Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 40 (30.9.1904)
- Date
- 1904-09-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 40 „bis * weit" Seite 11 sehen Bahne», falls sie auf Grund ihrer Studien dia Ausbeutung der Quellen übernehmen, das Recht hierzu auf die Dauer von vierzig Jahren. In diesem Falle hat über die Beschaffung der Betriebsmittel eine besondere Verständigung mit der kaiserlichen Ziviliiste zu erfolgen, welche ihrerseits an den Nettoüberschüesen in einem noch zu fixierenden Verhältnisse beteiligt sein wird. Auch für den Fall, dass aus irgend einem anderen Grunde als dem Verzichte der Gesellschaft eine Verständigung über die Exploitierung zwischen beiden Parteien nicht zu erzielen wäre, bleibt den Anatolischen Bahnen das Vorrecht vor jedem dritten gewahrt Dies sind die wesentlichsten Bestimmungen der Abmachung, welcher in gut unterrichteten Kreisen grosse Bedeutung beigemessen wird, da reichhaltige Petroleumlager in den Wilajetsn Mossul und Bagdad bereits durch mehrfache frühere Untersuchungen festgestellt worden sind. Die Vorbereitungen für die Aussendung einer Mission der Anatolischen Bahnen sind bereits im Gange, der Aufbruch derselben wird indessen durch die sanitären Verhältnisse eine Verzögerung erfahren. Die Anatolischen Bahnen warfen hierfür 300.000 Francs aus. — Französische, englische und holländische Interessenten waren gleichfalls seit zwei Jahren bestrebt, die Vorkonzession von der Zivilliste zu erhalten. Ein Schiff mit hebräischem Namen. In Saloniki lief dieser Tage ein Schiff mit dem Namen „Esther Estrogo" ein, welches ein reicher Jude aus Smyrna seiner Tochter als Mitgift gab und es nach deren Namen benannte. Der Name ist auf der Schiffsfahne in hebräischen Lettern angegeben. Rosch-Haschanah auf hoher See. Mit einem grossen Dampfschiffe der Cunard-Linie, das vor einigen Tagen von Eiume nach Amerika abging, haben auch etwa 600 russische Juden die Fahrt in die neue Welt angetreten, so dass die Auswanderer den ihnen heiligen Rosch-Haschanah auf dem Meere verbringen mussten. Sie baten daher, dass man ihnen die Möglichkeit biete, am Schiffe Minjan zu machen, welchen Wunsch man erfüllte. Eine geräumige Kabine des Schiffes wurde als Bethaus eingerichtet und mit Sefer-Thora, Scholar, Almemor etc. versehen. An den beiden Tagen Rosch-Haschanah hielt man auf hoher See den regelrechten Gottesdienst mit Minjan, Thoravorlesen und Schofarblasen ab. Altspanische Tradition. In dem Katechismus, der in 200 000 Exemplaren in den Volksschulen verbreitet ist und den der Bischof von M.adrid offiziell revidiert hat, wird gelehrt: Die fünf Kirchengebote sind: Du darfst keine schlechten Zeitungen drucken, iesen, verbreiten oder kaufen; du darfst der Freimaurerei nicht angehören; du darfst deine Kinder nicht in konfessionslose (d. h. Staatsschulen) schicken; du darfst weder einen jüdischen noch protestantischen (ketzerischen) Arzt zu Rate ziehen, noch einem Juden dienen. Eine Aktion der Alliance. Von dem Hilfsfonds von 100 000 Frcs., den die Alliance Israelite Universelle vor kurzem für die notleidenden Juden Russlands bestimmt hat, sind zunächst die folgenden Summen durch Beschluss des Zentralkomitees vom 13. d. M. überwiesen worden: nach Lodz 15 000, nach Bialystok 10 000, nach Odessa 10 000, nach Wilna 6000, nach Libau 4000 und nach Dubrowno 3000 Frcs. Die Jubiläumsfeier des Breslauer Seminars soll am 29. und 30. Oktober stattfinden. Am Sonnabend den 29. soll eine gottesdienstliche Feier in der Seminarsynagoge begangen werden, bei welcher der Lehrer der Homiletik, Dozent Dr. Horovitz, die Festpredigt halten wird.' Am Abend desselben Tages beabsichtigt das Kuratorium, die Festteilnehmer und Gäste zu einem Bierabend in den Räumen der Lessingloge einzuladen. Am Sonntag den 30. Oktober soll der Festaktus im grossen Saale der Lessingloge stattfinden, wobei ein Mitglied des Kuratoriums und der derzeitige Vorsitzende des Lehrerkollegiums, Herr Seminarrabbiner Dr. Levy, die Festreden halten werden. Ein Ausschuss des Festkomitees gedenkt eine Ehrengabe, die von Gönnern und früheren Schülern der Anstalt gespendet worden ist, zu überreichen. Ueber die Art ihrer Verwendung wird das Kuratorium im Verein mit dem Lehrerkollegium bestimmen. Am selben Tage findet ein Festessen für alle Teilnehmer am Feste in der Loge statt. Als Festschrift kommt die Geschichte des Seminars, dargestellt von Dozenten Dr. M. Braun, zur Verteilung. Für Montag den 31. Oktober ist von den gegenwärtigen Hörern der Anstalt ein Kommers in Aussicht genommen. Jüdische Fideikommisse bestehen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes zu Celle, welche wegen der bevorstehenden Neuregelung des Fideikommisswesens augenblicklich von besonderem Interesse sein dürfte, im Deutschen Reiche zu Recht. In dem Testamente eines im Jahre 1756 verstorbenen jüdischen Erblassers, eines mit irdischen Gütern reich gesegneten Grosskaufmannes, war bestimmt, dass die Hälfte des zum Nachlasse gehörenden Vermögens „zum beständigen Aufnehmen einer Familie4', ,,zu einem ewigen und unauflöslichen Fideikommisskapital und Gut" gewidmet sein solle. Es war dann in dem Testamente die Nachfolgeordnung bis ins kleinste, sogar über das Aussterben des Mannesstammes hinaus, geregelt; es waren „je- und allezeit'4 300 Gulden für arme Verwandte ausgesetzt; es war verordnet, dass allezeit eine Anzahl jüdischer Gelehrter gehalten werden sollte; und es waren endlich als „Anhang des Geld- oder Geschäftsfideikommisses", weiches somit die Hauptsache sein sollte, auch Häuser und Gärten dem Fideikommiss gewidmet, so dass sie mit solcher Qualität auf ewige Zeiten behaftet sein sollten. Da, wie das Gericht feststellt, auch Juden um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts von der Errichtung von Fideikommissen nach den aus dem Gewohnheitsrechte zum allgemeinen Privatrecht gewordenen Normen nicht ausgeschlossen waren, konnte es nach den wiedergegebenen Anordnungen keinem Zweifel unterliegen, dass es sich um ein deutschrechtliches Familienfideikommiss von ewiger Dauer handelte. Dem stand auch die etwaige Unfähigkeit der jüdischen Geschlechtsfolger des Stifters, Grundeigentum zu erwerben, nicht im Wege, und es widersprach dem ebensowenig die mit dem Fideikommiss verbundene Verpflichtung, das Geschäft weiterzuführen, da irgendwelche Verpflichtungen (die Bewirtschaftung eines Grundstückes u. dgl.) stets an ein Fideikommiss geknüpft sind. Der Wettbewerb um den Preis der Ersten Michael Beerschen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist für das Jahr 1905 für Bildhauer eröffnet. Als Preisaufgabe ist gestellt worden: „Ankunft einer Handelskarawane". Die Gestaltung des Reliefs, Halbkreis oder Rechteck, bleibt dem Ermessen des Bewerbers überlassen, nur muss es ganze Figuren enthalten und in der Höhe mindestens 0,70 Meter, in der Breite nicht unter einem Meter messen. Mit dem Konkurrenzwerke sind gleichzeitig einzusenden verschiedene, von dem Konkurrenten bisher gefertigte Arbeiten und Studien nach der Natur sowie Kompositionsskizzen eigener Erfindung, die zur Beurteilung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können. Indessen dürfen sämtliche Arbeiten, auch wenn die Bewerbung auf mehrere Preise ausgedehnt wird, die Zahl 10 nicht überschreiten. Die Ablieferung der für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuche an die Königliche Akademie der Künste, Berlin W 35, Potsdamer Strasse 120, muss bis zum 1. März 1905, mittags 12 Uhr, erfolgt sein. Altes von den Sozialdemokraten. Der Berliner Vorstand der jüdischen Religionsgemeinde machte für die Neujahrsfeier folgendes bekannt: „Einlasskarten für die Synagogen Schuistr. 7 und Rosinenstrasse 3 sind im Kontor des Herrn R. zu haben etc." Rosinenstrasse 3 ist das sozialdemokratische Volkshaus, wo u. a, auch jüdische Stadtverordnete wohnen. Ein sozialdemokratischer Stadtverordneter nun, dem auch Wohnung dort angeboten wurde, lehnte höflichst ab mit der Bemerkung: „er liebe es nicht, unter der Aufsicht des Rabbinats zu wohnen". Ueber die Abwanderung der Juden aus der Ostmark bringt das „Leipziger Tageblatt" folgende Daten: Einer der interessantesten Vorgänge, die sich in den gemischtsprachigen Landesteilen vollziehen, ist die starke jüdische Auswanderung. Noch für das Jahr 1840 finden wir z. B. folgenden Prozentsatz der jüdischen Bevölkerung in den Städten: Kreisstadt Wreschen 3022 Einwohner, 1352 Juden 45%; Landstadt Kurnik 2721 Einwohner, 1170 Juden 43%; Pr.-Hauptstadt Posen 31822 Einwohner, 6763 Juden 21%. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzte die starke jüdische Abwanderung ein, so dass bei der Volkszählung von 1895 sich für die gleichen Städte nachstehende Ziffern ergaben: Wreschen 5148 Einwohner, 543 Juden 11%; Kurnik 2555 Einwohner, 220 Juden 9%; Posen 73239 Einwohner, 5810 Juden 8%. Die Zahl der Beispiele Hesse sich beliebig vermehren, da die Erscheinung überall dieselbe ist. Feuilleton. Neues Leben. (Heinrich York-Steiner, „Der Talmudbauer8, Jüdischer Verlag, Berlin.) Ein Mann, der seine besten Jahre in einem niederösterreichischen Dorfe unter lauter Christen verlebt hat, vergisst beinahe, dass er ein zugereister Jude aus Tamnitz in Ungarn ist. Er hat sich ganz in die Eigenart der Bauern hineingefunden, sich unwillkürlich ihre