Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 1 (6.1.1905)
- Date
- 1905-01-06
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1 m&(# Welt Seite 7 eine grosse Proportion der in Australien landenden Fremden. Weiter ist solchen Personen die Landung verweigert, die voraussichtlich dem Staat oder Wohltätigkeitsinstitutionen zur Last fallen könnten; ausser auf jene, die ohne bare Mittel ankommen, bezieht sich diese Bestimmung noch auf körperlich defekte Einwanderer. Unter den „prohibitierten Klassen" sind ferner: Irrsinnige, Schwachsinnige, von übertragbaren Krankheiten Behaftete, solche Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre wegen eines gemeinen Verbrechens zu einer Kerkerstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt und nicht begnadigt wurden; Prostituierte! und Personen, welche von solchen unterhalten werden; Kontraktarbeiter, soweit dieselben nicht Arbeiter von besonderer Qualifikation sind, deren Dienste sich in Australien nötig erweisen. Ganz ähnliche Bestimmungen enthält das Einwanderungsgesetz der nicht dem australischen Staatenbund angehörigen Kolonie Neu-Seeland, welches seit 1899 in Kraft steht.16) Von den britischen Kolonien in Afrika besitzen die Kapkolonie und Natal Einwanderungsgesetze; und zwar die erstgenannte seit 1902, Natal seit 1897; die gegenwärtig in Kraft stehenden Gesetze wurden in der Kapkolonie in 1902, in Natal in 1903 geschaffen. Es wird in denselben festgesetzt, dass Personen, die eine europäische Sprache nicht zu schreiben vermögen, nicht landen dürfen;17) weiter gilt dasselbe für folgende Kategorien von Einwanderern: Solche, die der Oeffentlichkeit zur Last fallen würden, sei es infolge Mangels an Geldmitteln18) oder aus anderen Gründen; Irrsinnige (in Natal auch Schwachsinnige); Verbrecher, ausgenommen politische; Prostituierte und solche, welche von den Mitteln Prostituierter leben; jene Personen, welche nach den Mitteilungen britischer oder auswärtiger Behörden als unerwünschte Einwanderer zu betrachten sind. Mit Krankheiten behaftete Personen werden nur in Natal zurückgewiesen; das Kapgesetz enthält keine hierauf bezügliche Bestimmung. Die Transportunternehmungen sind dafür haftbar, dass niemand, der zur Klasse der Ausgeschlossenen gehört, landet; doch werden auch andere an der Uebertretung des Gesetzes Beteiligte bestraft. Die Strafen betragen 20 bis 100 Pfd., jedoch ist in einzelnen Fällen auch Kerkerstrafe und Zwangsarbeit normiert. Das Einwanderungsgesetz von Natal enthält besonders ausführliche Durchführungsbestimmungen,19) auf welche hier nicht näher eingegangen werden soll. Ein dem Natal Act nachgebildetes Einwanderungsgesetz von Süd-Ehodesia (Süd-Afrika) hat bisher — soviel dem Verfasser bekannt. — noch nicht die Sanktion des „High Commissioner of South Africa" erhalten. . In den allgemeinen Zügen folgt auch die britische „Aliens Bill" den Grundsätzen der amerikanischen Einwanderungsgesetzgebung. Nach dieser Vorlage müssen sich alle Einwanderer bei ihrer Ankunft sowie im Falle der Uebersiedlung in den ersten zwei Jahren ihres Aufenthalts bei den Lokalbehörden melden. Die Transportunternehmungen müssen Listen der an Bord befindlichen Ausländer führen. Von der Landung ausgeschlossen sollen werden: 1. Prostituierte und deren Zuhälter usw., 2. solche, 16) The Immigration Restriction Act, 1899. 17) Es sei hervorgehoben, dass die Einfuhr chinesischer Kontraktarbeiter, welche vor kurzem auch in der kontinentalen Presse diskutiert wurde, nach der nicht selbst regierenden Kolonie Transvaal stattfindet. 18) Das Mindest vermögen eines Einwanderers nach der Kapkolonie beträgt 20 Pfd.; in Natal ist keine bestimmte Summe; festgesetzt. 19) Alile Bestimmungen, betreffend die Einwanderung nach Natal, umfassen (im Druck) 67 Seiten Q>rossiolio. die keine sichtbaren Mittel des Unterhaltes haben, 3. Personen von notorisch schlechtem Charakter, 4. solche, die an übertragbaren oder ekelhaften Krankheiten leiden, 5. Geisteskranke, 6. Verbrecher, soweit sie unter die Bestimmungen des Auslieferungsgesetzes von 1870 kommen. Der Appell an den Staatssekretär steht in jedem Pall den Betroffenen zu. Auch solche Fremde können aus Grossbritannien zwangsweise entfernt werden, welche wegen eines Verbrechens zur Strafhaft — ohne der Eventualität einer Geldbusse — verurteilt werden. Durch ein Spezialgesetz soll erst bestimmt werden, für welche Klassen von Keisenden und für welche Häfen das Einwanderungsgesetz wirksam sein soll. Die Beschränkung der Einwanderung in Grossbritannien richtet sich in erster Linie gegen die armen russischen Juden, die sich namentlich in London alljährlich zu Tausenden ansiedeln; durch diesen Zustrom wird einerseits auf die Löhne gewisser Kategorien einheimischer Arbeiter ein Druck ausgeübt, anderseits ist der Osten Londons (dessen sanitärer Zustand schon durch die baulichen Verhältnisse so wie so schlecht ist) arg übervölkert worden, da gerade die genannten Einwanderer sich nicht im Lande zerstreuen, sondern in bestimmten Gebieten dicht ansiedeln. Dem Uebel hätte wohl auch durch Behebung der elenden Wohnverhältnisse beigekommen werden können. Ein Einfluss in politisch-anthropologischer Beziehung wurde durch die russische Einwanderung auf das englische Volk nicht ausgeübt, weil Mischehen selten vorkamen. Aus anderen Teilen Europas ist der Zustrom Premder nach England sehr gering und ebenfalls fast ganz auf London beschränkt; nur wenige Einwanderer (ausser den russischen Juden) bleiben dort dauernd angesiedelt. Bisher findet auf Grund eines Gesetzes vom Jahre 1836 bloss eine ßegistration der Zahl der in britischen Häfen eintretenden Fremden statt, wobei vermerkt wird, ob dieselben britisches Gebiet nur auf der Durchreise passieren oder sich hier zeitweise oder dauernd niederlassen; es kommen auch nicht alle Klassen von Reisenden unter diese Registrationspf licht, durch welche die freie Zuwanderung gar nicht behindert wird. Dr. L S, Katzenelsohn (Buki b en J ogli). Selten hat es ein Schriftsteller in der hebräischen Literatur zu einer so allgemeinen Achtung und Beliebtheit gebracht wie Dr. L. S. Katzenelsohn, dessen 2ojähriges Schriftstellerjubiläum am 1. d. M. in Petersburg gefeiert wurde, aber nur wenigen auch war es gegönnt, auf «ine so glänzende und erfolgreiche, weil viele Gebiete streifende 25jährige Tätigkeit zurückzublicken, wie diesem Jubilar, der in der hebräischen und russisch-jüdischen Literatur einer ausserordentlichen Popularität sich erfreut. Dr. Katzenelsohn ist von Beruf Arzt; als solcher verwertete er seine gediegene Kenntnis des talmudischen Schrifttums zur Erforschung und Bearbeitung der Medizin im Talmud, und schon seine Dissertation unter dem Titel: „Normale und pathologische Anatomie des Talmuds'' sicherte ihm einen Ehrenplatz in der jüdischen Wissenschaft. Diesem Werke folgten dann zahlreiche grössere Abhandlungen über die Medizin und die verwandten Gebiete im Talmud sowoh". in russischer als auch in hebräischer Sprache, die geeignet sind, klares Licht über unser überliefertes altes Leben und den Stand der Wissenschaft zur Zeit des Talmuds zu verbreiten. Neben seinem ärztlichen Berufe übt Dr. Katzenelsohn den Beruf eines vielseitigen Schriftstellers aus, nicht allein als wissenschaftlicher Forscher, sondern auch als Publizist