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Die Welt · 1904-01-29 · 5 (29.1.1904) · page 7

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
5 (29.1.1904)
Date
1904-01-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 5 „bis # Weit*1 Seite 1 mir vom Hörensagen bekannt sind. Demgemäss übergab das österreichische L.-K. die Führung der Vermittlung den einzig hierzu Berufenen, den Studenten, nachdem die Tatkraft seines wackeren Obmannes die ganze Maschinerie aufs Geleise gehoben hatte. Nachdem er von einigen Privatleutein die ersten Betriebskosten aufgebracht hatte, wendete er sich mittelst Zirkularen an die Intelligenz aus der Rultuswählerliste um Förderung. Er bekam an Mitteln fast nichts, dagegen liefen von Arbeitgebern auf Annoncen zahlreiche Anfragen ein. Alle angemeldeten jüdischen Studenten wurden ohne Unterschied der Partei streng nach Reihenfolge ihrer Anmerkung zugewiesen. Sie wurden alle zu einheitlichem Preise verpflichtet, den das L.-K. bestimmte. Bis jetzt wurden 17 Prozent aller Angemeldeten versorgt, ein noch nie dagewesener Erfolg. Auch für diese Einrichtung müssen wir unsere Organisationen bitten, sich um informative Zirkulare an das österr. L.-K. (Porto und für die Gefälligkeit Marken des N.-F.) zu wenden. Es ist nicht zu verwundern, dass ein Mann, dessen Gedankenleben so mit dem Zionismus verwachsen ist, in seinem Bezirke Musterorganisationen aufzuweisen hat. Der zionistische Bürgerverein ,,Fünf haus" hat die Hälfte aller ortsansässigen Familienväter als Mitglieder, unter denen die zionistische Agitation nach Elberfelder System eingeführt ist. Bewährte Zivilisten haben nämlich kleinere Gruppen unter sich, für deren zionistische Ausbildung sie zu sorgen haben. Die Herren haben massgebenden Einfluss auf alle Verfügungen der Kultusgemeinde im Bezirk, sitzen im Vorstand aller jüdischen Wohlfahrtsvereine und haben zwei Vorstände der Gemeinde in ihrer Mitte. Der rührige Frauen verein gibt nach der Idee der Gesinnungsgeinossin Frau Kahane jeden Mittwoch eine Kinderjause, zu der sich 50—60 von den Lehrern empfohlene arme jüdische Kinder einfinden, um physische und geistige Erholung zu finden. Ausserdem hat der Verein monatlich Empfangsabende, wo Themata der Frauenfrage von einer Referentin aus dem Verein erörtert werden. Ein erklärt zionistischer Turnverein und ein starker Arbeiterverein mit Bildungskursen haben ihren Sitz im Bildungsheim, einer Toynbee-Halle, die am Dienstag Besuchstag hat. Man würde es nicht glauben, dass bei allem Massenbesuch dieser Halle sich ihre Kosten so minimal stellen. Ein Los- und Sparverein besteht, dessen Ueberschüsse und Strafgelder dem N.-F. zufallen. Ein Share-Klub ist im Entstehen begriffen. Der Ernst, den die Fünf hauser Zionisten entwickeln, hat ihnen das Vertrauen der Prager Jüdischen Volkskassa erworben, als dessen Zensorenkoillegium für Wien einige Ausschussmitglieder des Bürgervereins, fungieren. Alle Vereine zusammen haben ein Exekutivkomitee. Wir haben diese Beispiele vorgeführt, um ihre gesunde Art intensiver Beschäftigung der Vereine zu betonen. Der Verein „Praterstrasse" hat Elternabende eingeführt -mit Referaten von Schulmännern — ein guter Anfang. Jede zionistische Gruppe muss trachten, Tagesfragen und Tagesbedürfnisse in sich zur Verhandlung zu bringen, alles Interesse für ein grosses Publikum zu wecken und so die Vielen zusammenzubringen, mit deren kleinen Hilfen unsere grossen Forderungen verwirklicht werden können. —y. Eine Konferenz zur Frage der Erweiterung des Wohnrechtes der Juden in Russland. Aus Petersburg wird uns geschrieben: Das Ministerium des Innern hat eine Konferenz der Gouverneure nach Petersburg einberufen, um die jetzt akut gewordene Frage der Erweiterung der Wohnrechte der Juden in Russland einer Beratung zu unterziehen. Es verlautet, dass das Ministerium in Anbetracht der kritischen Ökonomischen Lage der Juden im Niederlassungsgebiete entschlossen wäre, Mitfei und Wege ausfindig zu machen, um den Wohnrayon der Juden zu erweitern, eventuell ihnen unter gewissen Modalitäten das Wohnrecht auch ausserhalb der Niederlassungsgebiete einzuräumen. Die Gouverneure wurden berufen, um über die Ursache der schrecklichen Verarmung der Juden und über die Mittel zur Hebung ihres Wohlstandes ihre Gutachten abzugeben. Die Gouverneure haben bereits ihre Reise nach Petersburg angetreten. Der Gouverneur von Kischenew, Fürst Urussow, hat vor seiner Abreise nach Petersburg kategorisch erklärt, dass er für die Erweiterung der Wohnrechte der Juden sei. Er sagte unter Anderem wörtlich: „Die ganze jüdische Frage in Eussland ist meiner Meinung nach eine ökonomische Frage, welche durch die Zusammenpferchung der Juden im Niederlassungsgebiete besonders verschärft wird. Eine Erweiterung der Wohnrechte der Juden wird deshalb die Schärfe mildem." Im Niederlassungsgebiet selbst ist die Erweiterung des Wohnrechtes der Juden inzwischen erfolgt. Das Ministerium hat 57 Ortschaften im Niederlassungsgebiete den Juden zum unbehinderten Aufenthalte eröffnet, Gt. Eine neue Hoffnung? Die Zeitungen brachten vor einiger Zeit interessante Nachrichten aus Rumänien. Interessante und frohe dazu. Herr Matei Cantacuzino, ehemaliger Richter beim Jassyer Appellationshofe, der als junimistischer Abgeordneter in der Debatte über die Thronrede ein glänzendes politisches Debüt hatte und derzeit auch Professor des bürgerlichen Rechtes an der Jassyer Universität ist, hielt dieser Tage vor seinen Hörern eine Vorlesung über den „berüchtigten" Artikel 7 der neuen Verfassung. Die Ausführungen des Herrn Cantacuzino enthalten für die Leser dieser Blätter wenig Neues und die persönlichen Ansichten des Herrn Professors sind zwar ein wenig ketzerisch, doch nur mässig revolutionär. Die Verfassung, sagte Herr C, bürgt dem Fremden Sicherheit für seine Person und seine Habe. Dies bedeutet, dass sie ihm auch für seine Arbeit bürgt. Die Verfassung erlaubt also den Fremden zu arbeiten (NB. Die Verfassung! Anm. d. Verf.) unter der Bedingung, dass sie die öffentliche Ordnung nicht stören. Folglich ist die landwirtschaftliche Arbeit den Fremden, sei es als Pächter, sei es als Arbeiter, gestattet." Das scheint gegen die in der letzten Zeit von den Antisemiten gegen die wenigen jüdischen Pächter begonnene Agitation gerichtet. „Die Fremden dürfen auch jeden Handel und jede Industrie treiben. Trotzdem hat man aus ökonomischen (? der Verf.) Gründen manches Thätigkeitsfeld den Fremden verschlossen, so die Rechtsanwaltkarriere, die Apothekerkarriere u, s. w. (Sehr, sehr weiter! Anm. d. Verf.) Ferner müssen die Dorfschankwirte rumänische Bürger sein." Herr C. scheint sich in die bittere Lage der von den meisten Karrieren ausgeschlossenen Juden mit stummer Resignation zu fügen. Die ökonomischen Gründe, die die Rumänen trieben, gegen den Juden beschränkende Gesetze zu machen, scheinen auch für ihn Giltigkeit zu haben. Das ist selbstverständlich sein gutes Recht, aber ich notiere das aus weiter ersichtlichen Gründen: „Das Gesetz vom Jahre 1S81 gestattet der Regierung, dem Fremden einen bestimmten Wohnort anzuweisen oder ihn überhaupt aus dem Lande zu verweisen, wenn der Fremde das Land kompromittiert oder die soziale Ordnung stört. Das Gesetz vom Jahre 1901 bestimmt sogar die Bedingungen, unter welchen ein Fremder sich im Lande niederlassen darf. Es fragt sich nun, ob der Staat im Rechte ist, eine Kategorie von Fremden auszuweisen, die keinem anderen Staate Untertan, aber auch nicht Rumänen, sondern „heimatslos1* sind. Nach allen Rechtsgrundsätzen können diese Fremden

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