Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 8 (1904)
- Issue
- 4 (22.1.1904)
- Date
- 1904-01-22
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 4 „bie # Weit11 Seite 13 Emanzipation fast überall die Assimilation auf dem Fusse folgte, wird auf Giuod einer Identifizierung des post hoc mit dem propter hoc die Emanzipation als alleinige Ursache der Assimilation hingestellt, ja es erhob und erhebt sich gegen die Vorkämpfer für die Emanzipation der Vorwurf, dass sie dieses „Danaergeschenk" nur durch stillschweigend gemachte Konzessionen hinsichtlich der Nationalität und Religiosität „sich erschlichen", und demnach durch ihr Wirken die dem Judentume eo verderbliche Assimilation angebahnt hätten. Demgegenüber wird vom Verfasser mit Recht darauf hingewiesen, dass die Emanzipations-Literatur ein konservativer Geist durchdringe, und dass die Ansichten derer, die radikale Reformen von der bürgerlichen Gleichstellung für untrennbar hielten, weil sie in der Emanzipation das Ende aller Leiden und die wahre Erlösung Israels erblickten, für ihre Zeit nicht richtunggebend waren und im Volke keine Wurzel fassten. Betonte doch selbst Gabr. Riesser, der freisinnigste literarische Kämpfer für die Emanzipation, dass, um diese zu erlangen, kein Jota der Religion preisgegeben werden dürfe, und dass nicht die unbedeutendste rituelle Zeremonie für die Einbürgerung zum Opfer gebracht werden dürfe, wenn diese nur um diesen Preis zu erlangen wäre. Und als deutsche Regierungen und Städte aufs Anerbieten ehrvergeFsener Juden als Bedingung für die Gleichstellung „Aufgeklärtheit", Lossagen vom „Aberglauben", Aufgeben des Talmuds und der Messiashoffnung (!) verlangten, brandmarkte Riesser einen solchen Handel mit Gewissenssachen als Schmach. Nicht minder lehrreich ist der uns vom VerfaFser gebotene Rückblick auf das damalige Verhalten der massgebenden Faktoren — Volk und Regierung — den Juden gegenüber. Gibt es doch so viele unter uns, die als Juden sich in Begeisterung für das Jahr 1848 nicht genug tun können, die ihre Gleichstellung einzig und allein dem „edlen" bis dahin irregeleiteten „Volke" zu verdanken glauben. Demgegenüber weist der Verfasser — bei aller Hochachtung und Anerkennung für einzelne, damals wirklich freisinnig gewesene Msnner, wie R i e g e r, v. Ziemalkowski — auf das zweideutige Verhalten der meisten Abgeordneten hin, die zwischen Prinzipientre ue und der Furcht vor ihren Wählern so lange schwankten und die Entscheidung gerade über die für das Loos der Juden entscheidenden §§ so lange hinausschoben, bis die Auflösung des Reichstages sie von der Verlegenheit befreit*. Und der zweite Faktor? Durch die Verfassung des Jahres 1849 wurde den Juden die Gleichstellung verliehen, und bald darauf wieder grösstenteils genommen, trotzdem die Juden mit Recht daraufhinwiesen, wie dankbar sie sich für dieses „Gnadengeschenk" erwiesen hatten. Erst die Katastrophe des Jahres 1859 bewirkte eine Unikehr zugunsten der Juden. Nicht Menschenhebe, nicht Gnade hatte also die Juden „befreit" sondern „die Hand Gottes, hat es getan". Nicht unerwähnt daif aber bleiben, dass die reaktionären Regierungen der 50er Jahre in unserem Lager Helfershelfer fanden. Es waren dies Reaktionäre in unserer Mitte, die unter Führung des Hofwechslers Deutsch gestandenen Stockorthodox^n, die ihre „freisinnigen" Brüder, zu denen z. B. auch der strenggläubige damalige Landesrabbiner Abraham Placzek gezählt wurde, als Freunde der'Umsturzparteien denunzierten, und auf die den Juden vorenthaltenen Rechte gerne verzichteten, wenn ihnen nur die staatliche Polizeigewalt zur Erhaltung der „Religiosität" und ihrer eigenen Macht innerhalb der Gemeinde behilflich war. Das wichtigste Ereignis seit der Emanzipation der Juden war innerhalb der österreichischen Judenheit die auf Grund des im Jahre 1890 sanktionierten Gesetzes „über die äusseren Rechtsverhältnisse der Juden" erfolgte Neukonstituierung der Gemeinden. So sehr nun auch der Verfasser die Segnungen dieses Gesetzes — durch, welches Ordnung in die Gemeindeverwaltung gebracht, und die Zahl der Kompetenzstreitigkeiten, towie der Einmengungen der Staatsgewalt in die inneren Verhältnisse der Gemeinden vermindert wurde, betont, unterlässt er es nicht, auf so manche Mängel desselben hinzuweisen. Der grösste dürfte wohl der sein, dass das Gesetz, buchstäblich durchgeführt, nicht blos keine Organisation der österreichischen Judenheit bedeutet, sondern sogar zu dessen Atomisieiung führen könnte» Gilt doch dieGemeinde nicht als Teil eines Ganzen, nicht einmal der „israelitischen Religionsgenossenschaft", von der im Gesetze blos einmal _ fast zufällig — die Rede ist. Eine Gemeinde nun. die sich darauf beschränken würde, „für die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen" und aus dem Bereiche ihrer religiösen Interessen die Angelegenheiten ihrer Glaubensbrüder ausschliessen würde, gliche _ sagt der Verfasser — einem vom Baume abgesägten Aste, eiLem vom Körper abgetrennten Giiede. Eine wirkliche, lebensfähige Organisation war und ist aber auf diesem Wege — von „Oben" herab, und auf einer religiösen Grundlage innerhalb der Judenheit, insbesondere der österreichischen — nicht möglich. Und doch besteht bereits eine Organisation nicht bloss derösterreichischen — sondern der Gesamtjudenheit, aber—auf nationaler Grundlage. Und so schliefst denn der Verfasser das der Organisierung der Judenheit gewidmete Kapitel seiner Schrift mit dvm Hinweise auf die n ati onale Bewegun g, die sich als Zhd stellt, „die Angliederung der einzelnen Gemeinden an die Körperschaft I-ratds, zum gemeinschaftlichen, tatkräftigen Wiiken, zur Konzentrierung des jüdischen Volksgeistes, zur Veredelung der Eigenart des Judentums, zur Vermehrung seiner Lebensfähigkeit, zur Pflege der hebräischen Sprache und Literatur, zur Ausbildung jüdischer Kunst und zur Verwertung aller Errungenschaften der Gegenwart im Dienste der Nationalität". Welch wohltuender Gegensatz zum offiziellen Programm der „Kultusgemeinden"! Der Verfasser beschränkt sich auch nicht darauf, die nationale Bewegung, deren Programm und bisherige Errungenschaften hervorzuheben, sondern schildert in einem besonderen Abschnitte den bisherigen Entwicklungsgang des Zionismus von Kallischer bis Herzl, bezw. bis zum VI. Kongress. Einen überaus wertvollen und willkommenen Beitrag zu seinem Werke erhält der Verfasser von unserem hervorragenden Gesinnungsgenossen, von Prof. Dr. S. Kraus in Budapest, der den „gegenwärtigen Stand der jüdischen Literatur" schildert. Unerfreulich ist das Bild, das uns da geboten wird. Fremd stehen einander das jüdische Publikum und die jüdischen Gelehrten gegenüber. Ohne Teilnahme oder Interesse zu finden und zu hoffen müssen Letztere arbeiten. Allerdings spricht Dr. Kraus auch sie —die Gelehrten — nicht von jeder Schuld frei, da sie mehr in Literaturgeschichte als in wirklicher, dem Leben entnommenen und d^m Leben dienenden Literatur sich betätigen, indem sie — fast ausschliesslich — ihre Aufmerksamkeit und Arbeit nicht der Gegenwai t, ihren Kämpfen und Fragen, sondern nur der Vergangenheit widmen. Einen in jeder Beziehung erfreulichen Gegensatz zu diesen Zuständen des Westens bildet Rnssland, wo < s ein jüdischps (hebräisches) Lesepublikum, und immer mehr aufblühende jüdisch-hebräische Literatur gibt. Der Bestand einer jüdischen Literatur im Westen ist einzig und allein dem Idealismus und der Selbstlosigkeit der Jünger der jüdischen Wissenschaft zu verdanken. An Aktualität — durch die sich diesp Schrift so auszeichnet — gewinnt sie noch durch ihren Anhang, der eine ebenso gelehrte wie geistvolle Polemik des Verfassers gegen H. St. Chamberlain enthält, dessen Geschichtsfälschungen und seltsame Bibelexegese beleuchtet werden. So können und müssen wir denn dieses lehrreiche und inhaltsvolle Buch, dessen Inhalt wir blos skizziert, aber keinesfalls erschöpft haben, aufs wärmste der Aufmerksamkeit all derer empfehlen, die über ein so interessantes und aktuelles Stück jüdischer Geschichte — die Geschichte unserer jüngsten Vergangenheit — einen Ueberblick gewinnen wollen. Dr. Simon Friedmann. Peuilkfof)* Wissenschaft des ludentums. Wie auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet, so werden heutzutage und mit 'Recht auch in der Wissenschaft Vereinigungen Gleichstehender gebildet, um dem immer wachsende]! Stoff mit vereinten Kräften beikommen zu können. Die Spezialisation macht beständig Fortschritte und die gesonderten Disziplinen werden immer mehr in Detailforsehungen zerlegt. Dem einzelnen Gelehrten wird die peinlichste Beschränkung auf sein spezielles Fach zur genauen Pflicht gemacht, und wer mittelalterliche Geschichte bearbeitet, wird von dem Erforscher des Altertums als Laie auf diesem Gebiet betrachtet, und. ebenso umgekehrt.