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Die Welt · 1904-02-05 · 6 (5.2.1904) · page 8

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
6 (5.2.1904)
Date
1904-02-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 8 „bis & w^it Nr. g dass die Vertreter der verschiedenen jüdischen Parteien ein gleich lebhaftes Interesse an der Statistik nehmen und sich auf dem Boden dieses Vereines zu gemeinsamer Arbeit zusammen finden. Im Laufe der Versammlung tiugen sich viele Anwesende als tätige oder unterstütztnde Mitglieder ein. Bericht über die Tagung des Verbandes der israelitischen Religionslehrer an der österreichischen Mittelschulen. (Wien, 28. und 29. Dezember 1903.) Die Versammlung war zahlreich besucht und nahm einen würdigen Verlauf. Sie wurde Montag den 28. Dezember, 10 Uhr vormittags, durch den Obmann Dr. Adolf Weiss (Wien) eröffnet, der in seiner Ansprache die Versammelten und den Vorstand der löblichen Wiener Kultusgemeinde begriisste. Der Obmann widmete dem hingeschiedenen Religionsschulinspektor Dr. Jonathan Wolf, der als Religionslehrer ein leuchtendes Vorbild war und dessen edier Charakter allen Kollegen bekannt war, einen warmen und herzlichen Nachruf. Ferner erbat sich der Obmann von der Versammlung die Ermächtigung, dem Koli. Herrn Religionsschulinspektor Dr. Leopold Langfelder zur Vollendung seines 70. Lebensjahres die Sympathien des Verbandes in geeigneter Weise kundgeben zu dürfen. (Beifall.) Es sind schriftliche Zustimmimgskundgebungen der Versammlung zugekommen. Zum ersten Punkt der Tagesordnung: „Rechenschaftsbericht des Obmanns", übergehend, begrüsst es der Obmann mit aufrichtiger Genugtuung, dass erst in den letzten Wochen vier der Kollegen, davon 2 in Wien (K o 11 e k und. G o l d - liammer) zu definitiven Religionslehrern an Mittelschulen ernannt wurden. — Im Auftrage des Vorstandes der Wiener Kultusgemeinde hat der Ausschluss den Entwurf eines Lehrplanes und einer Instruktion für den Religionsunterricht an Mitteschuien ausgearbeitet. Der Lehrplan wurde nach unwesentlichen Aenderungen von der Wiener Kultusgemeinde approbiert, indes die Instruktionen den besonderen Verhältnissen in Wien entsprechend auf Grund weiterer mündlicher Beratungen weitergehende Aenderungen erhielten. Der Obmann berichtet über die vorbereitenden Schritte, die zur Herausgabe einer Vierteljahreszeitschrift geschehen sind und über die Hindernisse, die bisher dem Erscheinen derselben irn Wege gestanden sind. — Indem der Obmann seinen Kollegen im Ausschluss lür den Arbeitseifer, dem Verbände für das ihm entgegengebrachte Vertrauen dankt, legt er sein Mandat als Obmann nieder mit der Bitte, seinen Rechenschaftsbericht zur Kenntnis nehmen zu wollen. (Beifall.) Nach Erstattung des Rechenschaftsberichtes des Kassiers Dr. Goldhammer wird dem Ausschuss das Absolutorium erteilt und dem Obmann der Dank ausgesprochen. Dr. Alfred Stern erklärt sich bereit, das Material, welches der seit Jahren begründete Bund der österreichischen israelitischen Gemeinden über die Erforschung der Zustände des Religionsunterrichtes gesammelt habe, dem Verbände zur Verfügung zu stellen. Zum Obmann wird der bisherige Obmaniistellvertreter Rabb. Dr. Feucht w a n g, zum Schriftführer Prof. Dr. Heinrich P o 1 1 a k gewählt. In den Ausschuss werden per acclamationem gewählt die Herren Dr. G o 1 d h a m m e r (Wien), Prof. Kanitz (Wien), Insp. Langfelder (Wien), Dr. Grünfeld (Brünn), Prof. Dr. Kisch (Prag), Dr. B i a e h (Brüx). Prof. Weiss (Wien). — Der gewesene Obmann Dr. Weiss wurde in Würdigung seiner Verdienste, die er sich um den Verband erworben hat, zum Ehremrütgliede ernannt. — Als Referent zum Punkt: ..Anträge zur Statutenänderung" beantragt Dr. Weiss mehrere Aenderungen einzelner Paragraphen der Statuten, mit denen sich die Versammlung einverstanden erklärt. Ein Antrag des Herrn Rabb. Dr. K a m i r k a auf Aende.rung des § 9 der Statuten wird abgelehnt. In. der zweiten Sitzung, die um 4 Uhr nachmittags begann, führte Obmann Dr. F e u c h t w a n g den Vorsitz. Zur Verhandlung gelangt Punkt 3 der Tagesordnung: „Die rechtliche Stellung der Religionslehrer". Als Referent nimmt Dr. Weiss das Wort und führt aus, dass die bisherigen Ernennungen definitiver Religionslehrer nicht darüber täuschen dürfen, dass die Juden sich in einer Ausnahmsstellung befinden, insoferne als für evangelische Religionslehrer in Wien 3 Lehrstellen systemisiert wurden, wobei an keiner Wiener Mittelschule die Zahl der evangelischen Schüler 40 übersteige, während die israelitischen Religionslehrer nur ad personam ernannt werden. Referent beantragt daher, der hohen Regierung eine Petition zu überreichen, die folgende Punkte enthalten möge: L An denjenigen Anstalten, an denen die israelitischen Schüler überwiegen, auf Grund der Bestimmung des § 92 Organis.-Entwurf, wolle das hohe Ministerium geruhen, Lehrsteilen zu systemisieren. 2. Dies möge aber auch in Bezug auf jene Anstalten geschehen, wo für den Religionslehrer eine ausreichende Stundenzahl vorhanden ist, selbst wenn die Voraussetzung des; Punktes 1 nicht zutrifft. 3. An solchen Orten, wo ein Religionslehrer an mehreren Anstalten unterrichtet und die genügende Stund.enanzahl hat, möge für eine dieser Anstalten eine Lehrstelle systemisiert werden (wie dies bei evangelischen Religionslehrern tatsächlich geschehen ist). 4. An allen Anstalten, bei denen eine vollständige Lehrstelle zu schaffen nicht möglich ist, mögen die Religionslehrer auf Grund des Alinea 4 des Gesetzes vom 19. Sept. 1898 mit einem geringeren Gehalte als definitive Lehrer angestellt werden. 5. Das hohe Ministerium! möge allen Religionslehrern, also auch denjenigen, für die Lehrstellen nicht systemisiert werden können, wenn sie ihre Dienstzeit beendet haben, eine dem Ausmasse ihrer Lehrtätigkeit entsprechende Altersversorgung sicherstellen. 6. Der Verband möge auf die oft willkürlichen und sachlich nicht begründeten Klassenkonibinationcn, welche der technischen Möglichkeit eines geeigneten Unterrichtes entgegenstehen, hinweisen und das Ministerium bitten, eine entsprechende Norm zu erlassen. 7. Der Verband möge ankämpfen gegen den au einzelnen Anstalten herrschenden Uebelstand, dass nur eine wöchentliche Religionsstunde erteilt wird. 8. Das Ministerium möge auf Grund der bisher erlassenen. Verfügungen (die namentlich anzuführen sind) die beim Jugendgottesdienst gehaltenen Exhorten, falls dieser Jugendgottesdienst für Mittelschulen obligatorisch eingeführt ist, remunerieren oder für zwei Leh rstui \de 11 anrechnen. In die sich an diese Ausführungen anschliessende Debatte greift Vizepräsident, der Kultusgeniein.de und Mitglied des k. k. P'iederöste.rr. Landesschulrates Dr. Gustav Kohn ein, der die Bemühungen der Wiener Kultusgemeinde um die Vermehrung der Ernennungen zu definitiven Religionslehrern darlogt und dafür eintritt, die Systemisierun.g dieser Lehrstellen anzustreben, wozu notwendig sei, dass die Aspiranten mit einem staatlich rechtskräftigen Zeugnisse sich ausweisen. An der Debatte beteiligen sich noch die Herren. Rosenmann, Lazarus, Gninfel.d, Kisch, Hausner, Bauer, und. die Versammelten einigen sich auf den Konmromissantrag. an die hohe Unterrichts Verwaltung folgende Petition zu richten: ,,Der Verband der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen bittet, dass nur diejenigen mit dem israelitischen Religionsunterrichte an Mittelschulen behaut werden, welche ihre allgemeine und religiös-wissenschaftliche Bildung in einer jeden Zweifel erhabenen Weise nachgewiesen haben, und dass die hohe Unter richtsverwaltung. sei es durch Einsetzung einer Prüfungskommission, sei es durch Autorisierung einer theologischen Lehranstalt, die Möglichkeit schaffe, das Ausmass des zu fordernden Wissens zu regeln, und festzustellen." Auf Antrag des Prof. Dr. Reich wird auch der Viceprüsident der Wiener Kultusgemeinde Dr. Gustav Kohn zum Ehrenmitglied des Verbandes ernannt. Die dritte Sitzung wurde Dienstag den 29. Dezember um 10 Uhr vormittags eröffnet. Vorsitz: Obmann Dr. Feuchtw a n g. Herr Rabb. Dr. Alex. Kisch erstattet das Referat über die Schaffung eines einheitlichen Lehrplanes, dessen Möglichkeit er anerkennt, wenn man es erreicht, dass für jede Klasse, welche israelitische Schüler hat, separat Religionsunterricht erteilt wir.d. Der Stoff müsse sich gliedern, in 1. Religionslehre und. biblische Geschichte, 2. Hebräische Sprache, soweit sie zum öffentlichen. Unterricht und zum Verständnis der Urschrift nötig ist, 3. Religionsformale Dinge. — Referent führt aus, mau möge eine räumliche und moralische Trennung der Pflichten vornehmen, die der Staat in Bezug auf den Religionsunterrichtet habe und die die Religionslehrer in. seinem Namen erfüllen und der Pflichten, die die Kultusgemeinden haben in Bezug auf die Heranbildung wackerer Israeliten, so zwar, dass in den Mittelschulen nur ein solches Ausmass von. jüdischer Religionslehre, Geschichte und Wissenschaft zu lehren sei, wie es zu dein Ziele der sittlich-religiösen Erziehung der Mittelschuljugend führe, was aber über dieses Interesse des Staates hinausgehe, so die Behandlung ritueller Fragen, möge Lehrstoff von separaten, von den einzelnen Kultusgemeinden zu gründenden Religionsschulen sein, welche nach dem Muster ähnlicher Einrichtungen in Deutschland, einzurichten wären. Tu der sich daransefuessenden Debatte wird dem Referenten für dieses ausführliche und schwungvoll gehaltene Referat die Anerkennung ausgesprochen, jedoch von. verschiedenen Rednern betont, dass die darin enthaltenen Forderungen Utopien seien, ferner, dass es der Referent an positiven Detailvorschlägen habe fehlen lassen, endlich wurde die Ueberlassung eines Teiles des ,'f<, * v"j. ~ { ' ) \ s, i*Uft \\\1s^<^'-J1M v-sl < ~i ^»"W/: i&'llrft\'f.1{> ^^^ää^\£i»^»4?&;toi iv**- a».» ure KiwiiMMiM/^*!»^^ vom

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