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Die Welt · 1904-09-16 · 38 (16.9.1904) · page 3

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
38 (16.9.1904)
Date
1904-09-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 38 „bie & w^it Seite 3 weil sie schon zu absurd sind. Wei] einige Italiener in ch Schmutzgassen von London ihr Unwesen treiben, ist das ganze italienische Volk mit Schmach bedeckt? Nein, Italien wird sagen: Schau auf mein Land und auf meine Leute, auf meine Kultur und meine Geschichte ucd nicht auf einige Lumpen im East End. Wir Juden, wir sind empfindlicher. Jeder Wespenstich schmerzt uns, wir springen auf, wir verteidigen uns krampfhaft gegen jeden flegelhaften Angriff. Und Mr. Z an g wi 11 musste auf sich die undankbare Mühe nehmen, alle diese Beschuldigungen in einem Interview mit dem Vertreter der „Daily News" zu widerlegen. Notabener— der „Daily News". Die »Daiiy Mailu glaubt ihrem Reporter mehr als dem grossen jüdischen Schriftsteller. Und mag er noch so fein argumentieren — die „Daily Mail" und ihre Leser denken sich : „Calomnions, calorxusions, il en restera toujours quelque chose." Etwas bleibt immer hängen, wenn man in einemfort anflegelt. Es ist ein Präludium zu einer neuen An ti- Alien-Kampagne. Ja, „wegen unserer Sünden sind wir aus unserem Lande vertrieben worden . . .* Auch der Arbeiterführer Mr. ßurns hat sich der Sache angenommen, ein offener, ehrlicher Charakter übrigen?. Die Westeudjuden bekommen von ihm sehr ofG einen tüc'.- igen und wohlverdienten Rüffel. Ich möchte meinen Brief mit irgend einer tröstlichen Tatsache beenden — ich finde aber keine. Hoffen wir, dass das neue Jahr, unser neues Jahr, friedlicher und glücklicher sein wird als das veiflossene. Speetator. Zur Organisationsfrage/) Von Dr. Isidor W. Marmorek. ORGANISATIONSSTATUT. 1. Programm des Zionismus. § 1. Das Programm des Zionismus lautet: „Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina.41 Dieser Paragraph ist wörtlich (Zionismus statt zionistischer Kongress) dem § 1 des alten Organisationsstatuts entnommen und des logischen Aufbaues wegen an die Spitze des Statuts gestellt. 2. Zionistische Organisation. § 2. Die zionistische Organisation umfasst diejenigen Juden, welche sich mit dem Programme des Zionismus einverstanden erklären und Schekelzahler sind. Ersetzt den § 1 des Statuts. § 3. Die zionistische Organisation gliedert sich in Schekelzahler, Vereine, Distrikts- und Landesorganisationen (Landeskomitee oder Federations, Vereinsdelegiertentage der Landesorganisationen), den „Grossen Rat", das Aktionskomitee und den Kongress (Jahreskonferenz). § 4 des alten Statuts mit Einfügung der Distriktsorganisation. A. Der Kongress. §4- Das Hauptorgan der zionistischen Organisation ist der Kongress, der durch die Wahl von Delegierten seitens der Wahlgruppen gebildet wird. § 2 des alten Statuts. *) Vide „Die Welt" Nr. 37. § 5. Der Zionistenkongress tagt jedes zweite Jahr an einem vom grossen Rate zu bestimmenden Orte. Eine frühere Einberufung des Kongresses bestimmt der grosse Rat. Beim Ausscheiden des Präsidenten des A.-C. wird der Kongress mit möglichster Beschleunigung vom A.-C. einberufen. § 8 des alten Statuts. § 6. Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des Rechenschaftsberichtes des A.-C. (Aktionskomitee); b) Ausgestaltung des zionistischen Programmes; c) Feststellung des Programmes der nächsten Verwaltungsperiode; d) Wahl des Aktionskomitees und sonstiger Körperschaften und Funktionäre für die nächste Verwaltungsperiode; e) Entgegennahme und Beratung von Petitionen und Anträgen. § 9 des alten Statuts. § 7. Die Arbeiten eines Kongresses werden nach der vom III. Kongresse beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. § 10 des alten Statuts. § 8. An den Verhandlungen des Kongresses können nur die von Schekelzahlern gewählten Delegierten teilnehmen. § 11 des alten Statuts. § 9. Jeder Schekelzahler hat das aktive Wahlrecht zum Kongresse bei erreichtem 18. und. das passive bei erreichten) 24. Lebensjahre. Die Wahlen sind mindestens 4 Wochen vor Beginn des Kongresses möglichst an einem und demselben Tage in der ganzen Welt vorzunehmen. Die Wahigruppen haben gleich beim Wahlakte für den Fall der Verhinderung des Delegierten auch Ersatzmänner zu wählen, welche gleichzeitig anzumelden sind. Bei Verhinderung der Gewählten einer Wah1gruppe ist bis zum Beginne des Kongresses eine Ersatzwahl zulässig. § 12 des alten Statuts. § 10. Zwei volle Hundertschaften von Schekelzahlern bilden eine Wahlgruppe. Die Einteilung der Wahlgruppen wird von der Landesorganisation vorgenommen durch Zuweisung einer Delegiertenanzahl, welche der Schekelzahleranzahl entspricht, soweit es sich um Vereine handelt oder durch Zusammenlegung solcher Schekelzahlergruppen, deren Zahl 200 nicht erreicht. § 13 des alten Statuts. § 11. Die Wahl der Delegierten für den Zionistenkongress ist eine direkte und geheime. Die sonstigen Wahlmodalitäten bleiben den Landesorganisationen überlassen. Diese haben jedoch mindestens drei Monate vor dem Kongresse die Bestätigung des Wahlmodus vom A.-C. einzuholen. Die Verständigung über die vorgenommenen Wahlen kann nur durch die Landesorganisationen und dort, wo Distriktsorganisationen vorhanden sind, durch diese erfolgen. Die Landesresn. Distriktsorganisation ist verpflichtet, den Gewählten eine Le :vtimation über die erfolgte Wahl auszustellen. § 14 des alten Statuts. § 12. Jeder Delegierte verfügt im Kongresse nur über ciu Stimme, auch wenn er mehrere Mandate innehat. § 15 des alten Statuts mit Zusatz. § 13. Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. § 16 des alten Statuts.

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