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Die Welt · 1905-03-31 · 13 (31.3.1905) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
13 (31.3.1905)
Date
1905-03-31
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 13 „&ie & W$lt" Seite 5 Die Pflichten dieser Bodenbeamten sind in einer Visirzuschrift an das Justizministerium aus dem Jahre 1296 wie folgt normiert: I. Sie müssen den Fiskus als Kläger und als Beklagten in Streitigkeiten, die zwischen ihm und Privaten vorfallen, repräsentieren. IL Sie müssen bei Streitigkeiten von Privaten untereinander, die sich auf Miriboden beziehen, als Vertreter des Staates in seiner Eigenschaft als Eigentümer des Bodens intervenieren. III. Darüber wachen, dass Miriboden nicht ohne Kultur bleibe und dass die gesetzlichen Formalitäten regelmässig beobachtet und angewendet werden, wenn Miriboden übertragen werden soll oder wenn er kaduk geworden ist. Besitzestitel, Eigentumstitel Sowohl das Besitzals auch das Eigentumsrecht an Miri beziehungsweise Mülkboden kann durch jede zulässige Art bewiesen werden. Allein die bei einer Uebertragung notwendigen Formalitäten bringen es mit sich, dass die Uebertragung obligatorisch in den Fondsregistern eingetragen und hierüber ein Titel ausgefolgt werde, welcher bei Mülk- Boden Mülk-Senedi und bei Mirigrund Tapu-Senedi genannt wird. Das Gebrauchs-und Nutzungsrecht des Miribesitzers ist beschränkt. Erstens dadurch, dass er der staatlichen Aufsicht unterliegt, die sich geltend macht, wenn er irgend eine die Benützungsart bedingende Veränderung vornehmen will; zweitens dadurch, dass ihm das Besitzrecht überhaupt entzogen wird, wenn er durch drei aufeinanderfolgende Jahre ohne ausreichenden Grund die Kultivierung des Bodens unterlässt. Aber auch für Uebertragungen ist die Autorisation der staatlichen Behörden erforderlich, die wohl ohne gewichtige Gründe nicht verweigert werden kann. Wer den rechtlichen Besitz des Miribodens (hukuk-i-tessarufie) hat, geniesst wohl unter Kontrolle des Staates und den von diesen auferlegten Beschränkungen im Allgemeinen die Rechte eines wahren Eigentümers. Eigentümer ist er jedoch nicht, sondern kann in gewissem Sinne dem sogenannten „Nutzungseigentümer" des alten deutschen und österreichischen Rechtes verglichen werden. Es darf aber nie vergessen werden, dass der Miriboden ungeachtet aller den einzelnen Privaten eingeräumten Besitz- und Nutzungsrechte prinzipiell Staatsgut ist, als dessen ideeller Eigentümer der Staatschatz, beit-ül-mal, angesehen werden muss. Eine Denkschrift der russischen Juden an das Ministerkomitee. Die Juden in Eussland haben dem Präsidenten des Ministerkomitees, Staatssekretär Sergei Witte eine Denkschrift über die Lage unserer Volksgenossen und über die Mittel zur Besserung dieser Lage überreicht, welche in dem neuen Blatte des Fürsten Uchtomsky, dem „Roszwet" (Morgenröte) im Wortlaute veröffentlicht worden* ist. Mit Rücksicht auf das Interesse, welches diese Denkschrift bietet, finden wir es für angezeigt, den Appell unserer Volksgenossen in Russland an das Petersburger Ministerkomitee im Wortlaute zu reproduzieren. Es heisst darin: .Gegenwärtig, da alle Fragen des russischen staatlichen Lebens in besonderem Masse aufgerollt worden sind, ist auch die Judenfrage in ihrer Gänze zum ersten Male auf die Tagesordnung der Gesetzgebung gestellt worden. Wahr ist es, man hat diese Frage auch in früheren Zeiten nicht vergessen, man hat sie sogar auffällig immer in die erste Reihe geschoben, indem man die Juden im Leben einer grausamen Hetze, in der administrativen Praxis ununterbrochenen Bedrückungen und in der Gesetzgebung allseitigen Beschränkungen unterwarf. Die Juden wurden als Blitzableiter verwendet, um die auf dem dunklen Horizonte der Wirren im russischen nationalen Leben auftauchenden Blitze abzuwenden; man gab eich Mühe, die immer wachsende allgemeine Unzufriedenheit auf die Juden abzulenken, an den Leiden des Volkes die Juden für schuldig zu erklären. Man versperrte den Juden den Zutritt zur Bildung, man entfernte sie vom Gemeinde- und Staatsdienste in allen seinen Zweigen, man beschränkte sie in der Wahl der Beschäftigung und des Wohnortes, man sperrte die riesig grosse Mehrheit, die Massen, in die [übervölkerten Städte und Städtchen des Ansiedlungsrayons ein, um sie dort dem Tod infolge von Hunger und Krankheiten auszuliefern. Das, was in bezug auf andere als Verletzung der Rechte der Person und des Besitzes erscheint, wurde in bfzug auf die Juden zur normalen Lebenserscheinung gemacht und ebenso wie die Masse in ökonomischer Hinsicht zu Bettlern gemacht den privilegierten Gruppen das Dasein allerorts erschwert wurde, so wurden die Juden auch in moralischer Hinsicht entwürdigt und degradiert. Man bewarf sie mit Kot, man gab sich die grösste Mühe, durch den Druck der Rechtlosigkeit die Seele der Juden zu erniedrigen, die Schmach des hilflosen Ertragens der Beleidigungen zu erhöhen. Es gab keinen, einzigen Schritt, den ein Jude freiatmend machen konnte, es gab keinen einzigen Augenblick in seinem Leben, kein einziges Plätzchen in seinem Dasein, wo die Willkür utd die Vergewaltigung ihn nicht wie ein Alp bedrückt, wo man sein sogenanntes Laben nicht hoffnungslos vergiftet hätte. Und nun schickt man sich an, die in bezug auf uns systemisierte Willkür tiner Durchsicht zu unterziehen und sie in gewissen Grenzen zu modifizieren. Wir wollen die Ergebnisse dieser Durchsicht nicht im voraus erraten: ausserhalb radikaler Aenderung unserer Städteordnung können wir auch auf eine Befriedigung unserer Bedürfnisse nicht hoffen, Nichtsdestoweniger erachten auch wir es für unsere Pflicht, in diesem Augenblicke der offen zum Ausdrucke gelangenden Forderungen der Gesellschaft ebenfalls laut und unzweideutig unsere Ansicht über unsere Lage als Juden auszusprechen. Wir erklären, dass wir jeden Versuch, durch irgendwelche partielle Verbesserungen die jüdische Bevölkerung zu befriedigen und zu beruhigen als fruchtlos betrachten. Wir erwarten Gleichberechtigung: aber nicht deshalb erwarten wir diese Gleichberechtigung, weil der Jude nachher der übrigen Bevölkerung Nutzen bringen oder die Be-; festigung des Wohlstandes jemanden fördern wird auch nicht als Dankbarkeit dafür erwarten wir diese Gleichberechtigung, dass unsere Brüder auf den Schlachtfeldern in der Mandschurei ihr Blut vergiessen, wie sie es auch in den früheren Kriegen vergossen haben; und selbst nicht auf Grund unseres Jahrhunderte alten Lebens auf den Territorium des russischen Reiches, wofür wir historische Beweise liefern können, verlangen wir diese Gleichberechtigung. Wir fordern Gleichberechtigung und gleiche Unterwerfung den gemeinsamen Gesetzen als Menschen, in denen trotz allem das Gefühl der eigenen Menschenwürde lebt, als in der Fülle ihres Bewusstseins stehende Bürger eines modernen Staates. Wir Verlangen die Beseitigung der uns belastenden Beschränkungen im Namen der elementaren Würde des Menschen, im Namen der Grundpfeiler einer kulturellen Rechtsordnung. Und wir erklären, dass wir jede Politik einer allmählichen Beseitigung der uns bedrückenden Beschränkungen als unzulänglich betrachten. Indem wir in der Verfolgung eines Volkes kein Verjährungsrecht gelten lassen, finden wir nicht, dass die lange Dauer der vorangegangenen Ver-

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