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Die Welt · 1904-11-04 · 45 (4.11.1904) · page 3

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
45 (4.11.1904)
Date
1904-11-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 45 „Ne * w*itw Seite 3 Glauben die Herren Antragsteller, dass solche Situationen, solche Berührungspunkte der einzelnen Ressorts warten werden, bis die Herrn „Dezernats-* Vorsteher einmal im Vierteljahr zusammenkommen? Aber ist es denn notwendig, erst durch abstrakte Deduktionen die Schädlichkeiten einer Dezentralisation nachzuweisen? Haben wir doch diesbezüglich eine siebenjährige praktische Erfahrung! Die Kongresse, welche bezüglich der Zentralleitung der Ueberzeugung waren, dass sie nur aus Personen bestehen kann, welche an einem und demselben Orte wohnen, haben bezüglich weniger wichtiger Körperschaften Experimente gemacht, ob es in manchen Fällen nicht gut wäre, von der Einheit des Ortes abzusehen und bloss die Tüchtigkeit der Mitglieder zu berücksichtigen. Es wurden Agitations- und Organisations-, Kultur- und Kolonisations-Kommissionen e tutti quanti gewählt, deren Mitglieder in verschiedenen Städten wohnten. Hat nun auch eine dieser Kommissionen auch nur das geringste geleistet? Und zuletzt die Nationalfondskommission, für deren Zusammensetzung aus Juristen verschiedener Länder sogar ein innerer Grund sprach, nämlich die Kenntnis der betreffenden Landesgesetze? Im Dezember 1901 wurde die Nationalfondskommission behufs Erwirkung der Legalisierung des Nationalfonds gewählt und heute, nach zirka drei Jahren, ist der Nationalfonds noch immer nicht legalisiert. Dabei muss anerkannt werden, dass die Kommissionsmitglieder guten Arbeitswillen hatten und auch Arbeit leisteten. Der Präsident und zwei Mitglieder der Kommission haben selbständige Entwürfe ausgearbeitet, ebenso hat das engere A.-C. einen eigenen Entwurf vorgelegt. Die Kommission kam viermal zusammen — und trotzaem dieses klägliche Resultat! Wer ist daran schuld? Die Kornmissionsmitglieder nicht, sondern die örtliche Trennung. Würde die Kommission an einem Orte ihren Sitz gehabt haben, sie hätte in einer Woche mehr Beratungen gehabt als sonst in drei Jahren und wäre in einem Monate mit ihrer Arbeit fertig worden. Durch diese Erfahrungen gewitzigt, hat der Kongress auch in letzter Zeit mit dem System von Kommissionen ohne Einheitlichkeit des Ortes gebrochen und hat die Palästinakommission aus Mitgliedern, die am selben Orte wohnen, gewählt. Das ist aber auch die erste Kommission, die sehr Erspriessliches leistet In naiv unbewusster Weise sprechen die Herren Klee und Hantke in ihrem Motivenberichte selbst das Urteil über ihren Antrag aus. Sie sagen: „Bei diesen Vorschlägen gehen wir .zunächst davon aus, dass es heute nicht an der Zeit ist, eine ... durchgreifende Aenderung des Organisationsstatuts durchzuführen. Soweit als irgend möglich muss vielmehr das Alte erhalten, müssen nicht unumgänglich notwendige Reformen zurückgestellt werden. Nur dann wird es möglich sein, verderbliche Erschütterungen zuxvermeiden." Infolgedessen beschränken sie sich nur auf den § 23* N u r a u f den § 23! Man lese alle anderen Paragraphen des Statutes und man wird finden, dass mit Ausnahme der ersten zwei Paragraphen, welche programmatische Bestimmungen enthalten, alle anderen fast nur Details regeln, von denen es zumeist gleichgültig ist, ob sie so oder anders lauten. Es ist nicht von so grossem Belang, ob der Kongress jedes Jahr oder alle zwei Jahre stattfindet, ob der Schekel 40 oder 50 Kopeken beträgt, ob die Wahlen direkt und geheim oder indirekt und öffentlich stattfinden, ob man mit 18 oder mit 20 Jahren wahlberechtigt ist oder gewählt werden kann, ob 100 oder 200 Schekelzahler einen Delegierten wählen, ob das Schiedsgericht so oder anders zusammengesetzt ist usw. usw. Das sind lauter Details, welche die Stärke und den Zusammenhang der Organisation nicht sonderlich beeinflussen. Dagegen ist gerade der § 23, welcher die Bestimmung über die Leitung der Organisation enthält, geradezu der wichtigste, weil er der Organisation den Kopf gibt. Nur eine Aenderung dieses Paragraphen in dem von den Antragstellern gewünschten Sinne würde als eine „durchgreifende" bezeichnet werden können. Denn die Herren beantragen ja nichts anderes, als der Organisation den Kopf abzuschneiden! Und eine durchgreifendere Aenderung kann es wohl nicht geben. Nun die Herren aber sagen, dass eine durchgreifende Aenderung verderbliche Erschütterungen herbeiführen würde, sprechen sie damit über ihren eigenen Antrag das Urteil aus. Würde dieser angenommen werden, könnte unsere Organisation — am passendsten ist das frühere Beispiel — mit einem Heuwagen verglichen werden, welcher von neun Ochsen (nicht arabischen Pferden, denn so viele Genies haben wir nicht) umspannt ist, die mit dem besten Willen, ihn in die Scheune zu führen, es nur zustande bringen, dass sie ihn zerreissen. Wir glauben, dass es immerhin besser ist, wenn die Organisation überhaupt einen Kopf hat, wenn auch keinen genialen, als dass sie kopflos sei. Und last not least noch folgende Erwägung: Bekanntlich ist die Organisation unserer Bank eng mit unserer Bewegung verknöpft. Die Bank steht unter der Aufsicht des Kongresses. Dieser übt dieselbe durch die von ihm gewählten Mitglieder des A.-C. aus, welche den Aufsichtsrat der Bank bilden. Dies ist folgendermassen geregelt: Im Bankstatut ist der erste Aufsichtsrat, bestehend aus Mitgliedern des A.-G., namentlich angeführt und bestimmt, dass bei Ausscheidungen die Uebrigbleibenden sich durch Wahl ergänzen. Ausserdem haben die ersten Mitglieder des Aufsichtsrates miteinander einen Vertrag (trust deed) geschlossen, des Inhaltes, dass diejenigen von ihnen, welche aus dem A.-G. ausscheiden, auch aufhören, Aufsichtsräte und Mitinhaber der Fonder Shares zu sein und dass Ergänzungen nur durch Aufnahme von Mitgliedern des A.-G. geschehen können. Nun soll nach den vorliegenden Anträgen entweder das (grosse) A.-C. ganz abgeschafft werden und an dessen Stelle „der grosse Rat" treten (I. W. Marmorek) oder der Name der Körperschaft zwar beibehalten, aber ihr ein anderer Inhalt gegeben werden. Gibt es nun kein A.-G. oder keinesim Sinne der seinerzeitigen Vereinbarungen (und bei Annahme des einen oder anderen Vorschlages wird die Frage zumindest strittig sein), so gibt es auch keinen Aufsichtsrat der Bank und hat die Bank keinen Aufsichtsrat, so kann sie rechtlich nicht weiter bestehen und muss liquidieren! Geradezu ad absurdum führen sich diese Anträge selbst mit der Bestimmung, dass der Präsident des Bankdirektoriums im A-G., der Aufsichtsbehörde der Baak, Sitz und Stimme haben soll. Wohl der einzige Bankdirektor, der sein eigener Aufsichtsrat werden kann! Glauben die Herren Antragsteller, dass ein soi disant A.-G,, in welchem ein Direktor des „ Jewish Golonial Trust" Sitz und Stimme hat, als dasselbe A.-C. angesehen werden kann, aus welchem nach den seinerzeitigen Vereinbarungen der Aufsichtsrat desselben Trusts gebildet werden soll? Glauben sie, dass ein

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