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Die Welt · 1904-05-27 · 22 (27.5.1904) · page 11

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
22 (27.5.1904)
Date
1904-05-27
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 22 „bis # W^lt Seite 1t Ein Wanderlehrer für jüdische Religion. Als Ergebnis des Eintretens der hessischen Regierung für Anstellung nur seminaristisch gebildeter Reihgiionsliehrer in den jüdischen Gemeinden ist eine Vereinigung der jüdischen Kultusgemeinden von Wieseck, Giessen-Linden, Langgöns, Leihgestern, Holzheim, Grüningen und Wutzenborn-Steinbach zustande gekommen, um einen Wanderlehrer mit dem Sitze in Wieseck anzustellen, zu dessen Gehalt die Regierung vorerst einen* kleinen Zuschuss leistet. Wenn die Einrichtung sich bewährt, ist die feste Anstellung des Lehrers in Aussicht genommen. Man hört, dass auch in (den anderen ober hessischen Kreisen Verhandlungen schweben, die die Frage der jüdischen Relligio-nslehrer in gleicher Weise regeln sollen. Jüdische Stiftungen in Hessen. Der Grossherzog von Hessen hat in dem letzten halben Jahre an Stiftungen und Vermächtnissen 771 760 Mark genehmigt. Darunter befindet sich eine Schenkung von 328 000 Mark der Freifrau Mathilde von Rothschild zu Frankfurt a. M. an den Verein „Israelitische Kinderheilstätte Bad Nauheim'4. Rituelle Verpflegung auf den Auswandererschiffen. Der Israelitische Unterstützungsverein für Obdachlose zu Hamburg stand seit längerer Zeit mit der Hamburg-Amerika-Linie darüber in Verhandlung, ob sich nicht eine koschere Verpflegung der Auswanderer ermöglichen Hesse. Die höheren Organe der Gesellschaft standen von Anfang an diesem Bestreben mit grossem Wohlwollen gegenüber und jetzt ist es gelungen, die nötigen Einrichtungen, in Gemässheit der von dem Herrn Oberrabbiner Hirsch gestellten Anforderungen zu treffen. Bereits seit März d. J. sind auf allen nach Nordamerika führenden Schiffen genannter Gesellschaft besondere Küchen mit besonderem Geschirr geschaffen. Hierdurch ist den Auswanderern, soweit ihnen — d. h. ihrem weitaus grössten Teil — an koscherer Verpflegung liegt, Gelegenheit geschaffen, besser, als es bei dem bisher allgemein üblichen Verfahren möglich war, auf der Ueberfahrt von Hamburg aus beköstigt zu werden. Judenwanderung. Seit einigen Wochen schon kommen Tausende von russischen Juden durch Fürth (Bayern), die, wie sie erzählen, aus ihrer bisherigen Heimat vertrieben wurden. Fast jede>r Tag bringt solche Flüchtlinge, die oft schon viele Tage unterwegs sind, ohne aus den Kleidern gekommen zu sein. In den Wartesälen unterwegs richten sie sich, so gut es eben geht, häuslich ein, essen, schlafen, machen Toilette, ihre wenigen Siebensachen iinmer bei sich führend. Die Leute, vielfach in der jüdisch-russischen Tracht, in Kaftan, hohen Stiefeln und der charakteristischen Schirmmütze, leben äusserst ärmlich und sind in sehr gedrückter Stimmung. Dabei geht ihr Misstrauen so weit, dass sie selbst gegen kleine Geschenke, teilnehmende Fragen und dergleichen sich ablehnend verhalten — wenigstens anfangs. Deutsch reden sie fast alle, jedoch wenig. Das Ziel ihrer Reise ist Kanada, ihr Einschiffungshafen Rotterdam. Einsam im Walde verhungert ist ein. polnisch-jüdischer Wände rsmann namens Schleim oder Orechwa, dessen Leiche in der Kolniner Forst von dem Förster König aufgefunden wurde. Die Gerichtskornmission hat festgestellt, dass der Mann an Entkräftung gestorben, ist. Der ganze Körper bestand nur noch aus Maut u<nd Knochen und war über und über mit Wunden bedeckt. Der Tote wurde mit einem sogenannten „Berliner" unter dem Kopf aufgefunden. Schleim wurde erst kürzlich in Berlin wegen Betteins bestraft, und hatte noch am Sonntag in dem Dorf Markgrafpieske bei Schmöckwitz gebettelt. (Berk M.-Z.) Der preussische Landtagsabgeordnete Justizrat Wolff in Lissa hat gelegentlich eines Besuches des Oberpräsidenten eine verletzende Zurücksetzung erfahren, durch den dortigen Laudrat, welcher Herrn Wolff, der Stadtverordneten-Vorsteher ist und in dieser Eigenschaft den Oberpräsidenten auf seiner Rundfahrt durch die Stadt begleitete, zu dem unmittelbar darauf stattfindenden Festmahle im Landratsamt nicht eingeladen hatte. Darüber zerbricht man sich nach der „Bresl. Ztg." in Lissa den Kopf und das genannte Organ, der freisinnigen Volkspartei bereitet sich das billige Vergnügen, hinzuzufügen, das-s der Abg. Wolff als Mitglied der ,,freisinnigen Vereinigung" in Flotten-, Heer- und Kolo-nialfragen sich stets regierungsfreundlich bekundet" habe. Das letztere ist nicht einmal richtig, weil Herr Wolff dem Reichstage, zu dessen Kompetenz diese Fragen gehören, nicht angehört. Richtig ist, dass Herr Wolff für die Wahl des konservativen Abg. Schmidt gearbeitet hat. Wer keinen Kopf hat, kann sich den Kopf auch nicht zerbrechen, verraten aber wollen wir der „Breslauer Zeitung", welche sich ja stets durch eine rührende Naivetät in jüdischen Angelegenheiten auszeichnet, dass der Abg. Wolff Jude ist und Repräsentanten-Vorsteher der Synagogengemeinde in Lissa. Wichtige Entscheidung. Eine bedeutsame Entscheidung hat dieser Tage der bayrische Verwaltungsgerichtshof in der Frage der ^echtsgiltigkeit des Austritts eines Juden aus der jüdischen Religionsgemeinschaft gefällt. Nach dieser Entscheidung bleibt der austretende Jude so lange staatsrechtlich Jude, als er nicht beim geistlichen Vorstand und zwar persönlich seinen Austritt erklärt hat. Austrittserklärungen an anderer Stelle oder schriftliche Abmeldungen sind rechtsunwirksam. Sonach können getaufte Juden oder Jüdinnen, welche ihren Austritt nicht persönlich beim zuständigen Rabbiner erklärt haben, auch ferner zur Kultussteuer herangezogen werden, da sie staatsrechtlich Juden gebliehen sind. Die Gemeinden haben denn auch bei der Heranziehung zum Kultussteuerverfahren diesem Grundsatz genügt. Eine sonderbare Bekanntmachung, die das allgemeine Aufsehen erregt, hat der Gutsvorstand der königl. Domäne Julienfelde bei Wissek auf grossen Holztafeln am Anfange der zum Dominium führenden Wege anbringen lassen. Dieselbe lautet: „Handelsjuden, Reisenden etc. ist der Zutritt zu dem Hofe bei Strafe verboten. Der Gutsvorstand." Ganz wie bei Schönerer! Konfessionsschulen in den deutschen Ostmarken. Nach der letzten amtlichen Schulstatistik gab es in der Provinz Posen 1Ü88 evangelische, 1388 katholische, 55 jüdische und nur 169 paritätische Schulen; es bestehen also meistens Konfessionsschulen. Im Kreise Kosten sind in den Städten Paritätsschulen gar nicht vorhanden. Für die 155 evangelischen Kinder bestehen zwei einklassige und eine zweiklassige Schule; die jüdischen Kinder sitzen in zwei einklassigen Schulen, und von den katholischen Konfessionsschulen sind zwei fünf klassig und eine sechsklassig. Aehnlich liegen die Verhältnisse in anderen Teilen der Provinz. Nach der letzten amtlichen Schulstatistik hatte der Regierungsbezirk Posen in seinen Städten 49 einklassige Schulen mit 1454 Kindern, 5 Halbtagsschulen mit 478 Kindern und 13 zweiklassi'ge Schulen mit 1254 Kindern. Im Durchschnitt hat fast jede Stadt der Provinz solchen Schulzwang für konfessionelle Minderheiten, und die Folge davon ist, dass die Minderheiten, denen meistens die jüdischen Kinder angehören, durchweg in den unzulänglichen einklassigen Schulen ihren Unterricht erhalten. Streit zwischen Bahnfiskus und Synagogengemeinde. Um auf dem Bahnhofe für die neue Bahn Janowitz-Posen weitere Geleise anlegen zu können, musste das Babnhofsgeiände vergrössert und um etwa einen Meter aufgeschüttet werden. Von dem jüdischen Kirchhofe, der an dem Bahnhofe liegt, wurde mit Einwilligung des Vorstandes der Synagogengemeiude ein Teil hergegeben. Bei der Ausführung der Arbeiten stellte es sich nun heraus, dass auch noch der Weg zum Friedhofe abgeschnitten wird. Hiergegen erhob der Vorstand der Synagogengemeinde Protest. Der Unternehmer stellte deshalb einstweilen die Arbeiten ein und wandte sich an die Fisenbahndirektion, Diese verfügte, dass die Arbeiten sofort wieder aufzunehmen seien, und begründete dieses damit, dass der Weg fiskalisch sei. Da aber die Synagogengemeinde ihn seit 1803 benützt, will sie den Klageweg beschreiten und den Bahnfiskus zwingen, ihr diesen Weg freizugeben oder ihr einen anderen zu schaffen. Jüdisches Kinderhospiz. Das neu erbaute, herrlich an der Nordsee gelegene jüdische Kinderhospizin Duhnen bei Kuxhaven wi'rd nunmehr seiner Bestimmung übergeben werden. Das Hospiz bietet Raum für 130 Kinder, entspricht allen hygienischen. Anforderungen und steht unter erfahrener Leitung und ärztlicher Aufsicht. Die Küche wird streng rituell geführt. Berliner jüdisches Schvvesternlieim. Zehn Jahre sind nunmehr seit der Konstituierung des Berliner ,,Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen" verflossen. Mit der Ausbildung von drei Schülerinnen setzte die Tätigkeit des Vereines im Jahre 1893 ein, nach Verlauf eines Jahrzehntes ist der Bestand an Schwestern auf 5.1 und an Schülerinnen auf 14 gestiegen. Ein eigenes, neben dem jüdischen Krankenhause gelegenes Heim wurde den. Schwestern bereits im Jahre 1895 in hochherziger Weise von dem Louis Sachs'schen Ehepaare überwiesen und unter der umsichtigen Leitung und hingebenden Fürsorge der vorgesetzten Oberin Frl. Rosa Blau wirkt die nunmehr zu einem ansehnlichen Verbände emporgewachsene Schwesternschaft in unermüdlicher Hingebung im Dienste des schönsten Berufes weiblicher Betätigung. Der O.esamteinnahme von 65 707.90 Mark steht eine Ausgabe von 50 525.18 Mark gegenüber. Der Uebersehuss von zirka 15 200 Mark konnte dem Schwestern- Pensionsfonds zugeführt werden. Der Voranschlag für 1904 bilanziert in Einnahme und Ausgabe mit 54 700 Mark. Statistisches aus dem Wiener Judentum nach amtlichen Mitteilungen. Im Jahre 1903 fanden. 866 religiöse Fheschliessunsren statt (gegen 872 im Jahre 1902) und 106 Ziviltrauungen (gegen 85 im Vorjahre). Bei letzteren waren in 9 Fällen beide Brautleute jüdisch, in 50 Füllen, der Bräutigam jüdisch, die Braut christlich und in 47 Fällen die Braut jüdisch und der Bräutigam christlich. Von den im Gotteshause vollzogenen Trauungen fanden im Jahre 1902 570 in Gemeindetempeln und 229 in Vereinstempeln und im Jahre 1903 507 in Gemeinde- und 291 in Vereinstempeln statt. Die Zahl der Geburten im Jahre 1903

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