Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 22 (27.5.1904)
- Date
- 1904-05-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 „u* * we»tM Nr. 22 Aus Russland. Petersburg. Die „Petersburgskija Wjedomosti" und der „Odesskij Listok" publizieren den Wortlaut eines Ukases des Petersburger Senates, welcher, wie die genannten russischen Bätter selbst erklären, grosses Interesse bietet. Nach dem Ukase stellt sich der Vorfall, weicher <±ie Entscheidung des Senates herbeigeführt hat, folgendermassen dar: Der jüdische Branntweinbrenner Soibelmann, welcher in der Branntweinfabrik in Koschernit^k, im Bezirk Soroki, tätig war, wurde von der Gouvernementsverwaltung Bessarabien plötzlich angewiesen, seinen Dienstort zu verlassen, weil Juden sich auf dem flachen Lande nicht aufhalten dürfen. Das war anfangs 1900. Da aber jüdischen Branntweinb renne im das Wohnrecht im ganzen Reiche bereits unter Alexander IL eingeräumt wurde, so führte Soibelmann beim Senate Beschwerde gegen die Verfügung der Gouvernementsverwaltung von Bessarabien, Mittels Ukases vom 21 .Dezember 1900 hob dieir Senat die Verfügung der Gouvernementsverwaltung von Bessarabien als gesetzwidrig auf und schrieb vor, den Juden Soibeilimann zum unbeschränkten Aufenthalt in Soroki und Koschernitzk zuzulassen. Aber die Gouvernementsverwaltung ignorierte den Ukas des Senates vollständig und fasste am 3. April 1902 den Beschluss: „Der Ukas des Senates ist zur Kenntnis zu nehmen und die Polizeiverwaltung anzuweisen, den Juden Soibelmann zur Ausübung seines Handwerkes als Branntweiner und zur Niederlassung im Dorfe nicht zuzulassen/4 Da aber die Behörden verpflichtet sind, dem Senate über die strikte Befolgung der Entscheidungen des Senates dienstlich Meldung zu erstatten, so hat die Gouvernementsverwaltung von Bessarabien in ihrer Dienstmeldung vom 26. Mai 1902 dem Senate mitgeteilt, dass sie den Ukas des Senates über die Wiedereinsetzung Soibelmanns in seine Rechte zur Kenntnis genommen hat, sie verschwieg aber die zweite Hälfte ihres Beschlusses, womit die PoMzeiverwaltung angewiesen wurde, den Juden Soibelmann in seine Rechte nicht zu restituieren. Gegenwärtig hat der Senat die neuerliche Beschwerde Soibelmanns in Verhandlung gezogen und folgende Entscheidung getroffen: „Diie. Gouvernements Verwaltung ist aufzufordern, unverzüglich und strikte den Ukas vom 21. Dezember 1900 zu befolgen und dem Senat davon sofort Mitteilung zu machen; die Gouverneimentsverwaltung ist auf Grund des § 99 der Senatsstatuten zur Verantwortung zu ziehen, und zwar wegen Verletzung der Staatsgrundgesetze, wegen Missachtung der Entscheidung des Senates und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt." Kischenew. Ein Telegramm des „Regierungsboten" vorn 18. Mai meldet über die jüngst in Kischenew durchgeführte Verhandlung gegen eine weitere Gruppe von Teilnehmern an den vorjährigein Judenexzessen folgende Einzelheiten: Der Gerichtshof verurteilte Georgitza und Redenjuk wegen Beteiligung an den Exzessen zu je 8 Monaten Kerkerhaft und zum Verluste besonderer Rechte; die Bauern Kowalschieck und Goutrow wegen schwerer Verletzung des Juden Selzer zu einem Jahre Zuchthaus; die Bauern Sibi'lew und Wolkow wegen Ermordung der Juden Gerseh Bolgar und Gerseh Liss zu je 4 Jahren schwerer Bergarbeit in Sibirien; 6 Angeklagte, welche beschuldigt waren, 4 Juden ei*mordet zu haben, wurden freigesprochen. Sämtliche Klagen der Juden auf Schadenersatz wurden abgewiesen. Tamkow. Vor »einigen Monaten ist der jüdische Tabakfabrikant Mendel Riwlin, welcher die Bauernhöfe im Bezirk Morscbowslc bereiste und auf ihnen Rohtabak ankaufte, plötzlich verschollen und konnte trotz der Bemühungen der Polizei nicht gefunden werden. Die Staatsanwaltschaft von Tomkow hat aber mit Hilfe von Geheimpolizisten aus Moskau nunmehr, wie die „Petersburgskija Wjedomosti'* melden, festgestellt, dass an dem Juden Riwlin ein Mord verübt wurde. Wie die Untersuchung nun ergeben hat, wurde Riwlin von seinem Beamten Alexei Ponninew, der mit dem Ankauf von Rohtabak bei de'i Bauern betraut war, ermordet und beraubt. Die interessante Seite des Falles liegt aber darin, dass fast das ganze Dorf und alle Verwandten Pomlmows von dem Morde wussten, jedoch aie Mittel anwendeten, um die Ermordung des Juden zu verheimlichen, damit ein Rechtgläubiger eines Juden wegen nicht: dem Gerichte überantwortet werde. Zu diesem Zwecke legten die Verwandten des Mörders falsche Eide ah und bestachen die niederen Untersuchungsbeamten. Jetzt hat der Mörder Piimonow ein umfassendes Geständnis abgelegt. Kiew. Der Generalgouverneur von Kiew, General Kleigel, hat durch eine Verfügung den Einwohnern in den Städten und Städtchen des Südwestgebietes das Tragen von allen Arten von Waffen und Messern strenge verboten. Diese Verfügung bezieht sich auf die Juden, welche aus Furcht vor Judenexzessen sich mit Waffen versehen, um im Notfalle sich verteidigen zu können. Riga. Wie der „Rischeskij Wjestnik" meldet, erhielt der Vorsitzende des Vereines zur Verbreitung von Bildung unter den Juden in Russland die offizielle Mitteilung, dass Juden, welche Handelsschulen absolviert haben, unbeschränktes Wohnrecht im ganzen Reiche eingeräumt werden soll. Gt. Chaim Selig Slonimski, (1810—1904.) In keiner einzigen der heutigen Literaturen ist die Zahl der Autodidakten, die zu einer verdienten Berühmtheit ge 'langten, so gross, wie in der hebräischen Literatur aus dem Anfange dies vergangenen Jahrhunderts. Aber auch keiner der autodidaktischen Repräsentanten unseres Schrifttums hat es auf dem Gebiete der exakten mathematischem Wissenschaften so weit gebracht, keiner hat so viel positives Wissen, wirkliche Aufklärung und Schulung der durch den Talmud vorbereiteten Geister verbreitet, wie der vor wenigen Tagen verstorbene C h a im Selig S 1 o n i m s k i. Neben Nachman Krochm a 1, S. L. Rapaport, S. D. L u z z a t o, die in hebräischer Sprache die Kenntnis des Judentums., seiner Weltauffassumg, seiner Geschichtsquellen und archäologischen Besitztümer begründeten, ragte aus der ältesten Epoche unserer junghebräischen Literatur die greise, ehrwürdige Gestallt Slonimskis hervor, als einer der wenigen an den Fingern zu zählenden Männer, die dem hebräischen Lesepublikuni viel Nützliches zu sagen hatten, die es nicht allein exklusiv Jüdisches, sondern alles das lehrten, was ein zivilisierter Mensch wissen soll. Tausende von Talrnudjüngeni bedienten sich und beidienen sich im Osten noch heute der Werke Slonimskis zu ihrer Ausbildung; ganze Geschlechter verdanken ihm die Einführung in die Gebiete der Geisteswissenschaft und Naturlehre, die sie sonst in keiner Schule lernen, aus keinen andersisiprachigen Büchern schöpfen konnten. Slonimski beteiligte sich zwar nicht an der Arbeit der beginnenden Renaissance, der letzten Jahrzehnte; seit ungefähr 30 Jahren hat er fast nichts oder ganz Unbedeutendes geschrieben, aber seine Schriften haben noch heute wie vor 50 oder 60 Jahren nicht an Wert und Bedeutung einig ebüsst für diejenigen, die in der hebräischieln Literatur nebst der ästhetischen und sozialen auch die elementarste Ausbildung suchen müssen. So ist Slonimski auch vom literarhistorischen Standpunkte betrachtet ein« der festesten Stützen unserer Literatur, wenn man seinen Schriften all das oder doch den grössten Teil dessen zur Seite stellt, was Jahrzehnte lang dem hebräisch Lesenden geboten wurde. In einer Literatur voll1 unnatürlicher Phraseniklauberei, wie wir ihr bis zur Zeit S m olenskis und Goirdoins, mit geringen (Ausnahmen, begegnen; in einer Literatur, in der es hauptsächlich darauf ankam, Bibelverse aneinander zu kitten und aus ihnen wohl oder schlecht klingende Reime zu schmieden; in einer Literatur, in der jeder hebräisch geschriebene Freundischafts- oder Geschäftsbrief, jede panegyrische Beräucherung irgend eines Skriblers, jede dumime und naive Erklärung oder Bemerkung zu einer Bibel- oder Taknud'stelle, jede sinnlose und lächerliche ethymologische Spielerei für druckreif gehalten wurde und imstande war, dem Autor den ehrenhaften Titel eines „gelehrten Chacham", „Maskill" und „Literaten" einzutragen — in einer solchen Literatur gebührt Slonimski und seinen ernsten Forschungen, seiinen lehrreichen Büchern sicherlich nicht allein der hervorragendste Raum, sondern vielmehr noch der Ruhm des Unvergänglichen, Unsterblichen. Slonimski hat nicht bloss als selbständiger Forscher Bücher •geschrieben. Er zeichnete sich auch als Erfinder auf den Gebieten der Mathematik, Chemie, der Dampf maschin entechnik und der Telegraphie aus, und seine Erfindungen erfreuten sich der höchsten Anerkennung in Fachkreisen. In folgendem sei in kurzem der Lebenslauf dieses verdienstvollen Mannes mitgeteilt: Er wurde am 10. März 1810 in Bialystok (Russland) geboren, wo er im Cheder und Bet-hamidrasch eine gründliche