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Die Welt · 1905-02-10 · 6 (10.2.1905) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
6 (10.2.1905)
Date
1905-02-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 6 „bie # weit« Seite 5 Mal 'diese drei Mitglieder des ÄL-C. ausgelost werden, "und wenn die Bresche durchbrochen sein wird, dann wird man diese Männer auch wählen können. § 11. In Bassel, am Sitze des Bureaus, erscheint das offizielle Organ die „W-e 11" in hebräischer und deutscher Sprache. Dass das offizielle Organ am Sitze des Bureaus und nicht anderswo erscheinen muss, ist selbstverständlich. Dass aber das offizielle Organ der jüdischen Bewegung für das jüdische Volk und für die jüdische Wiedergeburt, wenn nicht ausschliesslich, so doch auch in hebräischer Sprache erscheinen muss, das muss endlieh unseren Zionisten begreiflich werden. § 12. Alle zionistischen Agitations¬ und Organisationsgeschäfte irgend eines Landes werden vom betreffenden Landeskomitee unter Kontrolle des Bureaus des A.-C. geführt. Mit diesem Paragraphen will ich sagen, dass die Ortsarbeit in der allerweitesten Form, unabhängig vom A.-C. durch die Arbeitskräfte des betreffenden Ortes gelenkt und geleitet wird. Dieselben befinden sich nur im beständigen Kontakt und in Korrespondenz mit dem Bureau des A.-C, bekommen von demselben die für ihre Arbeit notwendigen Anweisungen und Nachrichten, und werden nur deshalb kontrolliert, damit ihre Arbeit nicht ihre Kompetenz übersehreite und den Kongressbesc'hlüssen nicht widerspräche. Ich trenne auf diese Weise die Tätigkeit der Landeskomitees von der Tätigkeit der Mitglieder des A.-C. Dieses Zusammenwirken ist aus folgenden Gründen schädlich: Nicht immer findet man Personen, welche für diese und jene Arbeit fähig, sind, und sehr oft hat ein Teil der Arbeit gelitten. Diejenigen aber, welche für diese oder jene Arbeit befähigt waren, fanden einfach nicht die Zeit, alles, was nötig ist, auszuführen. Schliesslich ist es gar nicht wünschenswert, alles in denselben Händen zu konzentrieren. Es ist eher wünschenswert, miehr Leuten verschiedene Pflichten und Hechte aufzuerlegen. § 13. Das Landeskomitee besteht aus den Föderativvertretern des betreffend e n Lande s. § 14. Die Zahl der Vertreter jeder Föderation im Landeskomitee ist der S chek e 1 z a h1 der betreffenden Föderation p r o - p o r t i o n e 11. § 15. Eine Föderation besteht, aus m i n d e s t e n s 3000 Schekelzahlern. In Ländern, wo eine solche Schekelzahl nicht v o r h a n d en ist, wird das Landeskomitee in der allgemeinen Versammlung der Vertreter aller S c h e k e 1 z ah 1 e r gewählt. In diesen drei Paragraphen anerkenne ich die Notwendigkeit des Föderationssystems, die Notwendigkeit, diese Föderationen in ein Laiudeskomitee zu vereinigen, und endlich die Unmöglichkeit, eine Föderation für Zionisten verschiedener Länder zu schaffen. Bei der jetzigen verschiedenartigen Gruppierung der Strömungen hat das alte Verwaltungssysteni nach Distrikten sich selbst überlebt, Der Distriktsvorsteher kann nur wirken und beeinflussen durch seine moralische Autorität, durch seine gleichen Anschauungen mit den ihm unterstehenden Zionisten. Bei Abwesenheit eines solchen Faktors ist eine fruchtbare Arbeit unmöglich. Die Mitglieder einer jeden Föderation sollen selbständig ihre Vertreter wählen und die letzteren sollen sie selbständig leiten. Die Tätigkeit dieser einzelnen Föderationen muss aber mit den allgemein-zionistischen Interessen des betreffenden Landes übereinstimmen. Deshalb ist ein Landeskomitee aus den Vertretern dieser Föderationen notwendig. Man darf aber diese Föderationen nicht international werden lassen. Jedes Land hat seine' besonderen Interessen und Bedürfnisse. Ausserdem würde eine solche internationale Föderation in beziig auf die allgemein-zionistische Organisation, einen Staat im Staate bilden, was unter gar keinen Umständen zugelassen werden darf. § 16. Jeder einlaufende S c Ii e k e I. w i r d in drei Teile geteilt: 50% flies st in die Zentralkassa nach Basel f ü r a 11 g e m eine zionistische Bedürfnisse; 25% erhält das L.-C. f ü r d c zionistischen Bedürfnisse des betreffenden Landes und 25% bekommt die betreffen d e F ö cl e r a t i o n f ü r i h r c Bedürfnisse. Aus diesem Paragraphen erhellt klar, dass kein Land mehr als 50% seiner Sehekelgelder zurückhalten darf, wie es bis jetzt in einigen Ländern praktiziert wurde. Wenn wir ferner die Existenz der Föderation als gesetzlich anerkennen, so ist es auch natürlich, dass wir dieser Föderation das Recht auf einen gewissen Prozentsatz ihrer Schkolim zuerkennen müssen. § 17. Alljährlich findet eine gerne i n - same Konferenz der Mitglieder des A.-C. u n d cl er Laadeskoraitees aller Lände r statt. Auf diesen Konferenz cn erstattet das A.-C. d e n L a ndeskomitees einen Bericht über seine äussere zentrale Tätigkeit und die Landeskomitees berichten dem A.-C. über ihre innere Ortsarbeit. A u c h wird hier d i e T ä t i g k e i t f ü r d a s nächste J a h r i n den Grenzen de r K ongres sb e s c h 1 ü s s e festgesetzt. Diese Jahreskonferenzen werden, uns die sogenannten und so ungeschickt betitelten kleinen Kongresse ersetzen. Diese Konferenzen werden zur Annäherung, zum Gedanken- und Ansichtenaustausch unter den verschiedenen Funktionären der zionistischen Organisation, dienen. Diese quantitativ kleinen Konferenzen werden eine grosse Bedeutung für die Klärung und Auseinandersetzung verschiedener Details der zionistischen Arbeit haben. Sie können aber unter keinen Uniständen die Kompetenz einer gesetzgebenden Körperschaft erlangen. Letztere hat ausschliesslich nur der Kongress. Ich bin mit meinen Vorsehlägen zu Ende. Eine Grundlage für die neue Form unserer Organisation ist hiermit geschaffen. Wenn die Grunldformeln angenommen werden, kann man die Details später ausarbeiten. Ich bin von vorneherein überzeugt, dass ich auf eine ganze Reibe von Erwiderungen und auf den stärksten Widerstand mit vielen Vorschlägen dieses Organisationsstatuts stossen werde. Ich gehe noch weiter: ich bin von vorneherein überzeugt, dass der VII. Kongress einige radikale Abänderungen, welche ich vorschlage, ablehnen wird, aber dieser Umstand kann mich nicht abhalten, das zu sagen, was angenommen werden muss. Ich will nur eine gewisse Idee in Umlauf setzen und die Zeit wird das Ihrige machen. Dasselbe habe ich auf dem V. Kongresse und auf der Minsker Konf erenz bezüglich der neuen Organisationspunkte gesagt. Ich stiess damals auf den allcrstärksten Widerstand, und heutzutage ist eine ganze Reihe dieser Vorsehläge beinahe zur alphabetischen Wahrheit geworden. Ich bin überzeugt, dass der VIII. Kongress alle Grundprinzipien des vorliegenden Statuts akzeptieren wird, nachdem man zwischen dem VII. und dem VIII. Kongress noch ein misslungenes Experiment gemacht haben wird. Ich sage das deshalb so überzeugt, weil man Organisationsstatuten, -Pläne und Programme; nicht ruhig in seinem Kabinette hockend aus-

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