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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-03-19 · Heft 34 (19.3.1839) · p. Seite 134

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 34 (19.3.1839)
Date
1839-03-19
Page
Seite 134 (sequence 2)
Language
German
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134 und Zuname und Stand der beiderseitigen Eltern der Verlobten oder neuen Eheleute. — §. 15. Binnen acht Tagen nach der Trauung haben die Synagogen-Vorsteher jeden Trauungsfall-'bei Fünf Thaler Strafe den betreffenden christlichen Ortsgeistlichen zur Eintragung in das Kirchenbuch anzuzeigen, und hat der Landrabbiner alljährlich ein Verzeichniß der stattgefundenen Trauungen bei Unserer Kammer einzureichen. — H. 16. Uebcigens finden, soweit das gegenwärtige Gesetz keine Abänderungen trifft, die Bestimmungen und Vorschriften des Gesetzes vom 8. Oktober 1832, das kirchliche Aufgebot und die Trauungen betreffend, statt. Wir befehlendaß diese Verordnung durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß gebracht werde. — Die zweite ist eine Bekanntmachung „wegen Zulassung fremder jüdischer Handwerksgesellen in die Königlich Preußischen Staaten, vom 23. Febr.," auf die man auch Auswärtige aufmerksam machen muß, da sie den eigentlichen Stand dieser Angelegenheit deutlich macht. Sie lautet: Nachdem in Folge einer Allerhöchsten Cabinetsordre Sr. Majestät des Königs von Preußen vom 14. Oktober 1838 den jüdischen Handwerksgesellen aus den Deutschen Bundesstaaten versiattet werden soll, wahrend ein'es Zeitraumes von zwei bis drei Jahren bei Meistern im Preußischen zu arbeiten, unter der Bedingung, daß in ihrer Heimath den jüdischen Handwerksgesellen aus dem Preußischen Staate gleiche Befugnisse zugestanden werden; und nachdem der Königlich Preußischen Regierung hierauf von hiesiger Seite eine volle Reciprocitat in dieser Hinsicht zugesichert worden ist, so wird auf höchsten Befehl Sc. Herzoglichen Durchlaucht, unseres gnädigsten Herrn, solches hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit der Bemerkung, daß diejenigen jüdischen Handwerksgesellen aus hiesigen Landen,, welche von der gedachten Vergünstigung Gebrauch machen wollen, sich zu ihrem Eintritte in die König!. Preußischen Staaten mit den erforderlichen Legitimationen, namentlich über den Ort, wo sie Arbeit suchen, zu versehen und überhaupt die daselbst wegen der auswärtigen Handwerksgesellen bestehenden allgemeinen Vorschriften zu befolgen haben. Hamburg, 8. März. (Privatmitth.). Nach neuesten Briefen ist der Dr. Löwe in Ankona angekommen, und begiebt sich von da nach Rom und Neapel, um in ersterem Orte auf der vatikanischen Bibliothek Studien zu machen. T a g e s C o n t r o l e. (Schlu ß.) . Die Geschichte des Judenthums in unseren Tagen kann einen schwarzen Strich über dieses Haus und Eonsorten machen — und es wird kein Eonsonant und kein Vokal an dieser Geschichte fehlen. Man verstehe uns nicht falsch! Wir wollen dies jenem Hause.nicht einmal zum Vorwurfe machen — so sehr es auch in unsrer.Seele stünde — ein Jeder kann sich, seinen Himmel bauen, wo er will. Man glaube auch nicht, daß wir eben deshalb feindselig aufgeregt' sind, und im Gegentheile zu seinen Füßen ständen, so es anders wäre." Aber was müssen wir empfinden, wenn man demungeachtet uns unter dem Gewichte jenes Hauses und seines Besitzes begraben will! Wenn man darum unsere theuersten Interessen Faselei und Lächerlichkeit nennt! Wenn man dem jüdischen Hausvater in seiner Hütte es entgelten lassen will, daß jene in Palläften wohnen! Wenn man den erstarrenden jüdischen Wanderer in den Nachtfrost hinausstoßen will, weil jene in bepelzten Schlitten fahren! Wie empört sich da jede Faser des mitfühlenden-Herzens! Ist es doch nicht die erste Schicksalsdoublette, wie Jean Paul es nennt, daß aus dem Schoße eines politisch ohnmächtigen, oder vielmehr des nicht durch seine Rechte, sondern nurv durch seine Nicht-Rechte noch bis jetzt in irgend politischer Beziehung stehenden Stammes eine Macht hervorgegangen ist, der man auf der Weltbühne einen bedeutsamen Einfluß zuschreiben will, die überhaupt einen neuen Zweig weltlichen Einflusses 'durch die Großartigkeit der zusammengehauften Mittel schuf. Was hat diese aber nun, nachdem sie ihren Weg zurückgelegt, noch mit ihrem Ursprünge zu thun, mit dem sie alle wesentlichen Beziehungen abgebrochen? Wir können es im Namen des Judenthums aussprechen: die Familie von Rothschild stehet mit dem Judenthume in durchaus keiner andern Beziehung, als jedes andere einzelne, an sich bedeutende oder unbedeutende Glied der Synagoge; ihr Schicksal ist von dem unsrigen ganz, und gar getrennt; ihre Erhebung oder ihr Sturz berührt das Judenthum nicht im Geringsten.. In welche Wechselwirkung darf demnächst die „Judenemancipation" mit jener gestellt werden? - Ja, es können einst Zeiten kommen, wo dies von Wichtigkeit ist. Kennet ihr den Ausspruch jenes klugen Mannes: wenn ich vor den glanzend erleuchteten Fenstern jenes jüdischen Banquiers vorübergehe, so denke ich: wie hohl ist es darunter! Es kann einst die Zeit kommen, wo es,noch schwerer auf unser Schicksal fallt, daß zufällige Glaubensgenossen von uns eine solche Höhe erreicht hatten, und was hatten sie im Voraus uns dafür vergütkgt? Wenn irgend ein Vortheil vorläufig aus jenem Aufrufe zur Subscribkrung für eine jüdisch-theologische Facultät und dessen Schicksale hervorgegangen — so ist es der, daß klar erwiesen worden: wie arm, wie sehr arm die Synagoge ist, wie sie über gar keine Mittel zu gebieten hat! Männer auf Männer, freilich meist aus dem Mittelstände, haben sich dafür interessirt, Schreiben auf Schreiben erfolgte, einige 60

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