Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 44 (11.4.1839)
- Date
- 1839-04-11
- Page
- Seite 177 (sequence 3)
- Language
- German
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177 einsstaakn in die Preußischen Lande Behufs der Arbeit, nicht unberücksichtigt geblieben, und es erging daher in Folge höchster Ministerialentschließung ott’ sämmtliche Distriktspolizeibehörden nachstehende Weisung. 1) 'Sämmtliche Handwerksgesellen israelitischen Glaubens, welche sich zum Antritt der Wanderschaft in's Ausland melden, sind bei Ertheilung der Visa zu belehren, daß das frühere Verbot des Eintritts in die königl. Preußischen Staaten außer Wirksamkeit gesetzt und demnach den Baierschen Handwerksgesellen israelitischen Glaubens der Eintritt in die königl. Preußischen Staaten gestattet sei, wenn dieselben a) ryit einem' von einer kompetenten Behörde ihrer Heimath ausgestellten Wattderbuche oder Wanderpasse versehen sind, und nach Ausweis desselben in den letzten acht Wochen wenigstens vier Wochen gearbeitet haben; b) ferner ekne'Kunst oder ein Handwerk betreiben, bei welchem, das Wandern allgemein üblich und zum Behufe der Vervollkommnung darin angemessen ist; e) völlig unbescholten und körperlich gesund sind, welches Letztere, so ferne es irgend zweifelhaft ist, durch ein ärztliches Attest dargethan werden muß; ä) das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten, auch nicht schon vorher fünf Jahre mit oder ohne Unterbrechung auf der Wanderschaft zugebracht haben; e) außer den erforderlichen Kleidungsstücken nebst Wäsche ein Haares Reisegeld von mindestens 5 Lhalern (8 fl. 45 Kr: baser. Wahrung) beim Antritte der Wanderschaft besitzen, und sich über den, Besitz dieser Erfordernisse gegen die erste zur Ertheilung von Pässen befugte.preußische Behörde an der Gränze , welche das Erforderliche in dem Wanderbuche oder Passe vorzumerken habe, vollständig ausweisen. II. Denjenigen Handwerksgesellen, welche die Absicht zu erkennen geben, in die königl. preußischen Staaten wandern zu wollen, ist in das Wanverbuch unter amtlicher Fertigung einzutragen, daß auch den dem königl. preußischen Staate ungehörigen jüdischen Handwerksgesellen in Baiern zu wandern gestattet sei. . HI. Solche jüdische Handwerksgesellenwelche die Wanderschaft schon' angetreten haben und dieselbe unbeanstandet ins Ausland, fortsttzen können, sind von den Grenzbehörden nach' den Vorschriften I und 1l zu behandeln. Bei dem' Einträge über die Zusicherung der Reziprocitat ist das allenfalls in dem Wanderbuche befindliche Verbot des Eintrittes in die. königl. preußischen Staaten als außer Wirksamkeit gesetzt zu erklären. München, 24. März. sPrivcttniitth.). Der hiesige Holzverein für jüdische Arme hat am 9. h. die der Königl. Polizeidirektion vorgelegten Statuten zurück und in allen Punkten bestätigt erhalten. Diese Statuten sind sehr zweckgemäß gearbeitet, und werden in genaue Ausführung gebracht. Der Fonds besteht bereits aus 1600 fl. und wird jährlich um 15Ofl. vermehrt; der monatliche Beitrag ist mindestens 24 Kr. Würzburg, 26. März. (Privatmitth.) Die jüdischen Religionslehrer von Unter franken hatten unlängst eine Zusammenkunft über die Gründung einer Wittwenkasse für jüdische Religionslehrer sich zu besprechen, da diese bekanntlich von den bestehenden ausgeschlossen sind. Die Redaktion kann diese Zeilen nicht mittheilen, ohne folgende Bemerkung zu machen: Schon im Ilten Hefte des dritten Bandes des Israelitischen Predigt- und Schul-Magazins S. 335—337 haben wir eine kurze Skizze einer Aufforderung zur Bildung einer Pensionsuno Wittwenkasse für jüdische Geistliche und Lehrer mitgetheilt. Auch liegt unter unfern Manuscripten ein vollständig ausgearbeitetec Plan zu diesem eben so nothwendigen wie angemessenen Zwecke, von unsrer Hand, seit langer Zeit vor. Allein die winzige Unterstützung, die wir bis. jetzt bei allen praktischen Zwecken, die wir uns vorgefetzt, namentlich von den jüdischem Geistlichen und Lehrern, gewonnen haben,' hat uns abgehakten, von obgedachtem Plane einen öffentlichen Gebrauch zu machen. In der Ueberzeugung, daß es noch ganz im Allgemeinen an Allgemeingeist fehlt, müssen wir eine gelegenere Zeit für solche Pläne abwarten, ohne daß darum unsre stete Bemühung, diesen fehlenden Allgemeingeist zu wecken und zu fördern, in Etwas geschwächt werde. Sollte auf diese Erklärung hin, sich von verschiedenen Seiten ein gewisser Anklang offenbaren, so werden wir nicht ermangeln, den erwähnten Plan dem betreffenden Publikum vorzulegen. C o r r e s p o n d e. n z e n. Preß bürg, März. Preßburger Zustande. . Veritas in amicitia et Fides retineatur Cicero. Erster Artikel. , Wiewohl die Angelegenheiten der hiesigen Israeliten in diesen Blättern bereits gelegentlich berührt worden, so glaubt Einsender hennoch, eine genauere Beschreibung der hiesigen Zustände werde Vielen Ihrer Leser nicht unwillkommen sein; folgende einleitenden Worte über die frühem Verhältniffe der Israeliten in Üngarn ") dürften ebenfalls keiner Entschuldigung bedürfen. In diesem gesegneten Lande nämlich hatten die Bekenner »des Mosaischen Glaubens, nach dem Zeugnisse glaubwürdiger Geschichtschreiber, schon in sehr früher Zeit eine Zufluchtsstätte gesucht und gefunden; in «königlichen Verordnungen aus dem eilften Jahrhundert kommen sie als zahlreiche, im ganzen Lande verbreitete Gemeinden vor., Sie erfreuten sich nicht nur des Genusses bürgerlicher Rechte, sondern konnten auch in dpn Adelstand erhoben werden""), und königliche Aemter bekleiden"""). Daß sie im Verlaufe der Zeit'aller dieser Rechte verlustig wurden, und unter Ludwig I. auf kurze Zeit so- *) Nächstens soll dieser Gegenstand in einem eigenen Aufsatze, ausführlich besprochen werden. ' - **) Schwärmer Statistik. $ 37. Bel» notitia Hungariae. Tomus I. membr. II. $ 7.