Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 28 (5.3.1839)
- Date
- 1839-03-05
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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m. Jahrgang. Allgemeine No. 28. Zeitung des Zudenthums. EL u unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischre avergnävigfier Concefsion.) Leipzig, den 5. Marz 1839. Zeitungsnachrichten. Itzehoe, Itz. Febr. (Privatmitth.). In Nr. 16 und 21 haben "Sie einen Bericht über die Sitzung unsrer Ständeversammlung gegeben, in welcher der Antrag, -ein Commite über eine Petition wegen der jüdischen Angelegenheiten zu bilden, angenommen wurde, heute berichte ich Ihnen über die Resultate dieses Commitäs, das gemeldeter Maßen aus dem Etatsrath Donner, KamMerjunker D' Aubert und Grafen von Holstein bestand. Erft am-17. Decembec, ungefähr eine Woche vor Beendigung der Session, gab der Ausschuß einen dissenticenden Bericht gedruckt den Mitgliedern und dem Komissar ab. Der. Proponent und Kammerjunkec D' Aubert finden zur Vorbereitung einer Emanzipation unumgänglich nöthig, „die Erlaubniß, sich auf jede gesetzliche Weise, gleich den übrigen Staatsbürgern, so weit ihre Religion kein Hindernißgrund, zu ernähren," wobei sie einige zu.treffende Anordnungen und Beschränkungen beantragen: eine Controle über die Religions - und Unterrichtsanstalten der' Mosaiken von Sekten des Staates, Verbot des Schacherhandels, unbeschrankte - Unterwerfung unter die bürgerlichen Gesetze des Landes und Aufhebung der Anwendbarkeit Mosaifcher.Gesetze und Rabbinischer Gebrauche in bürgerlichen Angelegenheiten. Nachdem eine solche Verbesserung eingetreten 'sein wird, ^-werde es von ihren eigenen Bestrebungen abhangen, ihnen allmahlig alle übrigen Rechte einräumen zu können. Nach diesem Vorschläge sollen sich die Israeliten allenthalben im 'Herzotzthume niederlassen können, jedoch mit der Beschränkung, daß die Gemeindebehörden die Erlaubniß dazu zu'ertheilen haben. Sie dürfen städtischen und ländlichen Besitz sich erwerben, jedes Gewerbe,, jedes Handwerk, jeden Betrieb ausüben, und daher auch Mitglieder jeder Zunft und Innung werden, wobei jedoch einige, nicht wesentliche, Beschränkungen eintreten sollen. Endlich behalten die Israeliten, die alle bestimmte Familiennamen annehmen müssen, ihre getrennte kirchliche, . Schul - und Armenverwaltung. Das dissenti^rende Mitglied, Graf v. Holstein' rath von der Petition, Hie das Recht involvirt, in allen Städten das Bürgerrecht gewinnen zu dürfen, und alle zünftig erlernten Handwerke als Meister itt den' Städten tveiben zu dürfen, ab, bevor nicht für den Bauernstand dasselbe beantragt werde. — Bei der Kürze der Zeit vor dem Schlüsse der Session wurde der Vorschlag, wie so mancher andere, gar nicht me hr in Berathung gezogen; es; steht "daher in. Frage, ob die Regierung zur nächsten Session einen Vorschlag in diesem Sinne machen werde, was sich bei der geäußerten Stimmung auf den Landtagen beider Herzogthümer wahrscheinlich erwarten läßt. Es war nämlich in Schleswig, wie in Holstein, von der Regierung ein Entwurf zur allgemeinen Städte-Ordnung vorgelegt worden, in welchem'die Fähigkeit zur Gewinnung des Bürger'rechts durch das Bekenntniß der christlichen Religion bedingt wird, und heißt es daselbst, „Hinsichtlich der Bekenner des mosaischen Glaubens behält es bis weiter bei den bisherigen Anordnungen sein Verbleiben." Das aus 7 Mitgliedern bestehende Prüfungs-Commite hatte . zu diesem Paragraphen das Amendement gestellt: „Wenn gleich das Eommitö erkennt, daß zur Zeit die Bekenner des mosaischen Glaubens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anordnungen das Bürgerrecht nicht erlangen können, so kann es doch den Wunsch nicht unterdrücken, daß die Gewinnung desselben ihnen je eher je lieber gestattet werden möge, und Ls beantragt daher die Verwendung der Ständeversammlung dahin: , Daß' es Sr. Majestät dem Könige gefallen mögender nächsten Ständeversammlung Vorschläge zu einer der vorstehenden Ansicht entsprechenden Aenderung in den Verhältnissen der Bekenner des' mosaischen Glaubens vorlegen zu lassen. Unglücklicherweise wur.de der ganze Entwurf verworfen, und als noch'vom Präsidium zur Frage gestellt wurde, ob dieses Amendement als separater Antrag dem Könige übergeben werden sollte, entschied sich eine geringe Majorität dagegen. Au der nicht zu verkennenden günstigen Stimmung in Schleswig hatten nicht wenig die Bemühungen eines jungen Glaubensgenossen belgetcagen, der in einem, einzelnen Standemitglieöern mitgetheilten, von ihm verfaßten Memoire unsere Sache mit Sachkenntniß, klarer Auffassung und warmem Eifer zur Beherzigung dargestellt hatte. — 7t. Berlin, 22. Febr. Im vorigen Jahre (Nr. 37) theilten poir das von der Pr. St. Ztg. veröffentlichte Concurrenz-Ausschreiben um -den Michael Be ersehen Preis für jüdische Künstler mit. Da das diesjährige einen andern Zweig der Kunst zum Gegenstand macht, so halten wir es für unsere Pflicht, auch in diesem Jahre darauf aufmerksam zu machen.