Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 17 (22.4.1904)
- Date
- 1904-04-22
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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\ :\ Seite 6 „bi^ & weit11 Nr. 17 Alliance anführen. Anstatt in der Statutenänderung eine raison cTefcre zu suchen, sollte das Komitee auf Selbstvernichtung hinarbeiten, damit die ganze Tätigkeit der Gesellschaft nach Palästina übertragen werden kann. Nach einer grossen Debatte in der Abendsitzuig wird die Debatte über die §§ 1 und 2 geschlossen, und der Vorsitzende ergreift das Wort zum Resümee des Gesagten. Ussischkin: Bei Aenderung der Statuten unserer Gesellschaft müssen folgende vier Punkte vor allen Dingen im Auge behalten werden : L Petersburg, d. h. inwiefern die russische Eegierung eine Statutenänderung zulassen wird; 2. Konstantinopel, d. h. was die türkische Regierung zu unseren Bestrebungen sagen wird; 3. Odessa, d. h. inwiefern das Odessaer Komitee die materiellen und moralischen Mittel haben wird, um das Vorgeschriebene auszuführen und 4. Basel oder Wien, d. h. inwieferne unsere Bestrebungen den Zionismus tangieren. Ad l-'bia ich zur Annahme geneigt, dass uns die russische Regierung die weitgehendsten Emigrationsstatuten genehmigen wird. Ad 2 ist mir bekannt, dass die türkische Regierung ganz genau über unsere Tätigkeit in Palästina unterrichtet ist, und man könnte in Konstantinopel viel Erleichterungen für die Einwanderung und Ansiedlung von Juden eizielen und hierauf müssen wir unser Augenmerk richten. Ad 3 kann man mit Bestimmtheit behaupten, dass das Komitee wohl Mittel hab^n wird, denn das Komitee litt bis j^tzt deswegen manchmal Mangel, weil man auf unsere Gesellschaft als Alm )s nverteilerin mit Nichtachtung herabsah. Wenn wir aber eine vermitt-Inde Rolle übernehmen werden, auf diese. Weise die Initiative von Bemittelten stärkend, die nach Palästina übersiedeln wollen, so werden sich schon die nötigen Arbeiter finden. Dass uns ad 4 das Wiener A.-C. nicht gestatten wird, eine weitgehende Tätigkeit, in Palästina zn entfalten, befürchte ich nicht, denn eine solche widerspricht dem Baseler Programme nicht. Für alle Fälle können wir hier aus Furcht vor Wien nicht von Vorneherein dieselbe verbieten. Lieber wollen wir es ans in Wien freigeben lassen. Darauf polemisiert ü. gegen die Ausführungen A. H. (Achad Haam rufe dazwischen : Sie selbst haben sich auf meine Artikel bezogen, als Sie von Konstantinopel sprachen. U. antwortet : Ich bt ziehe mich immer auf das Positive, was Sie geschrieben haben uod verwerfe das Negative) und ereifeit sich für Streichung des Wohltätigkeitsprinzips und Verwandlung der Gesellschaft in eine vermittelnde. Mir tun die neu-m 100 Notleidenden in Palästina weniger leid, als die 5 Privatpersonen, die auf eigene Kosten nach Palästina übersiedeln wollten und keinen Wegweiser hatten, denn es bleibt sich gleich, ob der Hilferuf aus Berditschew oder aus Jaffa kommt. Wir müssen in Palästina eine gesunde und kultivierte Judenbevölkprung schaffen. Dass manche mit unserer Tätigkeit nicht zufrieden sein werden, rauss niemanden abschrecken, denn Nörgler wird es immer geben. Mein Vorschlag geht also dahin, aus § 1 das Wohltätigkeitsprinzip und aus § 2 die Geldunterstützung zu streichen und statt dessen im § 2 das Komitee zu verpflichten, die Emigranten mit Fürsprache in Konstantinopel zu unterstützen. Da Disenhof für seinen Antrag keine Unterstützung findet, so schliesst er sich dem Antrag Dr. Leo Kohan (Kischenew) an, der folgenden Wortlaut hat: „§ 1. Die Gesellschaft wird zur Kolonisaiion der Juden in Palästina und Syrien b?gründet." Demgegenüber einigt sich Dr. Raimist mit Ussischkin auf Streichung des Wohltätigkeitsprinzips aus § 1 und der Geldunterstützung aus § 2 wobei § 2 folgende Bemerkung erhält: „Personen die nach Palästina übersiedeln, können nicht mit Geld, sondern nur mit Auskünften, Ratschlägen und Fürsprache unterstützt werden. Bei Abstimmung über die Anträge Disenhof—Kohan und Ussischkin—Raimist geht der Antr ag der Letzteren mit erdrückender Stimmenmehrheit durch. Nach kurzer Pause geht die Versammlung zu § 3 über, der über die Einkünfte des Komitees spricht: „Das Komitee wird verpflichtet für das Geld aus den Büchsen Grundstücke in Palästina zu kaufen und dieselben dem Nationalfonds zu übergeben," worauf der Antrag, unter diesem Vorbehalt, mit erdrückender Stimmenmehrheit angenommen wird. Die Abendsitzung wird daraufhin um Mitternacht geschlossen. In der folgender Sitzung schlägt Dr. Leo Kohan vor, die zionistischen Vereine sollen überall die Vertrauensmänner wählen, die das Komitee bestätigen muss, Ussischkin erklärt, dass aus gewissen Gründen (gemeint ist der Umstand, dass solche Sätze von der russischen Regierung in den Statuten nicht geduldet werden. A.B.) der AntragKohan nicht angenommen werden kann und schlägt folgenden Wortlaut vor: „Die Vertrauensmänner werden auf Hinweis der Mitglieder der betreffenden Ortschaft vom Komitee berufen." Die weiteren Paragraphe bis §15 rufen keine Debatten hervor, ausser § 11 der über den Präsidenten der Generalversammlung spricht. Schliesslich einigt man sich auf den Antrag Scheinkin : „Die Generalversammlung wählt den Vorsitzenden aus der Mitte des Komitees." Man geht zu § 15 (Pflichten des Komitees) über. Alles strömt in den Sitzungssaal. Die Rednerliste wird sofort gefüllt, die Debatten werden leidenschaftlich geführt. § 15. Komitee vorgeschla- § 15- Früherer T\xt. Das Komitee hat folgende Pflichten. 1. Die Verwaltung sämmtlicher laufenden Geschäfte der Gesellschaft. 2. Die Erforschung der Lage der jüdischen Ackerbauer und Handwerker in Palästina und Syrien und die zielbewusste Verteilung der Uiitei Stützungen. 3. Buchführung. 4. Einsetzung, Leitung und Kontrolle des Palästinaer A.C. 5. Anknüpfung von Beziehungen zu den einschlägigen Anstalten und Privatpersonen in Angelegenheiten der Gesellschaft. 6. Angelegenheiten, die das Komitee selbst nicht entscheiden kann, ist es verpflichtet derGeneralversammlung vorzulegen. 7. Alle drei Monate dem Gouverneur von Odessa ein namentliches Verzeichnis der Juden, die nach Palästina und Syrien mit Hilf* der Gesellschaft Übersiedeiter, und die Geldunter.-tützung von der Gesellschaft erhalten haben, -vorzulegen. 8. Die im § 25 angegebenen Summen, im Falle ihrer Verausgabung, zu ergänzen. Nach einer lebhaften Debatte, an der namentlich Achad-Haam, das Ehrenmitglied des Komitees, Lili enb 1 u m, Ben Ami, Dr Leo Kohan, Disenhof, Scheinkin, Franlrfeld, Adler und Ussischkin teilnehmen, wird ein Amendement Ussischkin—Achad- Haam angenommen, dass die Geschäftsleitung und die Kontrolle der von den Kolonisten gesenaffeuen Organisation diesen überträgt. In Anbetracht der vorgerückten Stunde und da das Komitee bald zu einer Beratung betreffs der Resolutionen der Vorkonferenz zusammentreten muss, wählt die Versammlung die Herren Ussischkin, Scheinkin und Dr. L. Kohan zur Durchsicht der übrig gebliebenen §§ zusammen mit dem Komitee. In der Komiteesitzung brachte dann Ussischkin seinen Antrag betreffe Fürsprache in Konstantinopel durch, der dem § 15 einverleibt wurde. In der am selben Abend abgehaltenen Generalversammlung wurden sämtliche Resolutionen der Vorkonferenz und der letzten Komiteesitzung debattenlos und en bloc zu Beschlüssen erhoben. A. B. Vom gen er Tex Das Komitee hat folgende Pflichten. 1. (Unverändert). % Die Erforschung ier La^e und Nöten der jüdischen Ackerbauer und sonstiger Personen,die sich mit produktiver Arbeit beschäftigen in Palästina und Syrien und die zielbewusste Verteilung der Unterstützungen. 3. (Unverändert). 4. (Unverändert). 5. {Unverändert). 6. jUnverändert). 7. An- und Verkauf von Grundstücken, mit Erlaubnis der Generalversammlung, in Russland, Syrien und Palästina. 8. Die Erzeugnisse der Ackerbauer und Handwerker nach Möglichkeit zu verbreiten. 9. Publizierung von zeitweiligen Daten ü ber die Tätigkeit des Komitees, übudie Lage der Kolonien, Ackerbauer und all^r Unterstützten und Versendung von Rundschreiben an die Vertrauensmänner. Eine weltumfassende jüdische Organisation. Rev. Mr. Isidore H a r r i s wendet sich in einem Aufsatze in dem „New Eralllustrated Magazin" an die amerikanische Jadenschaft mit der Aufforderung, sich den englischen Juden anzuschliessen, behufs einer gemeinsamen Hilfsaktion für die verfolgten Juden und der Bildung einer weltumfassenden jüdischen Organisation zum Schutze der jüdischen Rechte allüberall. Sein Vorschlag schliesst sich denen des Dr. Flügel aus Baltimore und des Dr. Singer aus New-York an. Während aber Dr. Singer der Ansicht ist, dass 100.000