Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 17 (22.4.1904)
- Date
- 1904-04-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 17 lfbie $ weit1' Seite 5 Die Statutenänderung der Odessaer „Gesellschaft zur Unterstützung jüdischer Ackerbauer und Handwerker in Palästina und Syrien." Seit längerer Zeit arbeitete das Komitee der Gesellschaft an der Aenderung der Statuten, wonach auch das Tätigkeitsprogramm ein anderes werden sollte. Die bisherige Tätigkeit des Komitees wird durch den bisherigen § 1 der Statuten folgendermassen gekennzeichnet: w§ 1. Die Gesellschaft wird mit dem ausschliesslich wohltätigem Zwecke begründet, die in Palästina und Syrien wohnhaften jüdischen Handwerker und hauptsächlich Ackerbauer zu unterstützen/4 Die letzten Ereignisse brachten das Komitee zu dem Entschlüsse, diesen Paragraphen zu ändern. Die Emigration der Juden aus Russland nimmt immer grössere Dimensionen an. Man geht, vielmehr flieht, nach allen Weltrichtungen. Da begann des Komitee daran zu denken, ob es nicht möglich wäre, auch die Emigration der Juden nach Palästina zu fördern. Nach mehrmonatlicher Arbeit berief das Komitee eine ausserordentliche Generalversammlung auf dem 3/16. März ein, um derselben die diesbezüglich abgeänderten Statuten vorzulegen. Der abgeänderte § 1 sollte nun folgenden Wortlaut bekommen: „§ 1. Die Gesellschaft wird mit dem ausschliesslich wohltätigem Zwecke begründet, die in Palästina und Syrien wohnhaften und dahin übersiedelnden jüdischen Handwerker und hauptsächlich Ackerbauer zu unterstützen." Dementsprechend wurden natürlich auch die anderen Paragraphe abgeändert. So zum Beispiel schlug das Komitee vor, man solle auch den § 2, der früher folgenden Wortlaut hatte : „§ 2. Die Gesellschaft unterstützt die in Palästina und Syrien wohnhaften Handwerker und Ackerbauer mit Geldmitteln und den nötigen landwirtschaftlichen Apparaten und Hand Werkzeugen" folgendermassen abändern; „§ 2, Die Gesellschaft unterstützt die in Palästina und Syrien wohnhaften und übersiedelnden Handwerker und Ackerbauer mit Land, Geld, Werkzeugen und in ihren Bedürfnissen gesellschaftlichen Charakters." Das Komitee behielt also das Wohltätigkeitsprinzip bei und wollte nur neue Ansiedler auch mit Land unterstützen. Allerdings gab es im Komitee Stimmen (Disenhof), die für Umwandlung der Unter stützungs gesellschaft in eine Kolonisations gesellschaft waren. Sie wurden aber von der Mehrheit unterdrückt. Gewöhnlich gehen den Generalversammlungen immer Vorkonferenzen voran, wo eigentlich die ganze Arbeit der Generalversammlung getan wird und wo dem Komitee Vorschriften gemacht werden. Diesmal wurden keine Vorkonferenzen erwartet, da man annahm, dass keine Delegierten aus anderen Städten kommen werden. Wider Erwarten kamen doch an 30 Delegierte, die zusammen mit dem Odessaer „Chowewe~Zionf< zu einer Vorkonferenz zusammentraten, welche am Dienstag den 2./15. März vom Komiteemitglied Herrn Disenhof eröffnet wurde. Zum Vorsitzenden der Vorkonferenz wurde Ussischkin gewählt, zu Sekretären: Dr. Leo Kon an aus Kischenew und Dr. M. Scheinkin aus Balta. Ussischin eröffaet die Debatten mit folgender Ansprache: ,,Die Begründer der Gesellschaft hatten sehr weitgehende Absichten. Allmählich sank aber dieselbe, die der Wiedergeburt unseres Volkes dienen sollte, zu einer philanthropischen Gesellschaft herab, deren ganze Arbeit in Unterstützung und Almosenverteilung besteht* Es müssen nicht nur die Statuten abgeändert werden, sondern die ganze Richtung der Tätigkeit muss eine andere sein. Die Statuten sind vor 16 Jahren geschrieben worden und taugen jetzt nichts mehr. Heute soll hier alles von Grund aus abgeändert werden, und morgen werden wir unsere Beschlüsse der Generalversammlung vorlegen/' Die Frage Scheinkins, ob es auch wahr sei, dass das Komitee den minimalen Mitgliedsbeitrag von 3 Rbl. auf 1 t\bl, reduzieren wolle, wird verneinend beantwortet. Der Vorsitzende ersucht Herrn Dr. Raimist (Komiteemitglied), die Vorschläge des Komitees zu motiviren und Herrn Disenhof, seine Anträge zu begründen. Dr. R a i m i s t verteidigt den Standpunkt, dass die Gesellschaft unmöglich Kolonisation im grossen Masstabe treiben könne, da ihr die Mittel dazu fehlen und schlägt seinerseits vor, den § 2 dahin abzuändern, dass die Gesellschaft die nach Palästina emigrierenden Juden nur mit Land und Rat aber nicht mit Geldmitteln unterstützen solle. Disenhof erklärt: ,,Unsere Gesellschaft hat einen philanthropischen Charakter, Die Mitglieder zahlen ihre Beiträge, ohne nach der Tätigkeit des Komitees zu fragen. Den Kolonisten wird jedes Unterstützungsgesuch sofort bewilligt, was unter denselben Schnorr er tum entwickelt. Wie könnte es auch anders sein, wenn laut Statuten die Gesellschaft eine wohltätige ist, und nur denjenigen Juden dient, die bereits in Palästina wohnen. Früher pflegte man sich noch hin und wieder an das Komitee um Auskunft betreffs Uebersiedlung und Erdankauf in Palästina zu wenden. Aber auch dies hat in der letzten Zeit aufgehört, und das Komitee hat nur noch die einzige Beschäftigung, Geld zu sammeln und es unter den Armen Palästinas zu verteilen. Die Meinung, dass eine Umwandlung in eine Kolonisationsgesellschaft einen Auswanderungsstrom Armer nach Palästina lenken wird, ist nicht richtig, denn man wird wissen, dass wir ein für allemal keine Wohltätigkeit mehr treiben und diejenigen, die keine eigenen Mittel haben, werden sich nicht mehr an uns wenden. Wir aber wollen eine Kolonisations-Gesellschaft werden und uns folgendes Ziel vor Augen halten : ,,das Land und seine Bewohner zu erforschen und diejenigen, die auf eigene Kosten nach Palästina auswandern wollen, über die zum Verkauf stehenden Grundstücke und über die An- und Verkaufsbedingungen derselben zu informieren." D r u j a n o w spricht gegen die Anträge R ai m i s t und D i s e n h o f. Er ist der Meinung, dass alles beim Alten bleiben solle, da Palästina heutzutage materiell niemand befriedigen könne, während die Annahme des einen oder des anderen Antrages sicherlich einen Emigrantenstrom nachPulästina hervorrufen wird, den zu unterstützen wir nicht in der Lage sein werden. Dr. Sapir (Komiteemitglied): Ich schlage vor, das Projekt anzunehmen, welches vom Komitee vorgelegt wurde. Vor allen Dingen aus einem formellen Grunde. Bis zur Generalversammlung stehen uns bloss zwei Tage zur Verfügung. In einer so kurzen Spanne Zeit ist es unmöglich, radikale Aenderungen auszuarbeiten. Der Antrag D ise nhof, wonach unsere Gesellschaft eine kolonisatorische Tätigkeit beginnen soll, verlangt eine solche radikale Statutenänderung. Wie wollen wir nun von Grund aus in zwei Tagen alles abändern? Ferner hat uns unsere ganze bisherige Tätigkeit gezeigt, dass wir machtlos sind, etwas Grandioses zu schaffen, denn uns fehlen die Mittel und die tatkräftigen Männer. Iu Palästinakönnen wir bloss die Rolle eines moralischen Faktors spielen — aber nicht mehr. Unsere Kraftlosigkeit geht so weit, dass wir Komiteemitglieder ganze Sitzungen mit Suchen nach Mitteln fär die kleinlichsten Bedürfnisse zubrachten. Und nun schlägt man uns vor, ein grandioses Vorhaben zu unternehmen, unter dessen Last wir sicherlich niedersinken werden. Endlich ein wichtiger Grund, weshalb wir den Antrag Disenhof nicht annehmen können : Die Zionisten arbeiten gerne in unserer Gesellschaft, weil ihre diesbezügliche Tätigkeit dem Baseler Programm nicht widerspricht, sondern im Gegenteil mit den Resolutionen des III. Kongresses übereinstimmt. Wenn wir aber jetzt ohne Charter die Juden aus Russland zu überführen beginnen, so setzen wir uns in Widerspruch mit dem Baseler Programm, was einen Protest der Zionisten hervorrufen muss, und die Gesellschaft wird die Unterstützung derselben verlieren. Gh. Etting er (Komiteemitglied) weist auf die Gefährlichkeit einer Statutenänderung von Grund aus hin. Goldberg (Wilna) ist für Streichung des Wohltätigkeitsprinzips. A c h a d Haara: Unsere Gesellschaft ist eine a u sschliesslich wohltätige und deshalb sind sämtliche Versuche derselben misslungen. Kolonisation gelingt nur dann, wenn eine Regierung kolonisiert, oder wenn ein Syndikat durch Kolonisation Geld verdienen will. Eine Gesellschaft aber wie die unsere, die Geld sammelt und ohne Eigennutz wieder weiter verteilt, kann nicht etwas Nützliches schaffen. Die Tätigkeit einer solchen Gesellschaft führt zu traurigen demoralisierenden Resultaten, denn sie setzt Almosenempfänger voraus. Von Selbsthilfe kann also keine Rede mehr sein. Die Statutenänderung wird nichts helfen, denn unser Komitee selbst hat keine raison d'etre mehr; es ist bloss ein Ueberbleibsel jener Zeit, als man noch an weitgehende kolonisatorische Tätigkeit dachte und nicht an Almosenverteilung. Dass eine Gesellschaft mit einem bestimmten Zweck begründet wird und nachher ein ganz anderes Aussehen bekommt, ist eine altbekannte Tatsache. Als Beispiel könnte man die Pariser