen diesen Gründen kommen aber noch die beständigen Ursachen, die sich immer in unserer Bewegung bemerkbar gemacht haben. Unsere Propaganda war eigentlich nie, wie sie sein sollte, man hat nur immer auf den Erfolg der Parteileitung gewartet, die eigene Arbeit wurde dabei vernachlässigt. Das muss nun anders werden, wir verlieren sonst unsere besten Arbeiter. Wir haben eine ganze Reihe von jungen Kräften herangezogen, die uns sehr ergeben sind, die aber keine befriedigende Arbeit finden. Wenn wir ihnen nun diese Arbeit nicht geben, werden sie von uns gehen und anderswo Arbeit suchen. Das ist der Hunger nach Arbeit. Wollen wir nicht beträchtlich Schaden nehmen, müssen wir Arbeitsgelegenheit schaffen, einerseits in Palästina durch Unternehmungen im grossen Stile, andrerseits durch die Unterstützung der kulturellen Tätigkeit der Vereine. Wenn wir in dieser Hinsicht arbeiten, wird es uns gelingen, die grossen Schäden, die wir in den zwei Jahren erlitten haben, wieder wettzumachen. * * Das Sekretariat des Kongressburau gibt hiermit bekannt, dass die Ausgabe eines offiziellen Communices über die Verhandlungen des grossen A. G. diesmal nicht erfolgt. . . Türkische Bodenrechtsverhältnisse. Von Dr. L. K ah n. IV. Wakuf l). IV. Diese in der muselmannischen Welt ganz besonders ausgebildete Rechtsinstitution hat ihren eigentlichen Ursprung geradeso wie der Oscher in der Koranvorschrift, Almosen zu geben. Im türkischen religiösen und zivilen Rechte kommt derselben eine Bedeutung und Ausdehnung zu, wie sie in keiner anderen Gesetzgebung zu finden ist. Einige Aehnlichkeit lässt sich wohl im mosaischen Recht erblicken, dessen „Hekdesch" hier vorbildlich gewesen ist. Anfänglich als Almosenquelle für die Armen gedacht, hat sie sich bald insofern einen Stiftungscharakter auch für andere woltätige Zwecke angeeignet, als sie auch der Erreichung religiöser und wissenschaftlicher Ziele dienstbar gemacht, des öftern sogar ein Familienfideikommiss zu sichern angewendet wurde. Ueberall wo ein besonderer Zweck bei der Errichtung des Wakufs nicht angegeben erscheint oder wo der ursprüngliche Zweck unmöglich geworden ist, gelten die Armen als die Begünstigten, beziehungsweise fallen die Einkünfte diesen letzteren ex lege zu. Wakuf können auch bewegliche Güter sein, wie Kapitalien, die unverzinslich an Dürftige verliehen werden sollen, schöne Kleider und Schmuck, die an arme Bräute am Hochzeitstage verborgt werden sollen. Das Hauptgebiet bleibt natürlich, da Wakuf für alle Ewigkeit dem geweihten Zwecke dienen soll, Grund und Boden. Der Artikel 4 des türkischen Bodengesetzes unterscheidet gemäss der rechtlichen Natur des wakufierten Bodens zweierlei Arten von Wakuf: a) Wakuf im eigentlichen Sinne des Wortes, wozu Mülkboden geweiht wurde. Hier übergeht das Obereigentum und alle damit verbundenen Rechte an die Wakufverwaltung (Wakufministerium), welche dieselben genau nach den Dispositionen des Stifters zu verwenden hat, b) uneigentlicher Wakuf, welcher nur aus Miriboden gestiftet wird. Nachdem letzterer doch Reichsgut ist, so kann hiervon zur Wakufierung nur vom Sultan selbst oder von Privaten nur mit Zustimmung des Sultans Gebrauch gemacht werden. Hier besteht dann der Wakuf nur darin, dass einzelne oder alle dem Staate zukommenden Steuern, wie der Zehent oder etwaige Taxen und Grundabgaben, einem bestimmten frommen oder wohltätigen Zwecke geweiht werden. Während nun der eigentliche Wakuf, der sich auf Mülkboden bezieht, wie letzterer selbst vom religiösen Gesetze beherrscht wird, folgt der uneigentliche Wakuf d°n Vorschriften der zivilen Gesetzgebung. Nur die Gebühren bei Uebertragungen unter Lebenden und von Todes wegen pflegen zumeist der Wakufverwaltung und nicht dem Staatschatze zugeführt zu werden. Ihrem Zwecke nach und je nach Verwendung der Einkünfte sind noch folgende Arten zu unterscheiden: a) Güter, die zum Wakufzwecke unmittelbar verwendet werden, wie Moscheen, Spitäler, Schulen usw. Diese stehen vollständig ausser allem Privatverkehr (extra commercium). Sie können nicht Gegenstand privater Transaktion oder derlei Besitzes sein. *) Stammt von dem Worte Wakf binden, arabisch habs, wovon für das Wort Wakuf gleichmässig die Bezeichnung Habbus gebildet wurde, dem hebräischen tri^n entsprechend, und bedeutet etwas für alle Ewigkeit, einen Zweck binden und für alles andere unerlaubt machen. Aehnlich wird im Hebräischen das Unerlaubte als „gebunden" 1108 bezeichnet.