Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 27 (1.7.1904)
- Date
- 1904-07-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 „bie # weit11 Nr, 27 Die Gesetzvorlage wurde in der vereinigten Sitzung der Departements für Gesetze, der Civil- und geistlichen Angelegenheiten, der Staatsökonomie, der Industrie und des Departements für Handel und Wissenschaft durchberaten. Wir heben diese Tatsache hervor, um zu beweisen, dass der Sitzung Vertreter aller Ressorts beigewohnt haben. Desto grösseres Interesse bieten die Motive, mit welchen der Reichsrat die Aufhebung des Wohnverbotes für Juden in den Grenzzonen begründet hat. Der Reichsrat sagte in seinem Beschlüsse: „Der den Juden verbotene Aufenthalt in den Grenzzonen war eine der Massnahmen, weiche die Regierung ergriffen hatte, um den Schmuggel zu bekämpfen. Die Erfahrung auf dem Gebiete der Anwendung dieser Massnahmen hat jedoch g-elehrt, dass sie ihr Ziel nicht erreichen." Finanzminister Rentern trat noch in den Siebzigerjahren für die Aufhebung des Wohnverbotes für Juden in den Grenzzonen ein. Später traten dafür' auch Fiinanzminißter Bunge und Staatssekretär Durnowo ein. Gegenwärtig traten für die Aufhebung des Wohnverbotes für Juden in den Grenzzonen Minister P 1 e h w e und Finanzminister Kokowz e w ein. In ihrer bezüglichen Eingabe finden sich Daten und Belege dafür, dass die in Frage stehende Beschränkung des Wohnrechtes der Juden nicht nur den erwarteten Vorteil nicht bringt, sondern die Bevölkerung überhaupt bedrückt und sich sehr schwer durchführen lässt. Die Fernhaltung der Juden von den Grenzdistrikten hat den Schmuggel nicht vermindert. Der Finanzminister seinerseits hob noch hervor, dass die Austreibung der Juden aus den Grenzdistrikten nur ganz Unschuldige betroffen und einen Zustand geschaffen hat, welcher die Bevölkerung sehr bedrückt." Angesichts dieser Ausführungen hat der Reichsrat beschlossen: Artikel 78 c der Gesetze, wonach den Juden der Aufenthalt und die Niederlassung in den Grenzzonen verboten sind, ist sofort aufzuheben und ausser Kraft zu setzen. Die „Nowosti" begrüssen diese Aufhebung des Wohnverbotes für die Juden freudig und sprechen die Hoffnung aus, dass diese Aufhebung der Vorbote der Aufhebung aller Beschränkungen gegen die Juden sei. (?) Wyborg. Der Gouverneur von Wyborg, General K a i g or o d o w, hat, wie die „Petersburgskija Wjedomosti" melden, folgende Kundmachung erlassen: „Infolge höherer Anweisung halte ich es für notwendig, den Vilienbesitzern in den Bezirken von Raiwolo, Periokki, Kiwineb, Mualas-Nowokirs und Wyborg unter der Androhung einer Geldstrafe von 100 Mark im Uebertretungsfalle zu verbieten, Personen jüdischer Konfession ihre Villen zum Landaufenthalte zu vermieten . . . Smolensk. Wie die Zeitschrift „Prawo" meldet, wurde im Kriegsberichte zu Smolensk folgende Verhandlung durchgeführt: Die Soldaten Nissel Dainowskij, Jäkel Roisenbaum und Efim Rudenko standen unter der Anklage, unter den Truppen in Smolensk revolutionäre Proklamationen verbreitet zu haben. Den Vorsitz in diesem Prozesse führte General Schmetinskij, die Anklage vertrat Oberst Baljassny, die Verteidigung führten Kapitän Sirtlonow und Advokat Glinka. Der Gemeine Roisenbaum wurde freigesprochen, dagegen wurden Dainowskij und Rudenko für schuldig befunden, beide in gleichem Grade an dem Verbrechen teilgenommen zu haben. Der jüdische Soldat Dainowskij wurde zum Verluste aller Rechte und zur ewigen Verbannung in die Bergwerke Sibiriens, Efim Rudenkozur Einzelhaft im Militärgefängnisse in der Dauer von zweieinhalb Monaten verurteilt ... Mohilew am Dnjeper. Wie die „Kiewskije Otliki" melden, wurde am 10. ds. vor der Gerichtskammer in Mohilew über die dreizehn Juden verhandelt, welche unter der Anklage standen, im September 1903 einige jüdische Arrestanten, welche von Polizisten zum Bahnhof in Orscha eskortiert wurden, unter Anwendung von Gewalt befreit zu haben. Die Verhandlung wurde auf Befehl des Justizministers geheim durchgeführt. Die Gerichtsverhandlung ergab die völlige Schuldlosigkeit der Angeklagten. Sämtliche Angeklagte -wurden daher von der schweren Beschuldigung freigesprochen, aber wegen Beleidigung der Polizisten zu drei Monaten Kerker verurteilt . . . Wilna. Da die Juden im ganzen Reiche aus den in den Gouvernementsverwaltungen vorhandenen speziell jüdischen Geldsummen namhafte Spenden zugunsten der Bedürfnisse des Krieges machen, so hat der Minister des Innern, wie der „Wiienskij Wjestnik" meldet, die Behörden angewiesen, derartige Spenden ohne vorherige Erlaubnis des Ministeriums des Innern zu gestatten . . . Wilna. Wie der „Wiienskij Wjestnik44 meldet, ist dieser Tage in Wilna ein Vertreter der ,,Ica'4 eingetroffen, welcher die Aufgabe hat, den jüdischen Handwerkern in Wilna, welche durch die allgemeine wirtschaftliche Krise in die grösste Notlage versetzt wurden, Hilfe zu erweisen. Der Vertreter der ,Jca44 hatte bereits einige Besprechungen darüber mit den Vertretern der russischen Intelligenz in Wilna. Gt. Zum rumänischen Delegiertentag. Der rumänische Delegiertentag hatte diesmal eine ganz neuartige Signatar. Seine ganze Tätigkeit richtete sich darauf, die Wahrheit über den Gang der Bewegung in Rumänien zu suchen und zu sagen. Und so war denn dieser Delegiertentag ein Tag des Gerichtes. Aber während sonst die Zentrale von allen Seiten angegriffen und kritisiert wurde, war diesmal der Spiess umgekehrt worden, indem der Leiter der Organisations- und Propaganda-Sektion in seinem Referate die Anklage erhob, dass die zionistischen Vereine des Landes ihre Pflicht der Organisation gegenüber nicht getan. — Und da war es ausserordentlich interessant und für die aufrichtige Gesinnung der Delegierten bezeichnend, dass keine Stimme sich erhob, die gegen die scharfen Worte des Referates protestiert hätte. War also das Bekenntnis der Schwäche so allgemein, so war es natürlich, dass man daranging, die Mittel zu finden, um die Situation zu verbessern. Die Beschlüsse, die zu diesem Zwecke gefasst wurden, sind in der „Welt" schon mitgeteilt worden, ob sie zu einem guten Resultat fahren werden, ist nicht vorauszusagen, denn die inneren Gründe, die ein Erstarken der Organisation behindern, lassen sich nur schwer beseitigen. Es sind dies Mangel an Ernst und Beständigkeit, die nicht nur den Juden in Rumänien fehlen. Dennoch wird zweifellos die Erkenntnis unserer schwachen Seiten, wie sie am Delegierten tag klargelegt wurden, den Beginn einer Wandlung bezeichnen. Aus dem Bisherigen könnte man zu dem Schlüsse verleitet werden, dass die Zahl der Anhänger unserer Idee in Rumänien zurückgegangen ist. Das wäre durchaus verfehlt. In Wirklichkeit hat sich dieselbe zweifellos vermehrt. Was uns aber fehlt, ist eine festgefügte Organisation. Doch ist auch diese stärker als früher, wo es fast mehr Schekelzahlergruppen und nur wenig organisierte Vereine gab. Der Unterschied liegt eben in der Auffassung. Unsere Anforderungen sind grösser geworden und unsere Augen schärfer. Da sich alle Delegierten in der Erkenntnis fanden, dass die Organisation ungenügend sei und da sie vom Wunsche Verbesserungen einzuführen beseelt waren, ging die Arbeit flott von statten und man ging vergnügt auseinander, von der Hoffnung beseelt, im nächsten Jahre erfolgreicher arbeiten zu können. Wahrheit und Frieden waren also die Leitmotive dieses Delegiertentages. Die friedliche Stimmung fand einen bedeutungsvollen Ausdruck in dem Antrag, den Herr Agent einbrachte, die Zionisten des Landes mögen als Losungs- und Erkennungszeichen das Wort „Schalom-Friede* führen. Dieser Antrag wurde mit Jubel angenommen. Möge es ein gutes Omen sein. Möge dem Zionismus in Rumänien innerer und äusserer Friede beschieden sein, damit er in seinen Arbeiten mit den andern Landsmannschaften Schritt halten könne. - Z. Die Palästina-Handelsgesellschaft. Am 23. Juni L J., ist in Hamburg die „Palästina Handelsgesellschaft m. b. H." mit einem Kapital von Mark 100,000 gegründet worden. Zweck der Palästina-Handelsgesellschaft ist, den Import und Export in Palästina und den Nebenländern zu fördern und zu heben. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Bei diesem neuen Unternehmen sind beteiligt: Das Bankhaus M. M* Warburg & Co. in Hamburg, Die Jüdische Kolonialbank in London u. s. w. Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern, wovon 4 in Hamburg ihren Sitz haben müssen, und ist wie folgt zusammengesetzt :