Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 42 (14.10.1904)
- Date
- 1904-10-14
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 12 „bis # weitfi Nr, 42 Der Arierparagraph in den österreichischen Turn verenen. Der kürzlich abgehaltene Kreisturntag des Turnkreises XV (Deutsch-Oesterreich) beschloss mit mehr als Zweidrittelmehrheit seinen Austritt aus der Deutschen Turnerschaft und die Umwandlung in einen selbständigen Turnkreis. Damit ist die Turnfehde wegen des sogenannten Arierparagraphen nach Aussen hin zum vorläufigen Abschlüsse gelangt. Die Abstimmung ergab 97 Stimmen für und 34 gegen den Austritt. Bekanntlich hatte der letzte, in Berlin abgehaltene Turntag entschieden, dass neben dem Turnkreise XV ein neuer Turnkreis XVa zw schaffen sei. Auf diese Weise wollte man, ohne die am Arierparagraphen festhaltenden deutsch-Österreichischen Turnvereine zu verletzen, eine Art Einigkeit zusammenflicken. Die jüdische Gemeinde Hannover wütet bekanntlich g^gen den jüdischen Turnverein ihrer Stadt, als ob ihr Deutschtum gegen Fusstritte assekurriert wäre. Die Schüler Pücklers. In Weissenthurn a. Rhein wurde in diesem Jahre das erste Mal eine Laubhütte gebaut, an der am zweiten Tage des Laubhüttenfestes von einigen Rowdies eine unerhörte Roheit verübt wurde. Die Laubhütte wurde nämlich gänziich ausgeplündert, die Pfähle aus der Erde gerissen und Tische, Stühle und Tücher fortgeschleppt. Man ist den Tätern bereits auf der Spur, so dass sie der wohlverdienten Strafe wohl werden überantwortet werden können, Kriminalistatistik für Deutschland. Die amtliche Bearbeitung der Reichskriminalstatistik des Jahres 15)01 enthält unter anderem auch einen Ueberblick über die Beteiligung der verschiedenen Konfessionen an der Begehung von Verbrechen während der Zeit von 1882 bis 1901. Daraus ergibt sich, dass im Durchschnitt, der Jahre 1882/91 von 100.000 strafmündigen Zivilpersonen verurteilt wurden : 1153 Katholiken, 963 Evangelische und 784 Juden. Für die Jahre 1892 bis 1901 betragen die entsprechenden Ziffern 1361 Katholiken, 1122 Evangelische und 1030 Juden. Die Katholiken stellen also während der ganzen Beobachtungsperiode das grösste Kontingent der Verurteilten, während auf das Judentum der bei weitem geringste Teil enthält Wenn die Zunahme der Verurteilten bei den Juden eine stärkere ist als bei den christlichen Konfessionen, so ist dies, wie der Herausgeber der Reichsstatistik bemerkt, im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Juden am Handel besonders beteiligt sind und seit dem Anfange der neunziger Jahre die Vergehen gegen die Bestimmungen über das Handelsgewerbe, insbesondere die Sonntagsruhe, in der Statistik eine besondere Rolle spielen, trotzdem sie für die eigentliche Kriminalität des Volkes nicht in Betracht kommen und deshalb ebenso wie die Uebertrttungen aus der Reichskriminalstatistik ausgeschlossen sein sollten. Da nach der letzten Berufs- und Gewerbezählung von 100 erwerbstätigen Juien nicht weniger als 54-56, dagegen von 100 Christen nur 9*6i> im Handel tätig sind, so ist es natürlich, da*s die Kriminalität der Juden bei denjenigen Delikten, welche im Handel besonders häufisr vorkommen, eine grosse ist. So sind zum B?i=pi^l im Durchschnitte der Beobachiunsrsperiode von 100.000 straf mündigen Juden 95*8, von ebensovielen Christen dagegen 47*5 wegen Betrug verurteilt worden. Diesa stärkere Beteiligung des Judentums steht aber in gar keinem Verhältnisse zu seiner sehr viel stärkeren Beteiligung am Handej. Dagegen, beträgt die Beteiligung der Juden beim Diebstahl nur 24%* beim Widerstand gegan die Staatsgewalt 2?.%, bei Brandstiftung 1S0/0< bei schwerer Körperverletzung nur 16°/0 derjenigen der Beteiligung der christlichen Bevölkerung an den gleichen Delikten, Ein jüdisches ESesamtarchiv. Das von dem Deutsch-Israelitischen Gernfri?:;debunde und der Grossloge U. O, B. B. gemeinsam berufene Kuratorium, für Herstellung eines Gesamtarchivs für die Juden Deutschlands hat beschlossen, zunächst einen mit der hebräischen Sprache und der jüdischen Literatur gründlich vertrauten jüdischen Fachmann mit Rundreisen durch die jüdischen Gemeinden Deutschlands zur Feststellung und Prüfung des bei ihnm vorliegenden archivalischen Materials zu beeauftragen. Herr Archivar Dr. Zivi er in Pless ist zu dieser Aufgabe vorgesehen. Der Beauftragte wird über eine jede Reise einen zusammenhängenden wissenschaftlichen Bericht erstatten. Auf Grund desselben soll die Sammlung oder Kopierung des archivalischen Stoffes für das Gesamtarchiv veranlasst werden. Zugleich ist die Photographierung sämtlicher für die Geschichte des mittelalterlichen Judentums so bedeutsamen Memorbücher beabsichtigt. Das Kuratorium hat endlich beschlossen, einen jüngeren Historiker für den Posten des Archivars berufsmässig ausbilden zu lassen. Adventisten in einer jüdischen Schule. Mitglieder der Advent istensekte hatten bei der hannoverschen Schulverwaltung beantragt, dass ihre Kinder am Samstag von den Schularbeiten befreit würden. Als dieser Antrag abschlägig beschieden worden war, nahmen die betreffenden Eltern ihre Kinder aus den lutherischen Schulen und brachten sie auf die Seminarschule. Auf eine darüber erstattete Anzeige hat nun die königliche Regierung dem Kreisschulinspektor folgendes eröffnet: Bei der religiösen Stellung, welche die Adventisten bis jetzt einnehmen, kann der ReligionfUnterricht ihrer Kinder nur dann für ausreichend erachtet werden, wenn derselbe in der Volksschule oder privatim von einer für dieselbe geprüften Lehrkraft erteilt wird. Wir ersuchen daher, den Eltern der in Rede stehenden adventistischan Kinder aufzugeben,ihre Kinder unverzüglich den betreffenden Bürgerschulen wieder" zuzuführen, sofern sie nicht den Nachweis des ordnungsmässigen Religionsunterrichtes durch eine staatlich geprüfte Lehrkraft, die zur Erteilung dieses Unterrichts unserer Genehmigung bedarf, erbringen; andernfalls ist mit Strafen gegen sie vorzugehen." Die betreffenden Eltern sind von dem Bescheide der königlichen Regierung benachrichtigt und aufgefordert worden, den Nachweis des ordnungsmässigen Religionsunterrichtes zu erbringen, widrigenfalls eine Bestrafung erfolgen werde. Massenlaufs jüdischer Kinder. In der für christliche Kinder bestimmten Kinderbewahranstalt der Fürstin Oginska in Bobrek befinden sich seit einiger Zeit 110 jüdische, in der niederösterreiehische Findelanstalt geborene Kinder. Dieselben werden dort, entgegen der Bestimmung des Gesetzes, getauft und in der christlichen Religion erzogen* Der Krakauer Oberrabbiner Horowitz hat soeben einen Aufruf erlassen, in dem er die jüdischen Gemeinden zur Einleitung einer Aktion auffordert. Der Grossvater eines dieser Kinder, der auch vom Gerichte zum Vormunde desselben bestellt wurde, hat die genannte Anstalt um Ausfolgung seines Enkels ersucht. Es wurde ihm die Herausgabe des Kindes von der Anstalt verweigert und vorerst die Bezahlung der bisherigen Erziehungskosten, die dieser zu zahlen nicht in der Lage ist, verlangt. Der um die Angelegenheit sichbemühen de Krakauer Advokat Dr. R. L an d au hat vom Vormundschaftsgericht Dobrowo die zwangsweise Ausfolgung des Kindes verlangt, doch ist bisnun die diesbezügliche Eingabe nicht erledigt worden. Die Beisetzung von Aschenurnen auf jüdischen Friedhöfen, lieber die Zulässigkeit der Beisetzung von Aschenurnen auf jüdischen Friedhöfen ist vom Regierungspräsidenten in Schleswig die folgende Entscheidung getroffen worden: Die Beisetzung von Aschenurnen widerspricht der jüdischen Glaubenslehre und ist geeignet, in den Kreisen der jüdischen Glaubensgenossen die lebhafteste Beunruhigung hervorzurufen. Der Herr Oberrabbiner zu Altona hat daher mit Recht zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, dass die Beisetzung der Asche krematorisch Verbrannter auf jüdischen Friedhöfen nach dem israelitischen Keligionsgeseize unzulässig ist. Da der Vorstand der israelitischen Gemeinde in Elmshorn eine der Auffassung des Oberrabiners gegenteilige Anschauung vertritt, nehme ich Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass die Beisetzung von Aschenresten auf Friedhöfen gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Juli 1863 verstösst. Wenn es § 21 a. a. O. heisst? dass die Juden auf einem jüdischen Begräbnisplatze zu bestatten sind, so ist damit zum Ausdruck gebracht worden, dass den Juden ein bpsonderer Begräbnisplatz gestattet wird, sowie dass eine B?stattunp, d. h. eine Beerdigung ihrer Toten, stattzufinden hat. Es ist rieht angängig, diese Bestimmung dahin aufzulegen, dass an Stelle der rituellen Beerdigung jegliche andere Art der Begattung treten darf. Ich weise den Vorstand hiernach an, die Aufnahme von Aschenresten auf dem jüdischen Friedhofe nicht zu gestatten. Bücherwelt. Büchereinlauf. Dr. Arthur Ruppin: Die Juden der Gegenwart. Verlag S. Calvary & Co., Berlin NW. 7. Dr. S. H. Margulies: Teodoro Herzl e il Sionismo. (Eine Rede, gehalten am 1. Tage von Roech-Haschana in der grossen. Synagoge von Florenz.) Firenze 1904. Fabius Schach: lieber die Zukunft Israels. Eine kritische Betrachtung. Berlin 1904 (Eine Antwort auf den berüchtigten Aufsatz Dr. Elias J a k o b s in der „Zukunft" über das „Wesen des Judentum su.) Richtig denken, richtig leben. Neujahrprcde, gehalten am 1. Tischri 5665 — 10. September 1904 von Dr. Adolf Kurrein.