Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 44 (11.4.1839)
- Date
- 1839-04-11
- Page
- Seite 178 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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178 gar das Land meiden mußten, könnte nur denjenigen befremden, dem der Geist de» Mittelatters, wie der Einfluß unbekannt wäre, unter welchem die ungarische Gesetzgebung durch Jahrhunderte gestanden. In neuerer Zeit haben sich bedeutende ungarische Publizisten, auch der nicht voruriheilsfreie Schmartncr, für Verbesserungen des bürgerlichen Zuirandeö der Israeliten, ausgesprochen; und die Milde unseres Allergnävigsien Kaisers, so wie die Hochherzigkeit dex Repräsentanten der Magyarischen Nation berechtigen zu der Hoffnung, daß die Vorschläge der Humanität nicht unberücksichtigt bleiben werden. Wie geneigt unsere Regierung zeitgemäßen Verbesserungen sei, zeigt ein-Akt Kaiserlicher Gnade, welcher beim Beginn des gegenwärtigen Jahres die Herzen aller hiesigen israelitischen Einwohner mit freudiger Dankbarkeit erfüllte, und zu besten näherer Verständigung Einsender Folgendes voranschicken zu muffen glaubte . Im vierzehnten Jahrhunderte bestand h'icr eine , ansehnliche Judengcmeinde, welche auf städtischem Boden Hauser besaß; noch unter Karl VI. waren, nach BelS Aeugniß"), Spuren der ehemaligen Synagoge zu sehen.' Im 16. -Jahrhundert wurden die jüdischen Einwohner gezwungen, ein Abzeichen zu tragen, wovon 'sie jedoch Ludwig ll. nachdem er einige Jahre zuvor-den Arzt Zacharias, und den Vorsteher Jakob Mendel davon diSpensiry hatte, 1520 gänzlich befreite, indem er sich darauf berief,, daß die Juden dermalen in keinem Orte des Königreichs zum Tragen eis veö Abzeichens angehalren würben?). Ein Zeugniß aus königlichem Munde,das den menschenfreundlichen Einwohnern Ungarns wahrlich zus Ehre gereicht.- In Oestreich wird diese schimpfliche Auszeichnung 'erst durch Joseph ll-, 'in Frankreich durch Ludwig XVI. aufgehoben. Wenn man bedenkt, mit weicher Strenge sich der Landtag im Jahre 1523 gegen die Evangelischen aussprach'""") wird man die Gerechtigkeit de* **) Königs gegen seine jüdischen Unterrhanen um. so mehr zu würdigen winen. Maria, Ludwigs Gemahlin, welche sich nach der unglücklichen Schlacht bei Mobais gebeugt und trostlos nach Preßburg flüchtete, ließ die Juden im Jahre 1526 aus der Stadt verbannen, deren Häuser unter ihre Hofleute vertheilen, von welchen dieselbe an hiesige Bürger übergingen. Der Drang der -Umstande mag unser Urtbcir über die königliche Ungerechtigkeit einiger Maßen mildern; daß die Verbannten das, an ihnen verübte Unrecht nicht verschuldet, bezeugt auch der, gegen sie so sehr eingenommene, in Preßburg einheimische Geschichtschreiber Bet, welcher, tvic. er selbst sagt,ff) sich ver- •) lbid. pag. 649. **) Dieses königliche Jntimat lautet wie folgt: Prudentc* et eireumspecti Domini et arpici uobis dilecti i Ex Jaeobo Mendel Praefecto Judeorum Regiae Majestati super id et cetcris Domiuis Consiiiaru.s Suue Majestatis conqucreute iutelleximus , qiiateinis vos, Judaeos istos Posonieuscs ad gestauduiu et fereüdum capucium, (quoll vulgariter cuclia vocatur) coinpeliei-etis. Id quod hoc tempore uullibi hie in llungaria per eosdem ferri auditur, per Regiam Majestalem iu iiac partc liberati. Si itaque allibi ad ferendum lioc ipsurn capucium uou adstringuutur, neque istic ad id compelleudi sunt, de qua re scripslt ad vos. Dominus Paiatjnus Latius, propterea nos quoqiie vos rogamns, et <lc man dato Regiac Majestät» Domini nostri giatiosissimi rcquiriinus; quateuus intellectis literis ejudem Domini Palatini ad vos cum praeseutihiis uiissis ab hujus tnodi proposito vestro onuiino supersedeatis, nee id contra voluntatem ■ et Mandat um Suae Majestatis ct eousilinriorum ejusdem facere audeatis proquo, (si faccretis) iucurrelis iu iudignationem Majestatis suae ..... Datum Budau Feria sccuiida proxima ante festuin 8, Titomae Apostoli auuo Domini 1320. > ■ Paulus de Varda, Episcopus Vcsxprtmieasis, Thesaurus Rcgius. S. v. Winbisch ungarisches Magazin Dd. l. pag. 118 ff. »") Mailath Geschichte Bd. 411. pag. 174. -f) Mnitarn operam iuipendiwas, uti resciseerernns, quid kaciueri» gebenö bemühte, ein ihre Austreibung motivirendeS Verbrechen aufzufinden. Diese Verbannung muß jedoch entweder nicht allgemein gewesen, oder später thellweise zurückgenommen. worden sein, da die Juden bis auf den heutigen Tag eine ganze, auf städtischem Grunde stehende Häuserreihe besitzen und bewohnen. Zufolge eines, im Decemberv. I. hieher gelangten Königlichen Jnlimars ist es ihnen, von nun an noch drei andere zur Stadl gehörenden Straßen zu beziehen, gestattet, wodurch einem sehr drückenden Uebelstgnde abgeholsen wurde; denn bisher waren die israelitischen Familien, bei 800 an der Zahl, in eine, einer solchen Bevölkerung berweirem nicht entsprechende Häuserzahl eingepfercht, ein MißverhaUniß, welches schonaus Sanilätsrücksichlen eine, den Wvynraum der Israeliten erweiternde Concessian wünschen ließ. Daß diese, das Loos der hiesigen Israelitischen Einwohner erleichternde königliche Verordnung denfflöblichen Magistrate nicht unwillkommen sei, verbürgt der sich bei jeder Gelegenheit kundgebende menschenfreundliche Sinn der wahrhaft aufgeklärten Bürgerschaft, welche sicherlich andern Städten, die, wie Siühlweißenburg, aus eigenen Antriebe den Juden die Thore öffneten, in Duldsamkeit und Humanitär nicht wird nachstehen wollen. Einer sehr humanen Behandlung erfreut sich die Gemeinde von Seilen der, durch Ihren Eoehinuth gefeierten Grafen Palffy, unter deren Schutze sie, den Schloßgruno und das Zuckermantel bewohnend, seit 4 Jahrhundelten mannigfaltige Rechte genießt, welche derselben durch eine Urkunde, die jeder Seniöratsherr bei. Antritt der Herrschaft zu unterzeichnen pflegt, zugesichert sind. Die.älteste-dieser, noch jetzt vorhandenen Urkunden ist'vom Jahre 4714, die jüngste, noch jetzt.geltende vom Jahre 1796. Neben der vollsten commerciellen Freiheit haben sie daS Recht, Handwerke als Meister zu betreiben. Letzterer Erwerbszweig hat sich seit der Gründung des jüdischen Handwerkervereins im I. 1820 bedeutend gehoben. Schneider, Schuhmacher, Kirsckner, Hutmamacher, Flaschner, Zeugschmiede, Drechsler, Preifenschneider, Uhrmacher, Silberarbeitcr betreiben alö Zöglinge dieses, unter der Aegide des GcmeindevorstandeS bestehenden Vereins, ihre Gewerbe mir gutem Erfolge. Der Gemeindevdrstand, welchem in erster Instanz die Jurisdiction zukommt, leitet alle Gemeindeangelegenheiten; er besteht aus 5 Vorstehern, wclche alljährlich von 9 durch'S LooS zu bestimmenden Wählern gewählt werden, denen sich bei wichtigem Angelcgenheirew 16, von der löblichen Grundherrschafr zu ernennende AuSschußmänner ansckließen. Der jetzige Gememdevorstand; bestebend auS den H.. H. M. Singer, .Samuel Oppenheimer, Samuel Brüll, Joachim Heim, Abraham Schreiber, har sich nun die Gemeinde bleibende Verdienste erworben. Außer einigen zeitgemäßen administrativen Verbesserungen, verdankt die Gemeinde vorzüglich dem Eifek des ersten Vorstehers die Abschaffung der Bettelei durch zweckmäßige Organisation deS Armenwefens und-die Erbauung eines Schulgebäudes für die vereinigte Lalmud-Tora und Narionalschule Letztere besteht seit einem halben Jahrhundert; -im Jahre 1783 wurde sie durch dem Domherrn von Sober eröffnet. Aebnliche Nationalschulen wurden damals auf Kaiser Joseph II. 'Befehl, in allen größeren Gemeinden Ungarns errichtet; sie hatten aber, da die Gemeinden für die weise Kaiserliche Maßregel noch unreif, und tüchtige jüdische Schullehrerkauni zu finden waren, den erwünschten Einfluß auf die religiöse und sittliche Bildung der Jugend nicht. (Schluß folgt.) perpetratum fucrit, ad geilte maleficentissima, cujus causa ab nrbo d«pellcretur; sed qui uos doeuisset, erat ncrao. Bel pag. 649. Redakteur: Dr. L. Philippfon. .7-.. Verlag von BanmgärMers Buchhandlung. — Druck von I. B. Hirschfeld.