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Die Welt · 1904-05-13 · 20 (13.5.1904) · page 9

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
20 (13.5.1904)
Date
1904-05-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
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Nr. 20 „biS i Gemüt au.süben, waltet in der Religion der Gehorsam als ein rein formales Element. Auf keinerlei Art von Erfolg wird hier geachtet und gerechnet, als darauf, dass die Handlung durch den Gehorsam, der sie erzeugt, zu einer sittlichen wird. Alle anderen Zwecke verschwinden vor dem Zweck der Sittlichkeit, der der höchste und herrschende bleibt. Vielfach hat man den Begrifi der Gesetzlichkeit in seinem ethischen Werte herabzusetzen versucht, indem man ihm den einer äusserlichen Legalität unterschob. Es verhält sich aber mit der wahren Idee der Gesetzlichkeit in ihrer psychologischen Wirksamkeit zur Erzeugung einer sittlichen Lebens- und Handlungsweise nicht anders, als mit dem wahren Begriff der Religion im Verhältnis zu religiösen Meinungen und Uebungen. Bei der Religion wird das höchste Gewicht auf die Erregung des Gefühls, um mit Friedrich Vischer zu sprechen, auf die Durch schütte rang, Durchweichung, Durchmürbung der Herzen gelegt, wie es denn auch die Wünsche unseres Herzens, die Bedürfnisse unseres Innenlebens sind, aus denen Religion bei den Völkern und bei den Einzelnen urspiünglich entsteht. Nicht in einem intellektuellen Erfassen dogmatischer Begriffe, in der Annahme und in dem gläubigen Nach- und Mitdenken bestimmter Lehren und der Ausübung vorgeschriebener formeller Handlungen besteht die wahre Frömmigkeit, sondern in der Erhebung der Seele und ihrer Hingebung, welche als religiöse Gefühle innerlich erlebt werden. Aber auch im Bereiche des Sittlichen ist das Gefühl von entscheidender Bedeutung, entspringen doch Moral und Religion im Grunde aus derselben Wurzel. Mag immerhin die in klare Begriffe gefasste Norm des Handelns das zunächst Wichtigste für alle moralische Erkenntnis sein und der zur energischesten Wirksamkeit leitende Wille das Wertvollste der Sittlichkeit ausmachen, so kommt es doch nicht ohne die lebendigste Regung der sittlichen Gefühle zu einer vollkommenen Erscheinung des Sittlichen. Der Allliebende verlangt das Herz und prüft das Herz. Auch die Erkenntnis des Gesetzes und das gesetzliche Handeln sollen zur Herzenssache werden. Gesetzlichkeit als ethische Gesinnung heisst nicht bloss mit klarer Einsicht das Gesetz kennen, mit Tatkrait seine Erfüllung bewirken, sondern mit dem ganzen Gemüte das Gesetz ergreifen und von der Sehnsucht beseelt sein, dass das Gesetz in der Welt und in uns selbst zur Herrschaft gelange, dass unser ganzes Leben durch seine Vollziehung geordnet, geleitet und befruchtet werde. So ist in der Religion der ethische Wert der Gesetzlichkeit auf die formale Bedeutung gegründet und zugleich die ethische Schulung desMenschen dadurch angestrebt. Aber noch eine andere, eine höhere formale Seite des sittlichen Lebens kommt in der Durchflechtung des Daseins mit zeremonialen Handlungen zum Ausdruck. Treffend hat L o t z e gesagt: „Die erste formale Bedingung aller Sittlichkeit ist die Persönlichkeit; dies, dass der Mensch Einheit sei, nicht eine Sammlung verschiedenartiger Reizbarkeiten 'und Triebe, die untereinander keine Gemeinschaft haben. Um dieser Einheit willen kann die Seele, die dem sittlichen Ideale nachstrebt, nicht dulden, dass ihre Vorstellungen in dem haltlosen und unzusammenhängenden Wechsel sich drängen, den die sittliche Pflicht der Treue ihnen verbietet." Indem die Religion das Leben des Einzelnen und der Gesamtheit mit religionsgesetzlichen Handlungen umzäumt, indem sie alle Zeiten des Tages und des Jahres, die Ereignisse der Natur, die Schicksale und Erlebnisse der Menschen gesetzlich umspannt, indem Alles und Jedes in der Betätigung und dem Genuss des Daseins durch einen Segensspruch, eine symbolische Handlung oder einen Brauch geweiht wird, gestaltet sich alles Wirken und Wollen zu einer gleichartigen und zusammengefassten, in sich geschlossenen Einheit. Die stete Beziehung aller Lebensregungen auf Gott und seine Gebote ist das deutlichste Symbol einer in sich einigen, einheitlichen und treuen, einer sittlichen Persönlichkeit. W^lt" Seite 9 Hand in Hand mit dieser rein formalen Schätzung dejzeremonialen Pflichterfüllung geht ein, psychologisch betrachtet, noch viel höheres und wertvolleres Moment, welches darin gipfelt, dass die Menschen fortwährend aus dem Banre des Natürlichen und Gewöhnlichen erlöst, von den ausschliesslichen Antrieben des Nützlichen und Angenehmen befreit über die alltäglichen gemeinen oder feinen sinnlichen Befriedigungen hinaus und zur Idee der Unendlichkeit, aus der die Endlichkeitserscheinung fliesst, emporgehoben und bei allem Tun und Treiben zugleich mit Handlungen umgeben werden, welche einzig und allein einem idealen Interesse dienen. Noch wichtiger aber in ethischer Beziehung als jener formale oder dieser abstrakte Beweggrund der zeremonialen Gesetzeserfüliung ist es, dass den vorgeschriebenen Handlungen eine bestimmte Bedeutung zukommt. Nicht um die Pflichterfüllung allein und auch nicht um die Erfüllung um Gotteswill.en handelt es sich, sondern um den Sinn und die Bedeutung, welche jeder Uebung zukommen. Alle religiösen Gebräuche haben symbolische Bedeutung, sie sind Symbole von religiösen, aber vorwiegend von ethischen Ideen. So hat das Judentum fast alle Gebote, Feste, Lebensformen und Sittenlehren mit dem historischen Hauptereignis, mit der Erinnerung an die Befreiung von der ägyptischen Knechtschaft, in Verbindung gebracht, welche arn meisten berufen ist, das Gemüt gegen den Fremden gerecht und milde, gegen den Bedrückten sanft und edel zu stimmen. Das Judentum beruht ausser seinem dogmatischen und sittlichen Gehalt auf Geschichte. Diese ist von grösster Bedeutung für die Sittlichkeit des jüdischen Volkes gewesen und für die Erziehung der Menschheit geworden. Sie bildet gleichsam die organische Grundlage, in welche die Moralvorschriften der Bibel eingewebt sind. J. B. M a n z, W«lt-<8broni!<. Aus Palästina. Unser wackerer Freund Dr. Hillel Joffe, der sich immer auf dem Posten befindet, wenn es gilt, für unsere Sache einzutreten, ist einem empörenden Attentat glücklich entronnen, das von einigen niedrigen Rädelsführern der Jaffaer Gemeinde gegen ihn angestiftet wurde. In der Nacht vom Samstag, dem 16. April erhielt Dr. Joffe eine Zuschrift von einem seiner Kol.legen im Zentralbureau der Organisation der palästinensischen Judenschaft (Wa'ad ham-merkaz), in der ihm mitgeteilt wurde, dass eine Bande von Rowdies mit einem ihrer Chefs, Moritz S c h ö n b e r g. an der Spitze, in das Bureau eingedrungen sei. Zugleich wurde er gebeten, seinen Kollegen aus der schlimmen Lage zu befreien. Ohne zu ahnen, welchem Skandale er sich aussetze, eilte Dr. Joffe, der schon häufig in ähnlichen Fällen seinen Mannesmut bewiesen hat, ins Bureau, ungeachtet der Bitten seiner Familie und Freunde, die ihn zurückhalten wollten. Im Bureau umzingelte ihn die Bande mit ihrem Chef an der Spitze sofort. Während er sich bemühte, Ruhe und Ordnung herzusteilen, erhielt Dr. Joffe plötzlich einen heftigen Schlag über den Kopf von einer zweifellos mit einem scharfen Instrument bewaffneten Faust. Er empfing über dem linken Auge eine tiefe Wunde, so dass ihm das Blut augenblicklich blendete. Durch den Lärm dieses Ueiberfalles wurden einige Freunde und die Familie des Dr. Joffe herbeigeführt, und nur durch dieses unerwartete Dazwischentreten wurde der nichtswürdige Attentäter, der kein anderer als der famose Schönber£ ist, von einer Tat zurückgehalten, die er ausführen wollte, wie er öffentlich vorher angekündigt hatte. Trotz des entgegengesetzten Rates, der ihm von verschiedenen Seiten gegeben wurde, und geleitet von dem W'unsche, unseren Gegnern keine neue Gelegenheit zu geben, sich über unsere inneren Schäden zu freuen, hat Dr. Joffe davon Abstand genommen, seinen Angreifer strafrechtlich zu verfolgen. So weit unser Gewährsmann! Wir fügen dem hinzu, dass wir den Akt der Grossmut des Dr. Joffe wohl begreifen, aber keineswegs billigen können; denn es ist im Interesse der öffentlichen Sicherheit, dass solche Rowdies dem Arme der strafenden Gerechtigkeit überliefert werden, wenn es auch menschlich begreiflich ist, dass Dr. Joffe eine solche Schande für das Judentum nicht vor die Konsulatsgerichte bringen will. Es ist uns auch das ein weiterer Beweis, dass die von Ussischkin in Palästina geschaffene Organisation, die in der Idee und in der Absicht gewiss ein wünschenswertes Ziel darstellt, so lange nicht von Nutzen, sondern nur von Schaden ist, als drüben nicht ein gesundes, arbeitskräftiges,

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