Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 5 (29.1.1904)
- Date
- 1904-01-29
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 „bis Welt Nr. 5 nicht ausgewiesen werden. Erstens haben sie wenigstens das Recht auf den Schutz ihres Wohnsitzes, wenn sie schon das Gesetz persönlich missachtet. Und zweitens ist die Ausweisung nicht das Recht eines einzigen Staates. Einen Fremden ausweisen, heisst ihn in seine Heimat zurückschicken, wenn er aber keine solche Heimat hat, müssen wir ihn als ein vom Gesetze aufgedrängtes Element behalten.u Herr C. täuscht sich, wenn er glaubt, dass die rumänische Regierung das nicht gewusst hat. Sie hat es sehr gut gewusst, denn sie Hess die ausgewiesenen Juden in die Nachbarländer von den Grenz gen d armen einschmuggeln. „Beider Stellung der Juden wäre es eigentlich logisch, dass nur die eigentlichen Rumänen Militärdienst leisten sollen, Durch eine wohltätige Anomalie aber befreit das Gesetz von der Militärpflicht nur jene Fremden, die Untertanen eines anderen Staates sind. Vom Standpunkte des Militärdienstes aus besteht aber kein jus sanguinis mehr. Die Verfügung, dass die heimatlosen Fremden Militärdienst leisten, ist eine gute, denn sie knüpft ein Band zwischen ihnen und dem Lande und stärkt ihre Stellung. Die Juden, welche die heimatlosen Fremden sind, bilden nicht, wie manche Politiker bei uns behaupten, eine nicht assimilationsfähige Rasse. Dies ist ein Unsinn, weil kein Volk der Welt längere Zeit unter einem anderen wohnen kann, ohne sich mit diesem zu assimilieren. Wer das Gegenteil behauptet, lässt sich von dem Antagonismus leiten, der zwischen Juden und Christen aus Vorurteil herrscht. Der Hass, unter dem sie zu leiden haben, die Verfolgungen, denen sie ausgesetzt sind, haben die Juden nur widerstandsfähiger gemacht, aber nicht assimilisationsunfähig. Die Solidarität, die man bei ihnen bemerkt, ist das Ergebnis der Verfolgungen, denen sie ausgesetzt sind, und würde unter gleichen Umständen sich bei jeder anderen Menschengruppe ausbilden. Wir müssen dahin wirkfn, dass der Antagonismus zwischen Juden und Christen verschwinde. Unser Interesse ist nicht, den Hass zu züchten, sondern im Gegenteil, die Beziehungen zu den einheimischen Juden inniger zu gestalten. Der Ursprung dieses Hasses darf nicht bei uns gesucht werden, denn der Rumäne ist gutmütig, wofür ich bloss auf die guten Beziehungen zwischen Juden und Rumänen in den Städten und besonders auf dem Lande hinzuweisen brauche. Den Ursprung dieses Hasses wird man anderswo zu suchen haben. Wir müssen trachten, unsere nationale Tätigkeit in allen ihren Zweigen zu entwickeln, ohne aber die Juden zu missachten, sondern indem wir die einheimischen unter ihnen, mit denen wir lange Zeit in Frieden gelebt haben, ebenfalls nationalisieren." Für diese seine Meinungen hat Herr C. seine Portion Prügel bereits bekommen. Von den antisemitischen Zeitungen — nun, diese zählen ja nicht in einer wissenschaftlichen Diskussion — aber auch von anderer Seite, von einem Gelehrten derselben Universität, wurde ihm eine An wort zuteil, die sich von den Anpöbelungen der Naturburschen aus den antisemitischen Redaktionen durch nichts unterscheidet. Der Professor der Sozial Ökonomie, Herr A. C. Cuza, hat kurz nach der Vorlesung des Herrn Cantacuzino eine Kontra-Vorlesung gehalten, in welcher er sich bemühte, jeden Satz des Herrn Cantacuzino zu widerlegen. Herr A. C. Cuza ist ein bekannter Antisemit und seine Argumente bieten nichts neues. Gewiss wird man aber der folgenden Bemerkung des Herrn Universitätsprofessors Cuza nicht die Originalität absprechen können: „Herr Cantacuzino sagt, dass die Tatsache eine Anomalie ist, dass die Juden in Rumänien Militärdienst machen und das behaupte auch ich — dann aber kann ich nicht verstehen, wie er sagen kann, dass das wohltätig ist. Einerseits ,Anomalie' — und anderseits ,wohltätig'?tf (Adeverui, Bericht aus Jassy.) Diese Fragestellung ist eklatant und ich bin —- ich gestehe es — gespannt auf die Antwort des Herrn Cantacuzino. Das beweist doch zur Genüge, wie es mit der Logik der Nichtantisemiten in Rumänien steht. Eine „wohltätige Anomalie"! risum teneatisamici, das ist die pyramidalste Contradictio in adjecto alier Jahrhunderte, und die hat Herr A. C. Cuza aus Jassy entdeckt!" Der Schluss, den Herr A. C. Cuza ajus dem Philosemitismus (?) des Herrn Cantacuzino zieht, ist nicht weniger interessant. Herr Cuza bewies mit seiner bekannten zwingenden Logik, dass ein Mann, der so von den Juden sprechen kann, wie es Herr Cantacuzino getan hat, unmöglich Rumäne sein könne, sondern ein Auswurf des korruptesten Viertels Konstantinopels, des Phanars, sein müsse. Die Zeitungen fügten den Berichten über diese Vorlesung des Herrn Cantacuzino bei, dass die Vorlesung in die OefTentlichkeit gedrungen sei und begreifliches Aufsehen, und bei den Juden grosse Hoffnungen erweckt habe. Das ist gewiss unrichtig. Weder das eine noch das andere ist wahr. Wenn man von den antisemitischen Zeitungen absieht, die ja um ihre tägliche Hetzportion besorgt sind und sonach mit und ohne Anlass gegen die Juden hetzen, und von dem Herrn C. A. Cuza — richtiger M. C. A. Cuza — der wöchentlich eine Vorlesung lang auf die Juden schimpft, so ist das Aufsehen, welches diese Rede in Rumänien erregt hat, ein geringes. „Herr Cantacuzino, gilt allgemein als künftiger Minister", erklären ausländische liberale Zeitungen verheissungsvoll. Das ist kindisch. Oder will man vielleicht die ministerielle Karriere des Herrn C. verderben? Hat doch ein wirklicher Minister, ein Ministerpräsident, Herr P. P. Carp, und nicht in einer akademischen Rede, sondern im rumänischen Abgeordnetenhaus gesagt, dass der Artikel 7 der rumänischen Verfassung eine Barbarei ist, und was hat das an der Lage der Juden in Rumänien geändert? Es ist gewiss erfreulich, dass in den rumänischen Universitäten nicht nur Gelehrte vom Schlage des Herrn Cuza sind, der bei einer Prüfung (Sozialökonomie) einem Kandidaten die Frage stellte: „Was meinen Sie, dass man mit den Juden tun soll?" und dem Betreffenden, der darauf die schneidige Antwort gab : „Hinausschmeissen soll man sie!" die höchste Qualifikation gab. (Egalitatea, 1 I. 1904.) Es ist erfreulich — für den Rumänen.. Th. P1 e b e. Aus Russland. Petersburg. Die neueste Nummer der offiziellen „Senatskija Wjedomosti* enthält folgende Entscheidung des Senates zur Judenfrage: „Kinder von Jüdinnen russischer Untertanenschaft, welche mit AusJändern eine Ehe eingegangen, und die sodann nach dem Tode ihrer Männer oder der Scheidung von denselben in den russischen Untertanenverband zurückgekehrt sind, besitzen das Recht, nach Erreichung der Volljährigkeit in den russischen Untertanen verband zu treten. Bezüglich der Berechtigung der Kinder ausländischer Jüdinnen nichtrussischer Herkunft, oder solcher, welche nach der Auflösung ihrer Ehe mit Personen fremder Staatsangehörigkeit mit russischen Untertanen eine Ehe eingegangen, die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben, sind im Gesetze keine Bestimmungen vorhanden; in Anbetracht dessen aber, dass das Gesetz als allgemeine Regel ausländischen Juden verbietet, in den russischen Untertanenverband zu treten, muss entschieden werden, dass auch Kinder aus obenbezeichneter Ehe das Recht nicht besitzen, die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben." Rostow am Don. Wie dem „Pridneprowskij Krajtt zu entnehmen ist, spielte sich in der Gerichtskammer von Rostow am Don unlängst folgende Gerichtsverhandlung ab