Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 27 (1.7.1904)
- Date
- 1904-07-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 „bie * weit Nr. 27 zunächst die Wege und Ziele sozialer Hilfstätigkeit der Volkserziehung, der Förderung des Erwerbslebens jüdischer Frauen und Mädchen, Hebung der Sittlichkeit, Bekämpfung des Mädchenhandels usw.; b) im Erwecken des Interesses an allgemeinen jüdischen Bestrebungen der Gegenwart und durch Stärkung des jüdischen Gemeinschaftsbewusstseins." In diesen Worten ist alles. Tatsächlich, sehr viel Gutes und Wünschenswertes. Leider ging dies nicht ebenso aus den wörtlichen Interpretationen hervor. Aus der Ansprache der Vorsitzenden zum Beispiel würde sieh ergeben, dass die einzigen orter wenigstens die einzig wesentlichen Aufgaben des Bundes die galizische Frage und die Bekämpfung des Mädchenhandels sein würden. Wir sind ja in dieser reizenden Lage, dass, wo man uns berührt, es drückt und schmerzt und von einer unendlich langen Reihe notwendiger Hilsarbeiten eine jede wahrhaft notwendig und am notwendigsten ist. Nun sind ja die galizischen Juden eine der argen und ärgsten Wunden der Gesamtjudenheit. Wenn nun die Vorsitzende in so klarer Weise die altruistischen und egoistischen Gründe, die für die Beschäftigung mit dieser Frage sprechen, auseinandersetzt, die Armen zu unterstützen und sich zu schonen, ihnen nach Hause Geld zu schicken und sie nicht zu sehen zu bekommen, so ist die Sache allen Damen vollständig einleuchtend. Es liegt mir tatsächlich ferne, über den jüdischen Wohltätigkeitssinn zu spotten, speziell über das bekannte gute jüdische Frauenherz. Aber sind wirklich die reichen jüdischen Frauen in Deutschland so sehr von dem Elend der galizischen Juden ergriffen, dass sie sonst keine nähere und wesentlichere Aufgabe für sich finden — und die Versammelten nichts zu ergänzen hatten, nur gleich zu den wichtigeren Fragen der Komiteebildung übergingen? Da war eine rege Diskussion : Die eine proponierte 15 Mitglieder, die andere 17, die dritte aber nur 12! Mitten in dieser grundlegenden Debatte drohte doch noch in einem Momente eine programmatische zu entstehen, da eine Frau auf die Notwendigkeit der Verbreitung von Bildung in kleineren Städten hinwies. Sie rief keinen Widerspruch hervor, auch zeigten sich weitere Ergänzungen als völlig entbehrlich, zumal da die Vorsitzende alle Wünsche zu berücksichtigen versprach. Pardon, noch eine Frau Professor sprach über die Statuten als solche. Fürs Programm bekamen wir zwar nichts neues zu hören, aber belehrend war doch der Vortrag; einige wichtige geschichtliche Daten erfuhren wir über die Tätigkeit eines internationalen und interkonfessionellen Frauenwohltätigkeitsvereines, in dem allerdings die Frau Professor schon im Jahre 1887 (wenn ich mir die Jahreszahl nur recht gemerkt habe!) sehr Erspriessliches leistete. So war alles auf bestem Wege, in löblichster Eintracht, als beinahe vor Schluss ein kleiner Sturm auszubrechen drohte, hervorgerufen natürlich durch eine friedenstörende — Zionistin. Sie meinte, der Entwurf^ könne nicht en bloc angenommen werden, da er wesentliche Punkte nicht enthalte, wie jüdische Erziehung der Jugend, Pflege jüdischer Geschichte und Literatur. Ein grimmiger Sturm ging durch den Saal. Die eine und die andere Frau Professor und die Frau Direktor, lauter wohlerzogene fromme Frauen, die kurz vorher die liebenswürdigsten, ausgesuchtesten parlamentarischen Ausdrücke gebrauchten, sie alle schienen recht ärgerlich und beinahe, beinahe hätten sie sichjein'schärferes Wort erlauben müssen. DasNäschen spitzte sich zu und in ärgerlichem Tone wurde die gleichlautende Abfertigung in aller Eile herausgestossen: Es bestehen doch Literaturvereine, die eine so segensreiche Tätigkeit entfalten, man dürfe ihnen nicht ins Handwerk pfuschen. Sprach's und setzte schnell sich nieder und ein zustimmendes Händeklatschen der Versammlung war wohlverdienter Lohn für die mutigen Worte. Die Vorsitzende aber erklärte tiefsinnig, dass jede soziale Arbeit Erziehung bedeute. Der Zwischenfall war erledigt und Ruhe und Friede kehrten wieder ein» Auf Frieden legte auch die Vorsitzende Hauptgewicht, indem sie mit den Worten "ttbw Dttm« ä^e Versammlung schloss. Uns graut aber vor dieser absoluten Ruhe, vor dieser Todesstille, in der nichts sich regt, vor dieser stillen Leere. Wir hätten die Abschiedsworte gerne ergänzt: a^hb» "]-ü)bwb} mehr Leben! Mehr Jugend! Davon konnten wir uns wieder überzeugen, dass, wenn wir wirkliche soziale Arbeit leisten wollen, tatsächlich nicht das weiche Herz und die volle Tasche der Frau Kommerzienrat hinreicht, dass wir unserer Jugend bedürfen, j. Paragraph 17 der Alliancestatuten. Von Dr. Elias, Mülhausen i. Eis. Der Paragraph 17 der Alliancestatuten enthält folgende Bestimmung: Die Vorstände der Ortsgruppen und Landsmannschaften sind jedes Jahr neu zu wählen. Auf Grund dieses Paragraphen forderte ich im Herbst 1903 den Vorstand der Mülhausener Ortsgruppe der Alliance, der drei Jahre vorher gewählt worden war, auf, Neuwahlen zu veranstalten. Dass der Vorstand 3 Jahre amtierte, ohne sich jährlich einer Neuwahl zu unterziehen, konnte ich nur dem Umstand zuschreiben, dass er die Statuten nicht kannte. Ich hatte deshalb die Ueberzeügung, dass er ohne Widerstreben meiner Anregung Folge leisten würde. Ich war aber im Irrtum. Der Mülhausener Vorstand wollte von den Statuten nichts wissen; er kannte nur den Grundsatz: J'y suis, j'y reste, Er gab mir zunächst die unbestimmte Antwort, er wolle nicht ewig im Amte bleiben, wenn der geeignete Moment gekommen sei, solle eine Neuwahl veranstaltet werden. Als ich mich mit dieser Antwort nicht zufrieden gab, suchte er mich durch die Zusicherung zu beruhigen, die Wahlen sollten möglichst bald vorgenommen werden. Statt aber nun dieser Zusicherung gemäss zu handeln, verlangte er Instruktionen vom Generalsekretariat der Alliance in Paris und erhielt den verblüffenden Bescheid : Die Statuten seien wohl noch rechtskräftig; sie seien aber veraltet und würden nur in den seltensten Fällen befolgt; Neuwahlen sollten nur veranstaltet werden, wenn eine grössere Anzahl von Vereinsmitgliedern dieselben verlangte. Dieser Bescheid wurde mir nach langem Zögern mitgeteilt. Ich erklärte, er wäre für mich nicht massgebend. Es sei ungehörig, über selbstverständliche Dinge Rat zu fragen. Weder der Zentralausschuss, noch das Generalsekretariat in Paris hätten das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit die Vereinsstatuten aufzuheben oder zu modifizieren oder in sinnwidriger Weise zu kommentieren. Die statutarischen Rechte der Vereinsmitglieder dürften unter keinen Umständen angetastet werden. Wollte der Mülhausener Vorstand die Neuwahlen nicht selbst veranstalten, so würde ich auf eigene Faust eine Generalversammlung der Mühlhausener Mitglieder einberufen und eine Neuwahl durchsetzen. Das Recht hätte ich zu solchem Vorgehen, da der Vorstand de jure nicht mehr existiere. Meine DrohuLg hatte die erwartete Wirkung; er brachte den Stein ins Rollen. Am Sonntag den 5. Juni fand die Wahl statt. Es gelang mir nicht, die Elemente, die ich gewünscht hatte, in den Vorstand hereinzubringen. Dagegen wurde die Wiederwahl des bisherigen Vorsitzenden verhindert, der für die Statuten Verletzung verantwortlich war. Der neugewählte Vorsitzende gab mir das Versprechen, keine Statuten Verletzungen mehr zu dulden und sich nach Jahresfrist wieder einer Neuwahl zu unterziehen.