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Die Welt · 1905-05-05 · 18 (5.5.1905) · page 8

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Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
18 (5.5.1905)
Date
1905-05-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 „fcif * W4U1 Nr. t8 furgshäfen liegen, bedroht und trafen Massregeln, um einer Belastung ihrer Armenpflege durch ausländische, in Amerika zurückgewiesene Auswanderer vorzubeugen. In Holland geschah dies durch Ministerialerlässe vom 16. und 20. Juni 1893. In Preusseu wurde der Durchzug fremdländischer Auswanderer durch den Erlass vom 8. Oktober 1893 geregellt Danach war russischen Zwischendeckspassagieren der Uebertritt auf preussisches Gebiet vollständig versagt, nur in einem Falle konnten sie die Grenzen überschreiten, wenn sie nämlich eine Gewährleistung des „Deutschen Zentralkomitees für die russischen Juden4' (das sich inzwischen aufgelöst hat) dafür nachweisen konnten, dass sie kostenfrei ohne Aufenthalt in Deutschland nach Amerika und, falls sie dort zurückgewiesen werden sollten, in ihre Heimat zurückgeschafft werden. 1895 wurde die vollständige Grenzsperre zugunsten der deutschen Schifffahrtsgesellschajten für deren Zwischendeckspassagiere geändert. Diese und auch die späteren Verordnungen sind jetzt zusammengefasst in folgendem jViiiusterialerlass: Vorschriften vom 26. Februar 1905 über den Verkehr ausserdeutscher Auswanderer über die preussisch-russische Grenze. „Zur Regelung des Verkehres ausserdeutscher Auswanderer über die preussisch-russische Grenze wird hierdurch das Nachstehende angeordnet: Der Eintritt in das preussische Staatsgebiet ist nur dann zu gestatten, wenn die Auswanderer einen ordnungsmässigen Pass, einen mit einer in Deutschland konzessionierten Schifffahrtsgesellschaft abgeschlossenen Passagevertrag zur Fahrt nach einem ausserdeutschen Ausschiffungshafen, eine Eis-enbahnfahrkarte bis zum Einschiffungshafen und ausreichende Barmittel besitzen, welche ihre Aufnahme an dem Reiseziel oder im Fall ihrer dortigen Zurückweisung die Rückbeförderung in die Heimat gewährleisten. Hierzu ist bei gesunden und nicht gebrechlichen Personen eine Summe von je 100 Mark für erforderlich zu halten. Alle ausserdeutschen Auswanderer, welche heim Ueberschreiten der preussisch-russischen Grenze diese Bedingungen nicht erfüllen, haben eine Konfrontation zu passieren, wie solche zurzeit in Bajohren, Tilsit, Eydtkuhnen, Insterburg, Prostken, Illowo, Ottlotschin, Posen und Ostrowo bestehen. Die vorstehenden Bestimmungen treten unter Aufhebung aller entgegenstehenden früheren Anordnungen für alte ausserdeutschen Auswanderer, welche die preussisch-russische Grenze überschreiten, in Kraft ohne Unterschied, ob sie von inländischen oder ausländischen Schiffahrtsgeseilschaften befördert werden.44 Für andere (nichtrussische) ausserdeutsche Auswanderer gilt der Erlass vom 20. September' 1904, der da läutet: „Zur Regelung des Verkehres ausserdeutscher Auswanderer über die preussische Grenze wird hierdurch das Nachstehende angeordnet: Der Eintritt in das preussische Staatsgebiet ist nur dann zu gestatten, wenn die Auswanderer einem mit einer in Deutschland konzessionierten Schiffahrtsgesellschaft abgeschlossenen Passage vertrag zur Fahrt nach einem ausserdeutschen Ausschiffungshafen, eine Eisenbahnfahrkarte bis zum Einschiffungshafen und ausreichende Barmittel! besitzen, welche ihre Aufnahme an dem Reiseziele oder im Falle ihrer dortigen Zurückweisung die Rückbeförderung in die Heimat gewährleisten. Hierzu ist wie bisher bei gesunden und nicht gebrechlichen Personen von mehr als 10 Jahren eine Summe von je 400 M„ bei jüngeren Personen eine Summe von je 100 M. für erforderlich zu halten. Alle ausserdeutschen Auswanderer, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, haben eine Registrierstation zu passieren, wie solche zurzeit in Myslowitz und Ratibor bestehen. (Anmerkung: Jetzt auch in Leipzig (Sachsen) und Bingerbrück.) Die Einrichtung und der Betrieh dieser Registrierstationen richtet sich nach den hierüber ergangenen besonderen Bestimmungen. Insoweit in anderen deutschen Bundesstaaten Registrierstationen nach denselben Grundsätzen eingerichtet sind, genügt das Passieren dieser Stationen auch für die Durchbeförderung durch das diesseitige Staatsgebiet. Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf die Auswanderer, welche die russisch-preussische Grenze und die dortigen Kontrollstationen passieren. Im übrigen treten diese Bestimmungen unter Aufhebung aller entgegenstehenden früheren Anordnungen für alle ausserdeutschen Auswanderer in Kraft ohne Unterschied, ob diese von inländischen oder ausländischen Schiffahrtsgesellschaften befördert werden.14 Diese Ministerialerlässe haben vielfach eine fälsche Deutung gefunden und starke Beunruhigung unter den jüdischen Auswanderern hervorgerufen. Wir wiederholen, daher nochmals (mit einigen wenigen Aenderangen) die Interpretation, die an der Spitze des vorigen Korrespondenizblattes stand: Für alle ausserdieutschen Auswanderer, welche auf preussisches Gebiet übertreten wollen, um von deutschen Häfen über See zu gehen, haben die deutschen Schiffahrtsgesellschaften dem Staate gegenüber gewisse Haftungen zu übernehmen, die im Ministerialerlass vom 3. April 1895 festgesetzt sind. Zu diesem Zwecke haben' der Norddeutsche Lloyd und die Hamburg-Amerika-Linie an den Grenzen und bei Berlin (Ruhleben) Kontroll- oder Registrierstationien errichtet. Alle fremden Auswanderer müssen, bevor sie zur Weiterfahrt zugelassen werden, diese Stationen aufsuchen. Russische Auswanderer werden in den Stationen (Kontrollstationen) gebadet, ihre Kleidung und ihr Gepäck wird einer Desinfektion unterzogen. Für Desinfektion usw. sind pro Kopf (einerlei ob Kinder oder Säuglinge), soweit direkte Linien nach Amerika benutzt werden, 2 Mark zu zahlen. Soweit russische Reisende nach England oder mit indirekten Linien, bei denen man in England umsteigen muss, nach Amerika fahren, haben sie pro Kopf 4 Mark zu zahlen. Diese 2 resp. 4 Mark werden ausser dem Preise für die Schiffskarte erhoben. Ausserdeutsche nichtrussische Auswanderer (also Galizier, Rumänen usw.) werden in den Stationen zwar ebenfalls ärztlich untersucht, aber nicht gebadet, Gepäck und Kleidung werden nicht desinfiziert und eine Gebühr wird in den Regist rierstationen nicht erhoben. Befreit von dem Passierten der Konfrontationen sind russische Auswanderer nur, wenn sie folgende drei Bedingun gen erfüllen: 1. einen Pass besitzen, 2. einen. Passagevertraj? mit einer im Deutschland konzessionierten Linie (vergl. Korrespondenzblatt Nr. 2) und 3. für jede erwachsene Person die Summe von 400 M., für jedes Kind unter 10 Jahren die Summe von 100 Mark vorweisen können. Befreit vom Passieren der Registrierstationen" sind andere ausserdeutsche Auswanderer (Rumänien Galizier usw.) nur, wenn sie einen Passagevertrag mit einer in Deutschland konzessionierten Linie besitzen und dieselben Geldmittell1 wie russische Auswanderer haben. Beide Kategorien von Auswanderern müssen ausserdem Eisenbahnfahrkarte bis zum Einschiffungshafen vorweisen i r*^*« können. ~ Der zweite jüdische Turntag. Am 23. und 24. April hat in Berlin die zweit© ordentliche Versammlung der zur jüdischen Turnarschaft gehörigen Vereine, der sogenannte „Jüdische Turntag", stattgefunden. Vor anderthalb Jahren, während der Tagung des letzten Zionistenkongresses, war Basel die Stadt, von der der Ruf erging, allerorten jüdische Turnvereine zu errichten,, der Schauplatz der Begründung des Turnverbandes und gleichzeitig der der ersten Tagung d^s Jüdischen Turntages. Diesmal durfte Berlin, das von Anfang an die Zentrale jüdischer Turnerei gewesen ist und das erst eine eigentliche Turnbewegung geschaffen hat, in seinen Mauern die Delegierten des jungen Verbandes begrüssen. Ausser den Vertretern des über 500 Turner zählenden Berliner jüdischen Turnvereins „Bar Kochba" waren folgende Bund es vereine vertreten : Köln, Wien, Mährisch- Ostrau, Bielitz, Graz, Oderfurth, Stettin und Lemberg. Ausserdem wohnten Abgeordnete der dem Verband noch nicht angehörenden jüdischen Turnvereine von München, Aachen und Posen den Beratungen des Turntages bei. Eingeleitet wurde der Turntag durch einen vom Turnverein „Bar Kochba" veranstalteten Palästinawein - Begrüssungskommers, zu dem ausser hunderten von Türnern nebst Angehörigen eine grössere Anzahl von bekannten Führern der jüdischen Bewegung erschienen waren. Der Tarntag selbst wurde am 23. April durch den Vorsitzenden der „Jüdischen Turnerschaft", Dr. Ernst Tue h-Charlottenburg, feierlich eröffnet. Der Turntag hat an diesem und dem folgenden Tage eine Fülle von Arbeit in erspriesslichster Weise bewältigt. Zunächst galt es den Mängeln der bisherigen Organisation abzuhelfen und ein Statut zu schaffen, das der Eigenart der fraglichen Ver-

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