Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 46 (11.11.1904)
- Date
- 1904-11-11
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite l „bl* * W$lt" Nr. 46 Sollten in das grosse A.-C. auch Personen gewählt werden, die nicht innerhalb acht Tagen zum Silzung>ortp kommen könnten, so müsste eine Bestimmimg getroff *n werden, dass in dringenden Fällen die Sitzung, welc he acht Tage zuvor telegraphisch einberufen wurde, auch dann beschiussfähig ist, wenn es obgenannten Personen nicht möglich war, zu derselben zu kommen. Nur auf diese Weise würde man dringende Beschlussfassung»m ermöglichen. Es entspricht der Einheitlichkeit der Leitung, dass der Präsident des engeren A.-C. so wie bisher auch den Vorsitz im grossen A.-C. und im Aufsichtsrate führen soll. Für eine Besetzung dieser Aemter mit verschiedenen Personen liegt kein Grund vor, höchstens der, mehr Ehrenämter zu schaffen, ein Grund, der vielleicht für Vereinsmeier triftig genug ist, nicht aber für die Leitung einer nationalen Bewegung. Wenn das engere A.-C. die leitende Körperschaft sein soll, welche nur dem Kongresse verantwortlich ist, so geht es nicht an, dass sein Präsident bei den Sitzungen des grossen A.-C. der Zensur eines anderen Obmannes unterstehen soll. Ebenso wäre es abnorm, wenn eine und dieselbe Körperschaft als A.-C. einen anderen und als Aufsichtsrat einen anderen Vorsitzenden haben soll. Der Kongress übt die Aufsicht über die Bank durch das von ihm gewählte A.-C. aus. Diese Körperschaft heisst dem Kongress gegenüber A.-C, der Bank gegenüber Aufsichtsrat und es ist daher selbstverständlich, da sie eine und dieselbe Körperschaft ist, dass sie nur einen Obmann hat. Anders verhält es sich bezüglich der Identität des Präsidenten des A.-C. mit dem Kongresspräsidenten. Das ist eine Abnormität, Nirgends in der Welt ist der Präsident der Exekutive zugleich der Präsident der Legislative. Das A.-C, welches demKongresseRechenschaft abzulegen hat, darf im Präsidium desselben nicht vertreten sein. Hier wurde bisher mit Rücksicht auf die Persönlichkeit Herzls eine Ausnahme gemacht. Diese hat jetzt zu entfallen. Das sind in grossen Zügen die prinzipiellen Aenderungen, die vorzunehmen wären. Sie lassen die Organisation in ihrem Gefüge unberührt und haben den Zweck, sie zu stärken, indem sie das Verhältnis der Machtfaktoren zueinander unter Betonung der einheitlichen Zentralleitung genau präzisieren. Andere Lücken und Mängel, die im Laufe der Jahre wahrgenommen wurden, sind weniger prinzipieller Natur. Sie wurden seinerzeit vor dem letzten Kongresse dem Organisationsreferenten zur Benützung für sein Referat mitgeteilt und sollen bei anderer Gelegenheit besprochen werden. Dr. Oser K o k e s c h. * * * Die Vorschläge des Herrn Dr. D. Pasmanik - Genf über Aenderungen an dem allgemeinen Organisationsstatute bedürfen, um irrtümliche Auffassungen auszuschliessen, nach zwei Richtungen hin der Aufklärung. Herr Dr. Pasmanik spricht in seinem Aufsätze stets im Pluralis majestatis. Insofern er damit nur seine eigene Person meint, so ist dagegen nichts einzuwenden. Herr Dr. Pasmanik gehört aber auch der schweizerischen Organisation an. Ich möchte deshalb feststellen, dass seine Meinungsäusserung durchaus nicht diejenige des schweizerischen Zionistenverbandes, noch des schweizerischen Landeskomitees, noch der schweizerischen Zionisten überhaupt ist. Sodann zieht Herr Dr. Pasmanik in den Bereich seiner Betrachtungen auch schweizerische Verhältnisse, welche er nicht eingehend genug studiert zu haben scheint, und in der Folge zu sehr verallgemeinert und in unrichtiger Weise auf zionistische Verhältnisse übertragen will. Er schreibt: „Und zwar muss die Vertretung nach dem Prinzip der Proportionalwahl gewählt werden. Das ist: die Anzahl der Vertreter der verschiedenen Parteien im grossen A.-C. muss der respektiven Anzahl der Schekelzahler oder der Delegierten entsprechen. Dann und nur dann wird unser grosses A.-C. die Stimmmung der Zionisten wahrheitsgetreu wiedergeben, dann werden wir nicht Reibereien zwischen den Wählern und Gewählten beobachten, wie es bei der Ugandafrage der Fall war. Und dabei ist dieses Prinzip ein eminent demokratisches. Tatsächlich ist es z. B. in der Schweiz seit mehreren Jahren in Anwendung gebracht," Der letzte Satz entspricht nicht ganz den Tatsachen. Die Schweiz, das heisst der eidgenössische Bundesstaat, kennt die Proportionalwahl überhaupt nicht! Wohl sind es einige schweizerische Kantone, welche die Proportionalwahlen für ihre legislativen Körperschaften eingeführt haben; bis jetzt ist aber der Majorz noch die Regel und der Proporz, welcher sich immer noch in der Periode der Versuche befindet, die Ausnahme. Die Proportionalwahl der Regierung, der exekutiven Behörde, ist nur in einem einzigen Kanton eingeführt, und diese Ausnahme (Tessin) bestätigt die Regel, besonders deshalb, weil gerade gegenwärtig eine Aenderung des Wahlsystems in Tessin im Gange ist. Das grosse A.-C. entspricht aber in unserer Bewegung der Vollziehungsbehörde. Deren Mitglieder sollen nun nach Proportionalverfahren gewählt werden, und zwar durch eine Versammmlung (Kongress), deren Vertreter aus dem Majorzwahlsystem hervorgegangen sind! Es ist doch klar, dass die erste und unerlässliche Grundbedingung der Proportionalwahl die ist, dass die Wahlen direkte seien, d. h. dass die Schekelzahler die Mitglieder des A.-C. direkt wählen, und zwar müsste das in einem einzigen Wahlkreise geschehen., da ja Herr Dr. Pasmanik die Landesgrenzen aufheben will! Es wäre überhaupt wünschenswert, dass beim Lancieren von Vorschlägen etwas mehr auf die gegebenen Verhältnisse Rücksicht genommen würde. Phrasen, wie „Staat im Werden" und „eminent demokratisch'4 sind praktisch absolut wertlos und höchstens dazu angetan, Verwirrung hervorzurufen. Schliesslich ist doch das A.-C. nicht der Ort, wo Parteitaktik getrieben werden soll; das A.-C. hat einfach die Beschlüsse des Kongresses auszuführen und seinerseits dem Kongresse seine.Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen. Ins A.-C. gehören deshalb nicht „Vertreter44 von „Parteien" — die bekanntlich mit den Kongressen kommen und verschwinden — ins A.-C. gehören nicht „Redner", sondern erprobte „Arbeiter4', gleichviel welcher Farbe oder Farbennuance. M. Levy - Basel. * * * Wie wir erfahren, beabsichtigt Herr York- Steiner, seinen Organisationsentwurf (Minjansystem), dessen in dem Organisationsartikel des Dr. K o k e s c h Erwähnung getan ist, vor dem nächsten Kongresse zur Diskussion zu stellen* Aus England. Im Maccabean-Klub gab es vor einigen Tagen ein Galadiner zu Ehren Mr. A. M. Langdons, eines der jüngsten jüdischen Advokaten in London, der soeben zum Kichter ernannt wurde. Eine stattliche Anzahl von jüdischen Advokaten und Richtern hatte sich versammelt, um den Kollegen zu feiern. Den Vorsitz führte der ausgezeichnete Advokat und neugewählte Abgeordnete Mr. Rufus I s a a c s von dem ich bereits an dieser Stelle einmal ein Bild entworfen habe. Es war — man kann es rieht leugnen — ein angenehmer Anblick. Es war ein Vergnügen, diese Juden