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Die Welt · 1905-01-13 · 2 (13.1.1905) · page 4

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Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
2 (13.1.1905)
Date
1905-01-13
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 flbie & weit" Nrv<2 'zerÄut&i TäWlisaäö geboiöioi' wirft: UM hie un d1 d ä* }wenif ein Ausw&n<!^ '3e^e*-Staät,:tMtofr'fällt ein Lichtstrahl und beleuchtet dieses schreckliche Drama. Aber die Welt kann es in seiner Gänze nicht sehen. Dann bespricht der „Chronicle" die Möglichkeit, den Wandererstrom zu leiten, meint, Kanada, Texas und sonstige Staaten Amerikas würden sich für die Wanderer eignen. Aber über allen diesen Ländern stehe Ostafrika. Der „Chronicle* teilt ganz die Meinung von Oskar S t r a u s und schliesst sich seinen Ausführungen an. Er meint, das Projekt dürfe nicht Ignoriert1 werden, wer immer es in* die Hände bekomme, ob die Ziöttistlen ödfer^die Ica öder eine arMere Körperschaft (zum Beispiel eine amerikanische, wie der^Jew. Comment" meint). Die Frage wegen der Eegieruhgsform sei nebensächlich. Was* wir suchen müssen, ist die Antwort auf die Frage „Wohin?■ Der Exodus der Verteidiger der luden im Hemeler Prozesse. Sämtliche Verteidiger der angeklagten Juden im Homeler Prozesse, die ob ihrer Redlichkeit und hervorragenden advokatorischen Eigenschaften in Russland berühmten Rechtsanwälte Sokolow, Winawer, Iliesberg, Ratner und Kupernik, haben nach zweimonatlichem, vergeblichen Kampfe um die Klärung der Umstände, unter, denen die Exzesse gegen die Juden in Hornel veranstaltet und durchgeführt wurden, sich genötigt gesehen, ihr Amt niederzulegen und korporativ den Saal zu verlassen. Der Entschluss der Anwälte, die angeklagten Juden, von deren Unschuld sie fest überzeugt sind, ohne Verteidiger zu lassen und den Gerichtssaal zu verlassen, hat in Russland begreifliches Aufsehen hervorgerufen. Alle Blätter beschäftigen sich mit diesem vereinzelt dastehenden Vorfalle und in den zahlreichen Artikeln, welche die Journale diesem Vorfalle widmen, werden die Vorgänge, welche die Rechtsanwälte zu ihrem Entschlüsse gebracht haben, schonungslos beleuchtet und unerschrocken kommentiert. Den unmittelbaren Anlass zu dem Exodus der Anwälte der Juden gaben die Vorgänge im Gerichtssaal am Verhandlungstage vom 4. Jänner. Ueber diese Vorgänge berichten die „Nowosti" vom 5. Jänner (23. Dezember a. St.) folgende Einzelheiten; Der Zeuge Schustow, ein christlicher Arbeiter, machte den Versuch, die Wahrheit über die blutigen Ereignisse vom 29. August zu sagen. Da die Anklagebehörde und auch der Gerichtshof den Standpunkt vertraten, dass die Exzesse am ersten Tagp, am 29. August, von den Juden provoziert worden waren, um für Kischenew Rache zu nehmen, so war es begreiflich, dass den Aussagen Schustows, welche die Schuldlosigkeit der Juden und die falsche Tendenz der Anklageschrift beweisen sollten, mit grosser Spannung entgegengesehen wurde. Aber kaum hatte Schustow seine Erzählung über die Ereignisse vom 29. August begonnen, als er vom Vorsitzenden schroff angeherrscht wurde, nicht über den 29, August, sondern über die Ereignisse vom 1. September auszusagen. Alle Bitten des Zeugen, ihm zu gestatten, über die Ereignisse vom 29. August auszusagen, wurden vom Vorsitzenden zurückgewiesen. Da erhob sich der Staatsanwalt Ryschow und stellte den Antrag, den Zeugen Schiistow überhaupt nicht zu vernehmen. Die Tendenz dieses Arrtrages war klar: man wollte unter allen Umständen die Aussagen Schustows nicht zulassen, weil sie die Anklage gegen die Juden vernichtet hätten. Rechtsanwalt Rotner ersuchte hierauf den Gerichtshof, Schustow zu gestatten, seine Aussagen über den 29. August machen zu dürfen. Der Vorsitzende wies dieses Ansuchen zurück. Da erhebt sich Rechtsanwalt Sokolow und erklärt, dass der Gerichtshof auf Grund des Gesetzartikels 718 die von Schustow geäusserte Bitte erfüllen müsste. Diese Berufung auf das Gesetz schien auf den Vorsitzenden eine seltsame Wirkung gemacht zu haben : er befahl, den Rechtsanwalt Sokolow aus dem Verhandlungssaal zu entfernen, und fasste gleichzeitig den Beschluss, ihm das Recht zur Weiterführung der Verteidigung zu nehmen ... Diese merkwürdige Verordnung rief unter den Rechtsanwälten und unter den Angeklagten Bestürzung hervor. Rechtsanwalt Rotner ersuchte um Unterbrechung der Verhandlung, da die in ihren heiligsten Gefühlen verletzten Anwälte der Juden eine Beratung abhalten wollen. J - Nach Wiederaufnahme der Sitzung gab Rechtsanwalt Winawer im Namenaller; sein1 er "Kollegen die Erklärung ab, dass sämtliche Vertreter ,der:j Juden beschlossen haben, ihr Amt niederzulegen und den Gerichjssaal zu verlassen. Diesen Beschluss begründete Winawer mit folgenden charakteristischen Worten:' „Zwei volle Monate sitzen wir in diesem Saale und wenden alle Kräfte an, um die Wahrheit zu finden und über die blutigen Ereignisse Licht zu verbreiten. Zwei volle Monate haben wir alle ungesetzlichen Einschränkungen unserer Rechte erduldet und den Glauben an die Kraft des Gesetzes nicht vejrloren. , Ab#r die getroffen^ .Verfügung in bezng auf unseren Kollegen Sokolow belejulig^t :unsere , J^hre - und unsere Menschenwürde.^ Unter^ solchen! Bedingungen eracrrtenwir es für^ünmöglich, die Verteidigung föVteüsetzetj. Wir empfinden die ganze Ldst uiiserer Verantwortung unseren Klienten gegenüber und die Notwendigkeit, das Amt niederzulegen, nachdem wir volle zwei Monate unsägliche Qualen erdulden mussten, aber wir können nicht weiter. Wir gehen, aber unser Gewissen ist rein." Dieser Ausführung schlössen sich alle anderen Advokaten an, worauf sie alle den Saal verliessen. Die angeklagten Juden brachen in lautes Weinen aus, das Publikum aber spendete den abgehenden Rechtsanwälten Beifall. Auf Befehl des Präsidenten wurde das Publikum ebenfalls aus dem Saale entfernt. Der Vorsitzende wollte hierauf die Verteüigung der angeklagten Juden einem von Gerichtswegen bestellten Verteidiger übertragen, sie wiesen jedoch dies zurück, worauf die Verhandlung auf den 20. Jänner vertagt wurde. Von den nationalrussischen Blättern, welche sich mit diesem Vorfalle beschäftigen, sind es die „Petersburgsk»ja Wjedomosti" und „Nascha Schisnj", welche sich darüber sehr scharf äussern. Das Blatt des Fürsten Uchtomskij sagt in einem „Die Justiz in Gefahr" betitelten Artikel unter andrem wörtlich: „Wir drücken jenen Rechtsanwälten im Homeler Prozesse unsere Sympathien und unsere Achtung aus, welche mutig und würdevoll in der einzig zugänglichen Form gegen die Missächtung der Prinzipien der Justiz, der Würde des Gerichtes, der Interessen der Angeklagten und sogar der Grundlagen jeder Rechtsordnung Protest erhoben haben, welche dort in Hornel in der letzten Sitzung des Gerichtshofes so auffallend zum Ausdrucke gelangte. Auch die Helden von Port Arthur mussten erschöpft und entkräftet die Waffen strecken. Die Advokaten in Hornel sind noch weiter gegangen : sie haben dem Gegner im Gerichtshofe, seiner Ungerechtigkeit und der Unterdrückung ihrer Rechte einen schrecklichen Schlag versetzt." Das Journal „Nascha Schisnj" („Unser Lebend schreibt: „Der Homeler P?ozess wird die Illusionen der Juden nicht zerstören, weil sie schon längst keine Illusionen haben. Die russische Gesellschaft verliert aber in diesem Prozesse eine ihrer besten und letzten Illusionen. Wie an einem Strohhalm hielt sie fest an dem Glauben, dass sogar in einem rechtlosen Milieu die alte 'Göttin Themis ihre stolze innere Freiheit bewahrt hat. Das Gericht von Hornel bedeutet den endgültigen Bat^krott dieses Glaubens. Der Prozess von Hornel ist kein Prozess über die Juden, sondern über die russische Justiz. In diesem Prozesse gibt es keine Lehre für diese oder jene nationale Gruppe, sondern eine grelle, bedeutungsvolle Lehre für die ganze russische Gesellschaft, für das ganze russische Volk. Tua res agitur." Sogar die altslawophile „Russj" erklärt, dass in Hornel das Gesetz gröblich verletzt wurde. Mit Spannung sieht man daher in ganz Russland der Wiederaufnahme des Prozesses und der ferneren Entwicklung der Dinge entgegen. Der letzte Akt der grossen Tragödie nähert sich seinem Ende: über dem Haupte von 47 unschuldigen Juden schwebt das Damoklesschwert. Gt. Belgrader Brief. Serbien hewohnen zirka 8000 jüdische Seelen, doch dürften von diesen kaum mehr als die 4500, die Hauptstadt Serbiens bewohnenden für die zionistische Bewegung in Betracht kommen, da die restlichen in kleineren Gemeinden im ganzen Lande zerstreut sind. Belgrad hat zwei jüdische Gemeinden; die eine bilden an 3500 Spaniolen, Se« phardim, während die eingewanderten deutschen Juden, die die restlichen 1000 Seelen der hiesigen Judenschaffc bilden, eine besondere Korporation darstellen, und zwar bis vor kurzem auch gesellschaftlich, hauptsächlich aber was das reli-

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