Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 17 (28.4.1905)
- Date
- 1905-04-28
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 17 bie weit Seite 9 jüdische Konkurrenz oder an sehr berechtigte nichtjüdische Konkurrenz. Aber derselbe Herr Ussischkin, der auf Seite 17 die Unterdrückung jeder Bödenspekulation zusichert, vergisst ganz, dass er auf Seite 13 in grellen Farben geschildert hat, wie schon das Erscheinen eines einzelnen Reflektanten für ein kleines Grundstück den arabischen Bodenbesitzer zur Spekulation anreizt Man braucht keine grosse volkswirtschaftliche Bildung, um einzusehen, dass gleichviel, wenn und unter welchen rechtlichen Bedingungen immer — vom Expropriationsrecht abgesehen — der Bodenkauf beginnen wird ein Steigen der Bodenpreise damit unvermeidlich verbunden sein muss. Wir schaffen uns selbst aber die ungünstigste Konjunktur, wenn wir mit nervöser Hast alles zu kaufen suchen, was nur zu haben ist und dabei nicht einmal den Gegenwert der unbeschränkten Exploitierungsmöglichkeit eines gesicherten Besitzstückes einhandeln; und jede nichtjüdische Konkurrenz, die auch ohne rechtliche Sicherung durch die diplomatische Macht sich ausreichend gedeckt weiss, wird uns leicht aus dem Felde schlagen köanen. III. Der sofortige Beginn einer zionistischen Kolonisation des heiligen Landes bedeutet die Rückkehr zum Baseler Pogramm, ist erst dessen Verwirklichung in vollem Umfange — und für diese Behauptung berufen sich die Wortführer des Palästinismus auf den Satz des Programms, der von der „zweckdienlichen Förderung der Besiedlung Palästinas" spricht. Man will also glauben machen, die Schöpfer des Baseler Programmes hätten einen seiner bedeutungsvollsten Sätze nur eben bisher vergessen, sechs Kongresse wären daran gedankenlos vorübergegangen und es werde jetzt lediglich gefordert, dass man auf das gute, alte Programm sich besinne und darnach* handle! Ja, wen glauben die Herren mit solcher Naivität verblüffen zu können?! Seit dem ersten Kongresse, wo nur noch Kohan-Bernstein den Chowewe Zionismus in moderner Verbrämung predigte, ist auf allen Kongressen ohne Widerspruch der Grundsatz wiederholt worden, dass der Zionismus an Bodenkauf und Ansiedlung nur unter öffentlich rechtlichen Sicherungen denken könne, wobei der Begriff der erforderlichen Rechtsgarantien zu verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Rednern immerhin differente Auffassung gefunden haben mag, immermehr aber auf die gegenwärtig gültigen Rechtsnormen bezogen werden konnte. Das war uns scheinbar so in Fleisch und Blut übergegangen, dass bei der Schaffung des N.-F. über diesen Punkt nur flüchtig gesprochen wurde; auf eine Anfrage von L.B ehr antwortete der „Regierüngskömmissär" S c h a 1 i t, dass selbstverständlich für den Beginn des ßodenkaufes nioht nur die erreichte Höhe d«s Kapitals, sondern auch die Bedingungen des Baseler Programmes massgebend seien. Um so verwunderlicher ist es, dass auf dem sechsten Kongresse, nachdem noch Oppenheimer gegen den Schluss seines Referates auf die unbedingte Notwendigkeit rechtlicher Garantien kurz hingewiesen, später bei der Diskussion über die Herabminderung der Minimalsumme des N.-F. allseitig und fast ohne Widerspruch baldigster Bodenkauf gewünscht wurde, trotzdem Diesenhoff und Pasmanik, die übrigens ebenfalls dafür plädierten, unumwunden auf die Aen derung d es Prinzip es, die darin läge, und auf die weiteren Konsequenzen aufmerksam gemacht hatten. Man wird beim Studium des Protokolls den Eindruck nicht los, dass hier aus Furcht vor einer neuen Sezession und zur vollen Versöhnung der Neinsager stillschweigend eine starke, sehr unvermittelte und sehr unüberlegte Schwenkung vorgenommen worden sei. In dieser Frage aber können taktische und praktische Erwägungen keinesfalls massgebend sein; denn hier stossen wir auf die Grundpfeiler des Baseler Programmes, Und da muss ich denn ohne Umschweife sagen: ich halte es für ein Verbrechen, nationalesEigentumso unsicher anzulegen, dass es allen Schikanen bureaukratischer Gesetzesauslegung, wenn nicht türkischer Beamtenwillkür, preisgegeben wäre. Darüber helfen auch die stärksten "Opportunität sgründe nicht hinweg. Man lese nur nach, was K a m i n k a auf dem ersten Kongress erzählte: „Die Kolonie Cheiera war ursprünglich Eigentum von 18 Personen, deren Anteile jedoch nicht abgegrenzt waren; als die Kolonie 1891 von einer Gesellschaft von 70 Personen erworben wurde, musste jedem einzelnen der Käufer von jedem der früheren Besitzer ein Kaufschein ausgestellt werden, also nicht weniger als 1261 gerichtlich ausgefertigte Urkunden waren nötig! Und w>enn man schon das Glück hat, in der Weise wenigstens den Boden rechtmässig einzutragen, beginnt die grosse Misere der Bauschwierigkeit, da kein einziges Haus ohne direkte Ermächtigung von Konstantinopel gebaut werden darf." Noch drastischer werden die Verhältnisse beleuchtet durch das, was Pineles in der Jahreskonferenz 1904 zum besten gab: „Als 1882 die alten Chowewe Zion in Rumänien die Güter Samaria und Tantura kauften, und zwar auf den Namen ihres Präsidenten Is. L o e b e 1, und als dieser bald darauf starb, wählten sie seinen Sohn Dr. L. in Galatz zum Präsidenten, als auch dieser bald darauf kinderlos starb, konfiszierte die türkische Regierung die Güter. Es gab grosse Schwierigkeiten und Kosten. Der österreichische Gesandte in Konstantinopel musste intervenieren, da L.'s österreichische Untertanen waren; der französische Gesandte legte sich ebenfalls ins Mittel, da inzwischen die Güter an Baron Erlanger (Paris), den Vertrauensmann Rothschilds, verkauft waren. Schliesslich mussten noch zwei mohammedanische Kaufleute aus Galatz sich nach Konstaninopel begeben und dort eidlich bekunden, dass I. L. noch einen Sohn und Erben hinterlassen habe. So gelang es schliesslich, die Eintragung der Güter auf den Namen des Baron Erl anger zu erwirken. Dieser hat mehrere Söhne und die Erbfolge ist somit gesichert." Der Bericht verzeichnec nicht, dass im Rate der damals besonders ernst gestimmten Aktionskomiteegötter ein homerisches Gelächter sich erhoben habe. Aber ist der Gedanke nicht verflucht gescheit, neben dem U s s i s c hk i n s c h e n Bodenkomitee gleich auch ein geheimes Schidduchimkomitee zu installieren, das für die Strohmänner mit der Sorgfalt alter Dynastien eine, reichen Kindersegen verheissende Lebensgefährtin auszusuchen hätte? Und da Ussischkin selbst zugibt, dass es „ohne den allmächtigen Bakschisch nicht möglich ist, auch nur einen einzigen, sogar durchaus gesetzlichen Schritt zu machen", so würde ich vorschlagen, gleich noch einen Bakschischfonds zu schaffen, diesen aber nicht durch die Kolonialbank, sondern durch die Chalukasammelstelle verwalten zu lassen. Aber Scherz beiseite! Wer könnte ohne Scham und Widerwillen es geschehen lassen, dass unsere heilige Sache, die die Judenfrage in aller Offenheit und Ehrlichkeit, mit Ernst und Würde zu einer ehrenvollen Lösung bringen wollte, durch solche Hintertreppenpolitik mit Kniffen und Winkelzügen, Verdrehungen und Umgehungen der Gesetze entwür digt werden soll'. So sah, bei Gott, das H e r z 1 s c h e I d e a 1 nicht aus! Nun, auch den eifrigsten Palästinisten wird freilich etwas schwül, wenn sie an diese Verhältnisse denken. Die Berliner Gruppe spricht von Kolonisation „in aller Oeffentlichkeit und auf Grund eines offenen Abkommens mit der Landesregierung", macht sich aber später daran vergessen und fordert in den Schlussthesen die aktivste Kolonialpolitik ohne alle Einschränkung. Dieselben Herren bezeichnen an einer Stelle unser Ziel als „ein völlig an a 1 o gi el o s e s Ideal* — mit Recht, wie ja unser Volk selbst eine inkommensurable Grösse, seine ganze Geschichte ein unerhörtes Unikum ist —