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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-03-05 · Heft 28 (5.3.1839) · p. Seite 110

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 28 (5.3.1839)
Date
1839-03-05
Page
Seite 110 (sequence 2)
Language
German
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110 Konkurrenz um den von der Michael Beerschen Stiftung ausgesetzten Preis. Der zu München -am 22. März 1833 verstorbene dramatische Schriftsteller Michael Beer aus Berlin hat durch testamentarische Verfügung ein bedeutendes Kapital zu einer von Sr. Majestät dem König Allergnädigst genehmigten Stiftung auSgcfetzt, um unbemittelten Malern und Bildhauern jüdischer Religion den Aufenthalt in Italien zur Ausbildung in ihrer Kunst durch Gewährung eines Stipendiums zu erleichtern, welches dem Sieger einer jährlichen Preis-Bewerbung zu Theil wird,' mit deren Veranstaltung die Kvnigl. Akademie der Künste nach dem Wunsche des Stifters Allerhöchsten Ortes /beauftragt worden ist. Demgemäß macht die, Akademie hierdurch bekannt, daß die diesjährige Konkurrenz um den Michael Beerschen Preis für Werke der Bildhauerei bestimmt ist, allein unabhängig bleibt von der anderweitig von der Akademie ervffneten Preis-Bewerbung. Die Wahl des darzüstellenden Gegenstandes überläßt die Akademie dem eigenen Ermesien der Konkurrenten, so wie sie eö denselben anheimstellt, ob sie eine Ausführung in Basrelief oder in runder Figur vorziehen'/ nur muffen Basreliefs, um'zulässig,zusein, eine Höhe von circa 24 Fuß zu einer Breite von circa 4. Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein. Die Kosten der Abformung in Gyps, wofern diese nvthig ist, werden auf Verlangen erstattet. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten-, an die Akademie ist der 12. September d. I., und muß jede derselben.mit folgenden Attesten versehen sein: 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deutschen Kunst-Akademie ist; 2) daß die eingesendete Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden ist. Die eingehenden und zur Konkurrenz zugelassenen Arbeiten werden in die diesjährige Kunst-Ausstellung aufgenommen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt vor Ende September d. I., und besteht derselbe in einem Stipendium von 500 Thalern auf Ein Jahr zu einer Studienreise nach Italien. - Berlin, den 19. Febr. 1839. . Direktorium und Senat der Königs. Akademie der Künste, (gcz.) Dr. G. Schadow, Direktor. . , Frankfurt am Main, 15. Febr. (Privatmitth.). Dieser Tagechat verlautet, und.wird hier allgemein geglaubt, daß von hohem Senat nächster Tage ein Regulativ-Gesetz der jüdischen Angelegenheiten hiesiger Stadt erscheinen wird. Der Geist besagten Gesetzes soll stark zu Gunsten des Konservatismus sein. Alle Gemüther sind sehr gespannt. Die Coalition Thiers — Guizot ist hier parodirt. Warten wir das Weitere'ab! — ,—. Ueber denselben Gegenstand enthalt bfe £eip$. Allg. Zeit, vom 16. h. Folgendes: „Man steht der Veröffentlichung eines Senatsbeschlufses-, das isiaelitische Gemeindewesen betreffend, entgegen, der unter Berücksichtigung der respectiven Eingaben gefaßt worden ist,' die von Angehörigen dieser Gemeinde im vorigen Jahran jene Staatsbehörde gerichtet wurden und die zum Theil eine sehr verschiedene Tendenz hatten. In Gemäßheit jenes Beschlusses nun würde dem Gemeindevorstande noch ein aus neun Notabeln bestehendes Collegium beigeordnet werden, dessen Mitglieder sich alljährlich mittels Wahlen, in zwei Abstufungen, . bei deren.ersterer die ganze Gemeinde mitwirkt, in der Art erneuern, daß dem Senkte jedesmal 27 Kandidaten vorgestellt werden, unter denen er jene Mitglieder zu ernennen hat. Diesem- Collegium nun wird das Revisorat bei Verwaltung der Gemeindesmanzen übertragen werdey. Außerdem aberhat es bei der alljährlich zum dritten oder vierten Theile statt habenden Erneuerung des aus 12 Personen bestehenden Gemeindevocsiandes mit diesem bei den. diesfalligen Wahlen zu concurriren, sowie auch bei jeder Wiederbesetzung des Rabbinats, für den Fall, daß dasselbe erledigt wird. Alle übrigen seither bestehenden Einrichtungen,' namentlich die, welche das Schul- und Unterrichtswesen betreffen, bleiben unverändert aufrecht erhalten."' ' Um dieses recht zu verstehen, lese man den Artikel „über den gegenwärtigen Standpunkt in Frankfurt am Main" in No. 82 vor. I. nach. RhapfodLeen über Auffassung des Z n d e n L h u nr s in unsrer Zeit. (Fortsetzung.) So wohlthatig nun aber das Chcistenthum hierin auf alle Völker wirkte, so war es — in Verfolg dieser nothwendig gewordenen Abweichung von seinem ursprünglichen Auftreten, — genöthigt einige wesentliche Momente des Iudenthums aufzugeben; Momente, woran sowol der formgläubige als der rationale oder denkglaubige Israelit für alle Zeiten festhalten wird! — Ist mithin nach solchen weltgeschichtlichen Erfahrungen ein Zurücktreten zu dem sogenannten prophetischen Iudenthume rathsam oder auch nur mög- - lich? —-Kann man übrigens läugnen, daß das Iudenthum, nachdem die prophetischen Orakel verklungen wären, mit dem Beginne der ersten Misämalehrer, die mehr auf Feststellung organischer Bestimmungen uyd Regelung des praktischen Lebens sahen, an innrer Consistenz gewönnen habe? — Ist denn bie.Sprache, das Thun der Propheten für 'unsere Welt allenthalben so klar und, ohne Widersprüche, um sie so unbedingt zur Richtschnur für das heutige, .mannichfach komplizirte Leben zu machen? Was thut ihr, Feinde aller Ritualvorschriften, mit dem Iesaiadischen Fluche gegen die 'toi ^ip-r oder mit dem Verbote Jeremras am Sabbat Lasten zu tragen? '— Auch möchten wir wissen, wie. ihr als Rationalisten hie fortschreitende

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