Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 11 (11.3.1904)
- Date
- 1904-03-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 11 „biC # W^lt" Seite 5 Kundgebungen zur Charkower Konferenz. Gegen die Konferenz. Rischon le Zion. Zionisten. Papiermeister und 13 Unterschriften. Saffed. Protest der Zionisten gegen die Palästinaarbeit Ussischkins. Abr. Charibu. 19 Unterschriffeen. Tomsk (Sibirien). Verein „Zion nischmas chajenu." (Prä?. W. Hirschkopf, Schriftf. W. Sfcrelecky, A. Schiossberg). Kopis „Misrachi". (Mitgeteilt vom Zentraibureau des Misrachi). Wilna. Vertreter-Zusammenkunft der zion. Vereine. (Unterzeichnet S. L. Rubinstein). Odessa. „Mfoare Zion\ (Obm. Krunkin und Komitee). Scadovsk. Zionisten. Gez. Brond. Warschau. Ak. Verein „Kadimah" (wünscht aber Aenderung der autokratischen Taktik der Leitung. Präsident Oischwanger). Wilna. Verein „Schaare Zion" und Kongressdelegierter Jawitz. Akkermann. Die Vereine „Ohawe Zion*, „Esra", „Misrachi" und „Poale Ziontf. Gez. Obmann der Versammlung Gewürtzmann. Braila. „Societata Macabei« und „Sectia Horia Carp." Präs. der Vers. M. Fränkl, Schriftf. Saraga und 138 Unterschriften auf einem Markenbogen. Liverpool. Zentral Zionist-Komitee. (Schriftf. End bin der). Montreal. Obmann der Federation Clarence de Sola. Dublin. „Young Mens Zionist Assoziation." (Ehrenpräs. Dr. W. Harris, Präs. Normann und Komitee). Kapstadt. Massenversammlung von Zionisten am 13. Februar in der Zionist Hall. 20 Pfd. zur Eintragung Herzls und Nordaus als Vertrauenskundgebung und Glückwunsch. Hartford Conn. U. S. „Bnei Zion". Gez. Glotzer. Chicago. „Knights of Zion". Gez. Zolotkoff. New-York. „Degel Zion". Gez. Rosenthal, Dresden. Zion. Ortsgruppe. Gez. Hurwitz. Stuttgart. Ortsgruppe. Gez. E. Kaufmann. Lemberg. Kongressdelegierter Karl Stand. Für die Konferenz. Minsk. Verein „Sehlome Etnune Zion". Gez. Sirotkin. Minsk. Mädchen verein „Bnos Schlome Emune Zion". Gez. Nechama Nisniewitsch und 8 Unterschriften. Die Vereine „Chewra Kadischa" in Wien. Vorschläge zu ihrer Neuordnung von Phil. Dr. Salomon Krenberger Privatschuldirektor in Wien. Es gibt in Wien sechs Vereine, die den Namen Chewra Kadischa", die heilige Bruderschaft, führen. Die älteiste darunter ist die im; 'Jahre 1764 gegründete, welche auch' den Namen „Verein für fromme und wohltätige Werke" führt und im Tempelgebäude der Inneren Stadti ihren Sitz hat. Deshalb kann man sie auch kurz die innerstädtische Chewra Kadischa nennen. Dann kennen wir die Chewra Kadischa im 11. Bezirke (die „SirnmeTinger4'), die ifür die Bezirkei 6, 7, 12 bis 15, die „Fünfhauser", die für die Bezirke 16 und 17, also die „Ottakringer" die für den 18. Bezirk die „Währinger" und die Ober- Döblinger, im, Jahre 1888 gegründete. Man sieht, das» nur die erst vor 14 Jahren angegliederten, Bezirke eigene Vejreine dieser Art haben, trotzdem dort die jüdische Bevölkerungszahl verhältnismässig; nicht gross ist. Mit Ausnahme der „Fünfhauser" haben aber alle seit dieser Ortsvereinigung und Neubegründung dar Kultusgemeinde das Aufsichtsrecht der letzteren auf Grund) des § 26 des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57 und des § 77 des Statutes des; Israelitischen Kultusgemeinde Wien anerkannt. Trotzdem die letzten Statuten der „Fünfhauser14 Chewra Kadischa am 12. Juli 1895 durch die Statthalterei bestätigt sind, fehlt in ihr die Festsetzung der gesetzlich notwendigen Aufsicht. Das ist eine Lücke, für deren Ausfüllung. mit sicherem Erfolge die Behörden angerufen werden könnten. Die innerstädtische Chewra, Kadischa bezeichnet sich als frommer Verein und! als Wohltätigkeitsverein, hat also zwei Funktionen, die sie als religiöse Liebeswerke und als Unterstützungen bezeichnet. Die religiösen Liebeswerke bestehen nach' § 2 de/r Statuten vom 15. Jänner 1903 in der Sorge „für die Einhaltung der die Leichenbestattung betreffenden Bestimmmungen für die üblichen Gebete für die Verstorbenen". Die Wohltätigkeit übt sie. durch den Krankenbesuch, durch Kranken- und Rekonvaleszentenpflege, durch die Unterstützung armer, kranker Glaubensgenossen und nach Möglichkeit der zu diesem Zwecke bestehenden Institutionen. Neu kam im Jahre 1900 dazu, dass die innerrstädtische Chewra Kadischa für die Verwaltung der dem Vereine für', Gebete und Seelenlicht am Sterbetage, für Grabbepflanzung und Graberhaltung, sowiej zur Sicherstellung von Jahresbeiträgen gewidmeten Kapitalien sorgen und dahin wirken wird, dass an Stelle der Kranzspenden zur Ehre des Verstorbenen milde Gaben für' in den Wirkungskreis der Chewra Kadischa fallende wohltätige, Zwecke treten. Endlich wird für verstorbene verarmte Vereinsmitgliederi eine unentgeltliche Grabstätte auf der Zahlabteilung angewiesen und für ein würdiges Leichenbegängnis unter Zuziehung eines Kantotfs-und Predigers gesorgt. Diese neuen Bestimmungen suchen neue) Geldmittel dem Vereine zuzuführen. Sie bilden einerseits das Versicherungsversprechen für die Neueintritte, andererseits die Heranziehung weiter Kreise für die Unterstützung des Vereines selbst. Genau bestimmen die Statuten die Funktionen bei der Leichenbestattung, wie es der Ritus erfordert Aber der Vorstand des Vereines ist dabei nur Aufsicht, die zu sehen hat, dass; die von der Kultusgemein de angestellten) Funktionäre ihre rituellen Aufgaben „mit Pünktlichkeit und Ordnung vernichten". Ein Mitglied des Vereinsvorstandes soll „in der Regel41 zu diesem! Behufe anwesend sein. Wie aber schon das Kind in der Schule lernt, dass, keine Regel ohne Ausnahme sei, so auch bei dieser Anwesenheit „im der .Regel". Drei Zeilen nach dieser Statuierung lesen wir in § 6 der Statuten, dass der Vorstand den Chewra Kadischa aus der Reihe der sich meldenden Vereins m i t g 1 i e d e r im: Monate Jänner eines jeden Jahres eine Anzahl von Delegierten ernennt, die als Vertreter des Vorstandes nach einem festzusetzenden Turnus die dem Vorstande bei Leichenbegängnissen obliegenden Funktionen an dessen Stelle besorgen. Der Vorstand der Chewra Kadischa ist also die Kontrolle der Angestellten der Israelitischen Kultus gemeinde?, unter dessen Aufsicht er selbst» steht, aber er selbst überweist seine übernommenen Verpflichtungen1 freiwilligen Helfern. So richtig eine Herbeiziehung vieler Mitglieder zur Arbeit ist, so richtig die Aneiferung der Selbstanmeldung für eine humane Dienstleistung erscheint, so nötig erschiene es doch, aus den Rechenschaftsberichten zu wissen, ob und welche Mitglieder sich zu diesem freiwilligen Liebesdienste meldeten. Und ebenso nötig erschiene es, wenn der § 6 der Statuten klipp und klar die wirkliche Art der Aufsicht über die {rituellen Funktionen bestimmte. Jedenfalls ist' es klar, dass, die innerstädtische Chewra; Kadischa diese rituellen Funktionen nicht selbst besorgt, sondern nur für deren Einhaltung! sorgt. Die Gebete für die Verstorbenen besorgt die innerstädtische Chewjra Kadischa dadurch, dassi sie für ein! Vereinsmitglied, das ohne Hinterlassung eines Sohnes stirbt, auf Wunsch der Familie durch 30 Tage von einem Angestellten das Kadischgebet sagen lässt, also diese pietätvolle Funktion geschäftsmässig versorgt, dass sie ferner am Vorabende des 7. Adar eine Seelenfeier für sämtliche im letzten Jahre verstorbene Mitglieder in einem Gemeindetempel veranstaltet und hierzu sämtliche Vereinsmitglieder, wie diei Familien dieser Toten einladet, ein gewiss lobenswerter Vorgang. Sonst benützt sie die Gebete für Verstorbene zu Geldsammlungen für sich. Soll für ein Vereinsmitglied während des ersten Jahres nach seinem Absterben Kadiseh gebetet werden, so kostet das bei der Chewra Kadischa 100 Kronen. Nach den Festtagen» an welchen eine Seelengedächtnisfeier stattfindet, kann der Vorstand freiwillige Gaben Tür den Verieitn sammeln. Ob es