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Die Welt · 1904-01-08 · 2 (8.1.1904) · page 3

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Journal
Die Welt
Volume
8 (1904)
Issue
2 (8.1.1904)
Date
1904-01-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 2 „bis weit" Seite 3 Das „Komitee zum Schutze der Organisation" versieht diese Beschlüsse mit folgenden Bemerkungen, die wir als die wichtigsten herausgreifen: Das Wort „Wien4' gehört zu jenen beliebt gewordenen Schmähungen, deren man sich gerne bedient, so oft man unsere Leitung angreifen will. Diese Redewendung, entstanden im Kreise der „Fraktion", hat im Munde dieser Herren ganz und gar keinen Sinn. Die „Erklärung" der Rayonsvorsteher, dass die „Majorität des Kongresses" das Baseler Programm verletzt habe, stellt sie, die vom Kongresse nach dem Majoritätsbeschluss gewählten Rayonsvorsteher, auf den Standpunkt der Minorität, der vom Kongress abgelehnt wurde. Es widerspricht das den primitivsten Begriffen jedes Prinzipes von Stimmen-Majorität oder -Minorität. Der Vorwurf der Autokratie, den sie Dr. Herzl machen, trifft sie selbst, da sie mit aller Gewalt umstürzen wollen, was eine Kongressmajorität beschlossen hat. Uebrigens sind sie es ja selbst, die Herzl eine autokratische Befugnis aufdrängen wollen; Herzl solle ihre im Geheimen beschlossene Delegation empfangen und dieser versprechen, die Kongressmajorität zu vergewaltigen! Und schriftlich solle er sich dazu verpflichten. Einfacher scheint es doch zu sein: Entweder Dr. Herzl zu vertrauen, oder ihn nächstens nicht zu wählen. Aus den Beschlüssen betreffs der praktischen Kolonisationsarbeit geht es unzweideutig hervor, dass Uganda blos ein Vor wand zum Kampf sei, dass es den Herren einfach um das Aufgeben des politischen Zionismus zu tun s e i. Und dazu will Herr Ussischkin ausserhalb des Kongresses zwingen. Ohne die Verdienste der alten Chowewe Zion hier in Abrede zu stellen, wirft sich die Frage auf: In wessen Namen wird eigentlich von Herzl gefordert, den politischen Zionismus aufzugeben? Haben die Zionisten nichts dreinzureden? Wessen Kongress, wessen Geldmittel sind es? Dürfen solche prinzipielle Abänderungen auf dem Wege der „Privatkorrespondenz" zustandegebracht werden? Was die Verweigerung der Schekelgelder anlangt, so müssen sie, die mit dem Sammeln vom Kongresse betraut wurden, es dorthin schicken, wohin es ihre Wähler bestimmt haben. Sie haben nicht das geringste Recht, anders vorzugehen. Die Kreierung eines Landeskomitees ist uns unverständlich; für uns existiert ein solches Komitee nicht. Wien ist einzig und. allein berechtigt, vom Lande das Geld einzufordern. Zum Schlüsse meint das genannte „Komitee zum Schutze der Organisation", dass man es hier mit den. Gelüsten einzelner zu tun hat, die alles auf den Kopf stellen, die ganze Organisation zerstören wollen. Es müssten solche Versuche im Keime erstickt werden. Das Komitee hofft, dass es den treuen und logisch denkenden Zionisten gelingen werde, die öffentliche Meinung von der Schädlichkeit solcher Versuche zu überzeugen. Es glaubt in diesem Zwischenfall einen momentanen Ansturm von Einzelnen sehen zu dürfen, mit denen sich die Gesamtheit der Zionisten nicht einverstanden erklären kann. Diese Gesamtheit der Zionisten bleibt unentwegt und fest, ja viel stärker und gesünder, nachdem aus ihr ausgeschieden werden — nicht die sonst gesunde Kritik und Opposition — sondern die krankhafte und sinnlose Gärung und das geheime automatische Wühlen. Den Verfassern des „Ultimatums" bleibt nur eines übrig: Ernüchterung aus dem Traume, dass sie unter dem Deckmantel der Liebe zu Zion — die sie monopolisieren, während sie doch uns allen tief eingewurzelt ist — es vermögen werden, die zionistische Organisation zu zerstören. Offener Brief an die Redaktion! In Nr. 52 der „Welt" wurde die Mehrzahl der russischen A.-C.-Mitglieder angegriffen. Als einer derselben werde ich zusammen mit den Teilnehmern der Charkower Konferenz darauf reagieren. Aber ich bin nicht aliein A.-C.-Mitglied, sondern auch Zionist und gehöre der allgemeinen zionistischen Organisation an. Als solcher wende ich mich an das Zentralorgan unserer Organisation mit dem Ersuchen, folgenden Bemerkungen Raum zu geben : 1. Es ist Brauch, dass kein Sünder verurteilt wird ohne dass ihm die Anklageschrift vorgelegt und ihm Gelegenheit geboten wurde, sich zu. rechtfertigen. „Audiatur et altera pars" heisst es. Es durfte also das Zentralorgan, das dem A.-C. untersteht, keinen Angriff bringen, bevor der Präsident des Kongresses und des A.-C. die Angeklagten vor das ganze Kollegium des grossen A.-C. zitiert hat. 2. Von den Charkower Beschlüssen widerspricht kein einziger irgend einem Kongressbeschlusse. Die Charkower Beschlüsse sollten nur teils einige Kongressbeschlüsse schützen, teils bezogen sie sich auf Dinge, die auf den Kongressen gar nicht behandelt wurden und zur Tätigkeit in der Zeit zwischen den Kongressen gehören. Es wurde auch manches beschlossen, das die lokalen Organisationsfragen Russlands betrifft, die dem Gesamtkongresse nicht unterworfen sind. Davon werden sich die Zionisten überzeugen, wenn der Gassenlärm vorüber sein und die Angelegenheit vor einem juridischen Forum der zionistischen Organisation ausgetragen werden wird. 3. In dem ganzen Organisationsstatut des V. Kongresses gibt es keine Bestimmung, der zufolge man im Laufe des Kongressjahres ein vom Kongresse gewähltes Mitglied seines Amtes entheben könnte. Die Aufforderung, die auf Seite r> der genannten Nummer an die gewesenen Delegierten des VI. Kongresses erging, ist also nicht juridisch, sondern ein Agitationsmittel der berüchtigten Art. ümsomehr. als die Anklage noch nicht durch das berufene Forum der Organisation bestätigt wurde. Einzelne Mitglieder haben das Recht, zu solchen Mitteln zu greifen, wenn nach ihrer Ansicht irgend eine Gefahr im Zuge ist. Aber das Zentralorgan, das dem A.-C. untersteht, hat nicht das Recht, sich zu solchen juridisch unzulässigen Ausschreitungen herzugeben. Es sei denn, das A.-C. hätte beschlossen, sich auf diese Weise seiner unliebsamen Kollegen zu entledigen. Das wäre unglaublich. Ich ersuche das Redaktions-Komitee, diese Bemerkungen zur Kenntnis zu nehmen und mich mit einer öffentlichen Antwort in der „Welt" zu beehren. Mit Zionsgruss Dr. M. Scheiukin. Delegierter zum VI. Kongress. ❖ Kundgebungen. Hochgeschätzter Herr Redakteur! Nachdem wir aus der Kopie des Protokolls der Charkower Konfereoz der russischen A.-C.-MitgUeder von den Beschlüssen, die sie gegen die Organisation, gegen die Beschlüsse des Kongresses und gegen Dr. Herzl gefasst haben, erfahren hatten, haben wir, die Delegierten von 36 Vereinen der Stadt Odessa folgendes beschlossen: 1. Die Beschlüsse der Charkower Konferenz als einen Verrat an den Beschlüssen des Kongresses zu betrachten. 1. [Die Teilnehmer der Konferenz aufzufordern, von der Erfüllung ihrer Beschlüsse abzusehen. (Einstimmig.) 3. Gleichfalls sie aufzufordern, von der Entsendung einer Delegation an Dr. Herzl abzusehen, da diese letztere von niemand bevollmächtigt wurde und nicht die Meinung der Organisation vertritt, sondern die von Privatpersonen. 4. Protestieren wir gegen den Beschluss, das Finanzzentrum nach Wilna zu verlegen. 5. Ist Maudel tamm aufzufordern, das F'inanzzentnrm um keinen Preis zu übergeben. Solche Beschlüsse können nur von der Konfererz der Zionisten in Russland ausgehen.

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