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Die Welt · 1904-04-15 · 16 (15.4.1904) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
16 (15.4.1904)
Date
1904-04-15
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 16 „bi* # W$lt" Seite 9 entgegenzuziehen. Der Zug machte aber an mehreren Orten crer Stadt Halt, wobei heftige Reden gegen die Juden gehalten wurden. Die Erregung steigerte sich bis zum Paroxismus und die Massen drängten auf den Kavalleriekordon ein, um sich einen Weg zu erzwingen und ins Judenquartier einzudringen. Die Soldaten leisteten Widerstand und bemühten sich, die Menge zu zerstreuen, trotzdem gelang es aber mehreren Banditen durchzudringen, sie gingen auf ein jüdisches Hotel los und zerstörten dort alles. Die Kavallerie eilte verstärkt herbei und da es glücklich erweise bereits spät geworden war, gelang es diesmal, die Menge zu zerstreuen. Am nächsten Tage war der Unglückstag der Bestattung. Die vornehmen Bulgaren verlangten unter lautem Beifall der Menge, sie mit dem Leichenzuge durch das jüdische Quartier ziehen zu dürfen. Trotz des Widerstandes der Behörden erhielt die Menge die Erlaubnis und sowie sie das Judenquartier betreten hatte, wurde alles zerstört und vernichtet. Die Synagoge wurde demoliert, die heiligen Geräte und die Thorarollen wurden in blasphemischer Weise besudelt und nun ging es auf die Suche nach den Juden. Die aber hatten sich in die Kaserne geflüchtet. Man schätzt den Schaden in der Synagoge auf 20 000 Francs und die übrigen Beschädigungen auf 30 000 Francs. Das ist furchtbar, denn das Beispiel ist ansteckend. Alsbald begann auch die Bevölkerung der umliegenden kleinen Gemeinden Ruhestörungen gegen die Juden, so dass diese voll Angst und Schrecken sind. Es ist sehr erstaunlich, dass derartig furchtbare Exzesse in einer Stadt am Ufer der Donau vorkommen können, noch dazu unter den Augen der Fremden und es sind auffällige Zeichen nach den wohlbekannten von Vratza und Küstendil. Unterdessen muss bemerkt werden, dass die Zivilüind Militärbehörden rasch und energisch eingriffen, was allein es bewirkte, dass ein tragischerer Ausgang vermieden wurde. Tu ihrem Schrecken retteten die Juden von Lompalanka ihre Familien, indem sie sie nach den Städten der Umgebung schickten, so dass nur die Männer zur Bewachung ihres Eigentums in der Stadt verblieben. Aus Nordengland. (Oberrabbiner als Angeklagter vor Gericht.) „Er beruft sich auf die Mischna, Kommentare und Traktate; Bringt auch aus dem Tausfes- Jontof Viel beweisende Citate." Diese Zeilen aus Heine kamen mir frisch ins Gedächtnis, als ich letzte Woche die Verhandlungen vor dem Liverpooler Schwurgericht las. Da wurde der Joreh-Deah einerseits von Dr. Adler, dem orthodoxen Oberrabbiner und andererseits von Tdem Haupte der Machasika Hadas Rabbi Werner gegen ersteren zitiert. — Dr. Adler, als Angeklagter vor dem Gerichte, war beschuldigt, durch einen von ihm erlassenen Issur gegen einige jüdische Schlächter in Liverpool, die nicht unter seiner geistlichen Oberhoheit stehen, jene in ihrem Fleischverkauf geschädigt zu haben. In Liverpool wie in einigen grösseren Städten Englands befindet sich ein Schechitaverein, dessen Vorstand auf Dr. Adlers Anweisung den unter ihm stehenden Schochetim die Erlaubnis zum Schächten erteilt. Einige jüdische Schlächter, die Dr. Adlers Schochetim nicht für strikt genug hielten, liessen sich ihr Vieh von Schochetim schlachten, die von den Rabbinen der Machsike Hadas ihr Schechita-Diplom erhalten hatten. Die Anhänger der Machsike Hadas sind ziemlich zahlreich, in London allein zählen sie gegen fünfzigtausend und in Liverpool, obwohl nicht in so grosser Zahl, haben sie ihren eigenen Rav. — Auf Andrängen des Liverpooler Schechitavorstandes erliess nun Dr. Adler einen Issur gegen die Machsike Hadas- Schochetim, Dieser Issur wurde noch von dem Agenten des Liverpooler Vorstandes verschärft. Die Schlächter, gegen deren Schochetim nun dieser Issur erlassen worden, fühlten sich dadurch in ihrem Fleischabsatze beeinträchtigt und erhoben Klage wegen Schadenersatz. Dr. Adler, vors Gericht gerufen, versuchte, indem er Stücke aus dem Joreh-Deah übersetzte, zu beweisen, dass er als zuständiger Rabbiner berechtigt gewesen sei, die von anderen Rabbinern erhaltene Erlaubnis zum Schlachten (Kaboloh) zu verbieten. — Der greise Rav der Londoner Machsike Hadas dagegen suchte auch an der Hand des Joreh Deah zu eruieren, dass Adler, der nur ein Doktor und nicht Rav im Sinne des Schulchan Aruch sei, nicht die Berechtigung habe, jene Schochetim zu assern,; wahrhafte orthodoxe Juden, so meinte er, anerkennten Dr. Adler nicht als ihren Rav. Der Richter, ein gewiegter Jurist, legte den Geschworenen zwei Fragen vor. Ehe er dies tat, äusserte er sich vor einem zahlreich versammelten Zubörerpublikum der Juden Liverpools, dass die Parteien besser daran getan hätten, ihre Streitsache untereinander auszufechten, das heisst, ihre schmutzige Wäche nicht vor die OefTentiichkeit zu waschen. Die zwei Fragen waren : 1. Wäre Dr. Adler berechtigt, den Issur zu erlassen? 2. Wären die Schlächter zum Schadenersatze berechtigt? Beide Fragen wurden von den Geschorenen bejaht, da Dr. Adler einerseits bona fide gehandelt hätte. Andererseits wurde der Liverpooler Schechitavorstand zu hundert Pfund Sterling Strafe verdonnert, da er durch seinen verschärften Issur den Schlächtern Schaden in ihrem Fleischabsatz verursachte. Das „ Jewish Chronicle", das sonst immer die Autorität Adlers aufrecht erhält, meint, dass die Sache nicht vor den weltlichen Richter hätte gebracht werden sollen. Auch sei es an der Zeit, dass grössere jüdische Gemeinden in England ihre zuständigen Rabbiner hätten. Früher, als die Juden Englands sich hauptsächlich auf London konzentrierten, da wäre ein Rabbiner genügend gewesen. Ihr Korrespondent meint auch, dass sehr vieles hierzulande, was an eine Unfehlbarkeit des Papstes von Seiten des Oberrabbinates erinnert, vermieden würde, wenn die leitenden Organe ihre eigenen Oberrabiner für ihre Gemeinden anstellen würden. Des Oberrabbiners Macht ist nur so lange eine Tatsache, als die Gemeinden es wollen. Sie haben es jederzeit in ihrer Macht, jene zu beschränken. Der Richter selbst nahm wiederholt Veranlassung, bei der Gerichtsverhandlung zu betonen, dass der Schulchan Aruch von den Parteien als massgebend angerufen, keine Geltung für das englische Volk im allgemeinen hätte. Als das Resultat des ganzen grossen Sturmes im Wasserglase der Liverpooler Juienheit erscheint Ihrem Korrespondenten eine Strophe etwas verändert nach Heine hier angebracht: „Welcher Recht hat, weiss ich nicht — Doch es will mich schier bedünken, Dass der Rabbi und der Doktor Dass sie alle beide hinken." |\us de* l$c^egai)g. Gedenket des Schekels! Voranzeigen. Das Exekutiv-Komitee der zionistischen Arbeiter- und Handelsangestellten- Organisation in Wien veranstaltet Samstag, den 16. April,

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