Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 7 (1903)
- Issue
- 36 (4.9.1903)
- Article
- Generalversammlung der Aktionäre der jüdischen Kolonialbank in Basel
- Date
- 1903-09-04
- Page
- 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 36 „bis # weit Seite 5 Direktoriums sei. Aber die Anregung darf von Seiten des Direktoriums kommen. Dann ist gesagt worden, dass die Aktien unserer Bank um 3—4 Rubel in Russland verkauft werden. Das ist ganz richtig. 'Wenn ein Wertpapier von einem Geschäft um 30 oder 40 Prozent billiger verkauft wird, ist das Geschäft bankerott. Wenn man also annimmt, dass die Wertpapiere um 70 Prozent reduziert werden, kann man annehmen, dass die jüdische Bank bankerott ist. (Hört! Hört!) ' Auf der anderen Seite sehen wir, dass sie nicht bankerott ist. Ich kann das alles nicht verstehen: Auf der einen Seite lässt die Bank zu, dass man ihre Wertpapiere um 70 Prozent billiger verkauft. Auf der anderen Seite aber ist die Bank doch nicht bankerott. Das ist so zu erklären: Ein Wertpapier ist kein einfaches Papier. Wenn ich in Russland heute eine Aktie gekauft habe und ich komme morgen wieder und will sie verpfänden, so gibt man keinen Pfennig dafür. Die Aktien sind in Russland bei den Armen, nicht bei den Reichen. Die Bank gibt ja Wechsel auf diverse Konten aus. Ich frage: Hat ein kaufmännischer Wechsel mehr Gewicht als eine Aktie unserer Bank? Die Dividende muss ausgezahlt werden, denn alle Leute, die bis jetzt Aktien gekauft haben, sagen sonst, die Aktien hätten überhaupt keinen Wert. R o s e n b a u m gibt zwei Anträge zur Geschäftsordnung, einen allgemeinen und einen persönlichen. 1. Wir sollen nicht alle Redner 3 Minuten anhören. Statt dessen, soll nur denjenigen Rednern das Wort gegeben werden, welche ihre Anträge schriftlich begründet haben. 2. Ich habe schon zweimal um das Wort gebeten. Ich bitte die Versammlung, zu bestimmen, ob ich noch eingetragen werden kann oder nicht. Präsident W o 1 f f s o h n: Die Generalversammlung hat den Besehluss gefasst, die Rednerliste zu schliessen. Zum Antrag herkommen Sie selbstverständlich das Wort. Antrag 1. wird angenommen. R o s e n b a u m stellt den Antrag, dass die Arbeit der Statuten der Revisionskommission der Generalversammlung behufs Beschlussfassung vorgelegt werde und eine neue Kommission zu wählen sei. Rosen bäum : Es war Bestimmung des 3. Kongresses, dass die Bank für Erwerbung von Land nur in Palästina arbeiten kann. In der Generalversammlung war nur bestimmt, dass man diesen Paragraphen in der Folge ändern soll. Er ist aber noch nicht geändert. Farbstein hat darauf aufmerksam gemacht, dass nach den bestehenden Statuten der Bank wir nur eine beschrankte Zahl von Personen haben, die Direktoren sein können. Ich will noch eine Tatsache sagen: Wir arbeiten ja jetzt nach einem Statut. Noch war auf dem 3. Ivongress und jener Generalversammlung eine Reihe derartiger Anträge gestellt, welche notwendig waren, damit die Bank gesetzlich funktionieren und die Bank eine zionistische sei. Diese Anträge wurden einer Kommission, übergeben. Diese hat ein Elaborat ausgearbeitet. Dieses Elaborat hätte dem, 4. Ivongress vorgelegt werden sollen. Das A.-C. hat damals behauptet, wir müssen das tun. Von kompetenter Seite hat man mir gesagt, es sei noch nicht der rechte Zeitpunkt. Auf dem 5. Kongresse hat man nichts davon, gesagt, auf dem 6. auch nicht. Der Präsident sagte, es gebe keine solche Kommission. Das war richtig. Sie hatte ihre Arbeit beendigt. Sollte die Meinung des Präsidenten des Aufsichtsrates richtig befunden werden, dass diese Arbeit nicht vorgelegt werden könne, so darf man doch deswegen diese Arbeit nicht einfach in den Papierkorb werfen. Dann muss man eben eine neue Kommission wählen. Sic wird nur das vorsehlagen, was schon vorgeschlagen ist. Wenn Sic wollen, dass die Kongresse etwas zu sagen haben in Bankangelegenheiten, so müssen Sie darauf bestehen, dass die Arbeit der Statiitcnrcvisionskommission hier vorgetragen werde. Sollte sich dies als unmöglich erweisen, so müssen Sie verlangen, dass eine neue Kommission gewählt werde, damit wir für die nächste Generalversammlung einen Bericht haben. Es war damals die Arbeit aller Zionisten. Ich bitte Sie, das nicht zuzulassen. (Beifall.) Präs i d e n t: Es ist der Bankleitung ein Vorwurf gemacht worden. Dieser ist nicht gerechtfertigt. Es war vor drei Jahren eine Bankkomniission vom Ivongress gewählt worden; denn die Bankstatuten kennen keine Kommission. Sie wird geleitet vom Aufsichtsrat und Direktorium. Aber die Bankkommission, welche vom Ivongress eingesetzt worden ist, hat ihre Arbeiten vollendet und hat beschlossen, dass der Aufsichtsrat diese Arbeiten durchführt, so wie sie nach den englischen Gesetzen und Gutachten von Rechtsanwälten durchführbar sind. Nach englischem Gesetze haben wir ein Memorandum und Statuten. Ersteres kann schwer geändert werden. Es kann vorkommen, dass man jeden Aktionär durch eingeschriebenen Brief anfragen muss und stellen Sie sieh die Zahl unserer Aktionäre vor! Dagegen ist es leichter, die Statutenbestimmungen zu ändern. Der Aufsichtsrat wird sich bemühen, diese Statutenänderung, wie sie seiner Zeit beschlossen worden ist, durchzuführen, soweit es nach englischem Gesetze möglich ist. Ich bitte Sie, keine Kommission zu wählen, weil sie statuteiiwidrig ist und kein Recht hat. Präsident W o 1 f f s o h n: Ich bitte zu resümieren. Folgender Antrag ist mir zugekommen: Wir beantragen, die Statuten der jüdischen Kolonialbank dahin abzuändern, dass sich ihre Tätigkeit nur auf Palästina und Syrien beschränke. Das ist ebenfalls ein Antrag, über den nicht abgestimmt werden kann, denn das ist eine Statutenänderung, die früher hätte eingebracht werden müssen. Ebenso ist es unmöglich, über den Antrag Rosenbaums abstimmen zu lassen. Dr. K o k e s c h : Diese Anträge können dem Aufsichtsrate zur Begutachtung unterbreitet werden. Präsident W o 1 f f s o h n : Ferner ist ein Antrag eingegangen, dass im Falle der Auszahlung einer Dividende für die Kuponabgabe überall Zahlstellen errichtet werden. Ich werde diesen Antrag zur Kenntnis nehmen, denn darüber können wir heute nicht mehr beschliessen. Es liegen jetzt nur noch zwei Anträge vor, der eine von Herrn Rosenbaum, und der andere mit verschiedenen Unterschriften, welche Anträge ziemlich gleich sind. Dieser Antrag Rosenbaum lautet: Die Generalversammlung nimmt von dem Berichte des Direktoriums mit Befriedigung Kenntnis, spricht dem Direktorium seinen Dank für seine uneigennützige Geschäftsleitung und die erzielten guten. Resultate aus und erteilt ihm Decharge für das abgeschlossen e G esch äftsjahr. Der Antrag Rosenbaum wird einstimmig angenommen. Ein weiterer Antrag liegt vor, für das abgelaufene Geschäftsjahr den Aktionären 5 Penee Dividenden auszuzahlen. Ebenso liegt ein Gegenantrag vor, der keine Dividende verteilen will. Die Dividcndenauszahlimg wird mit allen gegen vier Stimmen beschlossen. J. IL Loc w c: leb bitte davon Kenntnis zu nehmen, dass ich bei der Abstimmung betreffend Dividenden-Auszahlung mich meiner Stimme enthalten habe.