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Die Welt · 1904-09-30 · 40 (30.9.1904) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
40 (30.9.1904)
Date
1904-09-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 „biC $r W«lt" Nr. 40 Komitee, gegen die Beschlüsse des Landeskomitees an das A.-C. und von diesem an. den grossen Rat appelliert werden. Bis zum Eintreffen der Entscheidung der höheren Instanz hat die untere Instanz sich der letzten in dem betreffenden Falle ergangenen Entscheidung zu fügen. § 58. Die Einkünfte der zionistischen Organisation bestehen aus den Sehekeln, den Beiträgen zur Landesorgaiiisation, den Spenden und Zuwendungen jeglicher Art. § 26 des alten Statuts. § 59. Der Schckel ist die jährliche Beitragsleistung der Zioiüsten zur Deckung der laufenden Ausgaben für die ganze zionistische Bewegung. Er ist durch die betreffenden Landesorganisationen an die Kasse des A.-C. abzuführen. § 27 des alten Statuts. § 60. Die Beiträge zur Landesorgaiiisation werden von dem Vcreinsdelegiertentage der betreffenden Landesorgaiiisation bestimmt und fliessen in die Kasse der Landeskomitces auf dem vom Vereinsdelegiertentage bestimmten Wege. § 28 des alten Statuts. § 61. Spenden und sonstige Zuwendungen fliessen durch Vermittlung des Landeskomitees in die Kasse des A.-C. S 29 des alten Statuts. § 62. Jeder Zionist hat jährlich einen Schckel von mindestens 1 Er., 1 K. 1 Mk., 40 Kop., 25 Cts., .1 sh. zu zahlen. S 30 des alten Statuts. § 63. Die Einzahlung des Sehekels hat durch die Landeskomitecs gemäss den Bestimmungen" des Vereinsdelegiertentages der betreffenden Landesorganisation zu erfolgen. § 31 des alten Stauts. § 64. Der Kongress wälilt zwei Revisoren und In bestimmter \\ciIien folge vier Revisorenstel 1 vertreter. § 32 des alten Statuts. § 65. Die Kassabücher des Kongressbureaus sind mit dem 30. Juni ahzuschliesscn und nebst sämtlichen Rechnungen, Berichten und Memoranden an einem zu vereinbarenden Tage und Orte vor dem Kongresse den Revisoren zur Prüfung zu übergeben, welche dem vom Kongresse zu wählenden Finanzausschüsse einen schriftlichen Bericht vorzulegen haben. Die Revisoren sind ermächtigt, nötigenfalls einen öffentlichen Rechnungsführer zur Hilfe heranzuziehen. § 33 des alten Statuts. § 66. Die Revisoren dürfen nicht Mitglieder des A.-C, des grossen Rates, des Aufsichtsrates der Kolonialbank und der obersten Behörde des legalisierten Nationalfonds sein. § 34 des alten Statuts. § 67. Zum Zwecke der Schlichtung von solchen zwischen Körperschaften, Institutionen oder Personen der zionistischen Organisation auftretenden Streitigkeiten, welche nicht dem statutenmässigen Instanzenwege unterliegen, hat ein vom Kongresse gewähltes Kongressgericht zu entscheiden, das aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmann besteht und in einer vom Kongress zu bestimmenden Stadt seinen Sitz hat. § 35 des alten Statuts. § 68. Das Kongressgericht hat vor Fällung seines Spruches das Gutachten eines vom Kongresse gewählten Kongressanwaltes einzuholen, ist aber an dieses Gutachten nicht gebunden. § 36 des alten Statuts, § 69. Jede rechtsuchende Partei ist berechtigt, ihre Anträge durch einen juristisch gebildeten Rechtsbeistand zu begründen» § 37 des alten Statuts. § 70. Eine Aenderung des Statuts kann nur durch den Zionistcnkongress beschlossen werden. § 38 des alten Statuts. Vom Wege.*) vi. Auf meinem Arbeitstische liegen Zsitschriften und Zeitungen. Lauter jüdische, jüdischen Interessen gewidmet, den Stempel des Judentums an der Spitze tragend. Aus allen Weltecken kommen sie, aus Petersburg und Warschau, aus St. Louis und Ottawa, aus Capetown und Shanghai. Befriedigten Auges schaue ich sie, die Produkte verschiedener Kulturen, in verschiedenen, voneinander himmelweit entfernten Idiomen geschriebene Zeugnisse des jüdischen Geistes. Nicht weil sie so ausgezeichnet wären, nicht weil sie eine Förderung der jüdischen'Kuitur bedeuteten. Bei weitem nicht. Es gibt Zeitungen und Druckschriften, die mich manchmal am inneren Werte, an der Kulturfähigkeit des Judentums schier verzweifeln lassen. Aber die exotische, bunte Verschiedenheit und Einheit trotz aller Verschiedenheit, das ist es, was mein Interesse erregt, was mein Auge mit Wohlgefallen auf den Seiten dieser Druckschriften ruhen lässt. Da liegt der „Messenger of Israel" aus Shanghai! Eine Terra incognita, ein Land der Wunder, der dunklen Vergangenheit und Zukunft. Wer weiss etwas Genaues, Bestimmtes über die chinesischen Juden? Nur hie und da drang eine Kunde von ihnen, von diesen verschollenen, verirrten Brüdern, zu uns, und die Kunde war keine fröhliche. Wir hörten, dass sie, ihren chinesischen Nachbarn ähnlich, bezopft, gelb und schlitzäugig seien. Wir hörten, dass sie dem Judentum ganz entfremdet seien, die hebräische Sprache völlig vergessen hätten. Und es war keine verlockende Perspektive, in irgendeinem gelben Tschi-lingho einen Volksgenossen, ja einen Kulturbruder zu entdecken. Und siehe! Da kam ein Häuflein Männer aus Europa, aus England, aus Russland. Keine kulturerpichten „Träger der Zivilisation*, keine „Missionäre des Geistes*. Nein, einfache Kaufleute, Industrielle, Herausgerissen aus ihrem heimatlichen und heimischen Milieu, waren sie Gefahr gelaufen, in den einzelnen Kolonien der betreffenden Nationalitäten aufzugehen. Aber da kam ein Bindemittel dazwischen und kittete die verschiedenartigsten Elemente, den anglisierten Esquire und den russischen Juden zusammen. Die Nationalidee war das Zentrum, der Brennpunkt. Und um dieses Zentrum bildete sich ein Milieu, ein geistiger Herd. Jüdische Institutionen entstanden, jüdischer Geist, der moderne, zeitgenössische, feierte seinen Einzug in das „Reich der Mitte". Eine Zeitschrift wurde gegründet „For the Jewish hörne" („Für die jüdische Familie"). Die Nummer, die mir jetzt vorliegt, ist bereits die neunte. Sie ist dem Tode Dr. Herzls gewidmet. Und in einem Artikel über Dr. Herzl finde ich in einem Disti- *) Vide „Welt" Nr. 30.

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