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Die Welt · 1904-03-11 · 11 (11.3.1904) · page 7

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
11 (11.3.1904)
Date
1904-03-11
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 11 „bi* # W^lt" Seite 7 vom Anmeldungstage an durch sechs Monate wöchentlich nach Massgabe der vorhandenen Mittel eine in jedem einzelnen Falle zu bestimmende Unterstützung gewährt. Sie erhalten auch Medikamente. Und es sind Bestimmungen vorhanden, die die Krankenunterstützung einschränken. In der Praxis sind sogar die Krankengelder wöchentlich genau fixiert. Die Fünfhauser Chewra Kadischa ist genau ein Krankenverein, wie so viele andere in Wien, Die obige Bestimmung ist genau der von solchen gleich. Das ist ferner deutlich aus. dem § 49 der Fünfhauser Chewra Kadischa zu ersehen, der von der Auflösung des Vereines handelt. Während alle anderen Chewra Kadischa- Vereine diesbezüglich besagen, dass das ganze Vereinsvermögen einem besonderen Zwecke zufliessen soll, wird hier fixiert, das drei Vieirtel des Vermögens an die Mitglieder zu gleichen Teilen ausgefolgt werden, eine den üblichen Krankenvereinen ganz parallele Festsetzung. Doch ist in der Fünfhauser Chewra Kadischa kein versicherungstechnisches Prinzip der Krankeuunterstützung zugrunde gelegt, es wird nach Massgabe der Mittel verteilt. Darf das geschehen? Ist das gesund? Haben die Mitglieder begründete Rechte? Wo bleibt die loyale Kontrolle des Vorstandes? Diese Chewra Kadischa hat ein Vermögen von 40 000 Kronen, könnte sich also als 'Krankenverein auf versicherungstechnischer Basis konstituieren, müsste es sogar tun, wenn alle Mitglieder das Recht der Krankengelder beanspruchten. Ein Krankenverein ohne legale Grundlage zu sein, lässt für die Zukunft befürchten. Eine mathematische Grundlage ist aber wissenschaftlich und objektiv und bietet volle Gewähr -für gerechtes Handeln. Sie sichert den Bestand der Institution. Und würde die Arrnenunterstützung der Fünfhauser Chewra Kadischa aufhören, wie es die Anbahnung des „Elberfelder Systems" im Bezirke mit sich bringen wird, so hätte der Verein Aussicht auf eine grosse, blühende, sichere und wohltätig wirkende Krankenversicherung. Viele Geschäfte sind kein Segen. Die Beschränkung auf eine Tätigkeit ist klüger und wirtschaftlich besser. Heute nimmt die Arrnenunterstützung fast so viel Geld in Anspruch, als die Krankenunterstützuug. Der Verein würde auch durch die Aufnahme der Krankenversicherung selbst gedeihen, denn dieses Prinzip hat immer mehr Anhänger gewonnen. Die Arrnenunterstützung aber muss einheitlich geschehen, um wirksam zu sein. Auch die innerstädtische Chewra Kadischa sollte sich mathematisch fundieren; sie brauchte dann nicht Sorge um Einnahmen zu haben und die Kräfte des Volkes für sich in Anspruch nehmen, Kräfte, die dann wirklich für eine ausgebreitetem Massregel frei würden. Sie könnte diese Mittel für neue Ziele in Anspruch nehmen. Solche fehlen aber hier wie dort trotz des Fortschrittes der Erkenntnis, Fürsorge für Tuberkulöse, Ausbildung von Pflegerinnen, Ernährung von Säuglingen, Kräftigung der Jugend: alles das steht nicht im Wörterbuch unserer wohltätigen Vereine. Nach dem alten Kodex wird Wohltätigkeit geübt: kein Fortschritt, keine wissenschaftliche Grundlage, nicht Fürsorge, sondern Almosen. Dieser Grundsatz durchzieht alle Vereine, so weit sie Trauer- und Armengelder geben. Es fällt ihnen nicht ein, sich zu entwickeln und fortzuschreiten. Warum sollten nicht für Witwen Geschäfte begründet, für Kinder Versicherungen in Angriff genommen werden? Warum nur immer Gaben? Warum nicht Hilfe und Antrieb zur Selbsthilfe? ~— Man gibt 34 oder 40 Kronen und glaubt gut und weise gewesen zu sein. Man hat aber nur für momentane Abhilfe das Vereinsvermögen unklug zersplittert. Die Geschäftsleute, die sonst mit Hellern operieren und die genaue, fruchtbringende Verwendung der Gelder berechnen, handeln für andere in dieser unfruchtbaren Art. Nur dann ist Geld fruchtbringend angelegt, wenn es weiter hilft, das muss. auch bei der Arrnenunterstützung der Fall sein. Die Chewra Kadischa-Vereine haben nach der jetzigen Ordnung der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde mit dem Leichenwesen nur als Aufsichtsperson zu tun. Das ganze Beerdigungswesen liegt in der Hand der Kultusgerneiude, die davon ein grosses Einkommen hat. Dasselbe ergab im Jahre 1899 einen Ueberschuss von 184 758.ÜI Kronen. Dem mag so sein. Es soll in einer Hand vereinigt sein, zumal als dieser Ueberschuss für das Armenamt verwendet wird. Dann aber muss das Beerdigungswesen gut und kaufmännisch organisiert sein. Die Chewra Kadischa-Vereine können demgegenüber zwei humane Funktionen haben. Sie können die würdigste Begehung der Leichenfeiern versorgen und kontrollieren. Sic können endlich dafür sorgen, dass auch der Arme im Tode trotz. Nichtzahlung das würdigste Leichenbegängnis erhält, und dafür kann die Chewra Kadischa durch Organisierung einer Lcichenbegängnisversicherung mit kleinen Prämien sorgen. Das hielte ich für eine gesunde und gute Wirtschaft. In London besteht als jüdische Armenbehördc der Londoner Board of Guardians. Sie besitzt ein stattliches, eigenes Dienstgebäude, eigene Asyle und Pflegeschwestern, sowie einen Stab von hunderten von Helfern und Helferinnen. Was diese Behörde leistet, möge hier in einigen Beispielen gezeigt werden: 1200 jüdische Armenwohnungen wurden in 2S00 Einzelvisiten inspiziert, besonders die regelmässige Funktion der Wasserklosets kontrolliert. Die Reinlichkeit der Kleidung der Armen wurde teils durch belehrende Flugblätter, teils durch persönlichen Ehrfluss und moralischen Druck gefördert. Besondere Aufmerksamkeit wurde den Tuberkulösen zugewendet. 150 Kranken wurden 527 Besuche abgestattet, dabei ihnen und ihren Angehörigen die strengsten Massnahmen zur Vorbeugung der Weiterverbreitung einer Seuche eingeschärft und deren Durchführung überwacht. Patienten, die kein Bett für sich allein hatten, lieferte das Komitee ein solches, es schaffte ihnen Spucknäpfe an und erzog sie zur unschädlichen Beseitigung des Auswurfes, Hess endlich durch ihre Beamten nach jedem Todesfälle von Tuberkulösen eine gründliche Desinfektion des Krankenzimmers und der Krankenwäsche ausführen etc. (S. das Referat des Dr. Jeremias über Fragen der körperlichen Hebung der Juden am 5. Baseler Zionisteukongresse. Protokoll S. 129.) Könnte nicht die alte, innerstädtische Chewra Kadischa zu einem gleichen Board, of Guardians werden? Der Einwurf, London, sei nicht Wien, ist ein falscher, fauler, denn es hängt jedes Gelingen nur von dem festen Willen und der Tatkraft ab. Dazu will ich durch meine Worte aufrufen. Sie zeigten das Versumpfen alter, zu Grossem bestimmter jüdischer Institutionen. Sie sollen auch angeben, wie sie wieder wahre Volkseinrichtungen zum Heile unseres Volkes werden könnten, Ich beantrage zu diesem Zwecke eine Konferenz von Delegierten aller in Wien bestehenden Chewra Kadischa-Vereine mit dem Zwecke, zu beraten, wie ein einheitlicher Körper entstehen könnte, der einerseits die Krankenversicherung in grossem Masse pflegen, andererseits die hygienische Prophylaxe und Fürsorge betreiben, drittens die rituelle Lciclieiinestattung beobachten und durch Versicherung ganz einheitlich zu gestalten und endlich jüdische Krankenpfleger heranbilden und jüdische Sanatorien begründen könnte. Ohne offizielles Amt rufe ich die Chewra Kadischa- Vereine zur Einkehr und zum Weiterbau auf. Vielleicht gelingt es dem bescheidenen Gemeindemitglied, Gehör und Beachtung zu finden. Die Liebe zum jüdischen Volke diktierte meinen Mahnruf. V0^s@h^om\{. Das Wunder am Sinai in geologischer Beleuchtung. Professor Dr. Ii. Gunkel in Berlin hat unlängst versucht, das Wunder am Sinai durch eine natürliche Deutung zu erklären, indem er die Behauptung aufstellt, der Sinai sei zu Moses Zeiten ein tätiger Vulkan gewesen. Mit dieser Hypothese ist der Bericht im 2. Buch Mose tatsächlich gut vereinbar. So 10. 16: „Und es geschah am dritten Tage, als es Morgen war, da waren Donner und Blitze und schwere Wolken auf dem Berge und sehr starker Posaunenschall; da erbebte das ganze Volk, das im Lager war'*:

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