Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 26 (28.2.1839)
- Date
- 1839-02-28
- Page
- Seite 102 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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102 der Thalie und Melpomene, konnte Niemand für im geringsten unbescheiden erklären. — Ich kann Ihnen .versichern , daß sich Gott.sei Dank! noch^kein Künstler jüdidischen Glaubens, wie Meyerbeer, Halevy, Rosenhain, Einest ff. hier des geringsten Fehlers in Geldangelegenheiten hat zu Schulden kommen lassen, daß auf Keinem der geringste Makel haftet, und andre Künstler können dies nicht sagen! Exempla sunt odiosa. >— Die junge Rachel vollends lebt ganz allein in ihrer Dramatischen Sphäre, . und erst neulich gab sie einer vornehmen Dame, die ihr Glück be-' sprach, zur Antwort: „Ich will nur — Ehre und. Vervollkommnung!^ — ' D- Warschau, 8, Febr. (Privatmitch.). Die hiesige Regierungszeitung vom Dezember vorig, und Januar des laufenden Jahres enthalt die von Sr. Majestät dem,Kaiser bestätigte und von Sc. Durchlaucht dem Fürsten von Warschau erlassene Verordnung d. d. 1838 zur Umgestaltung der Civil.-Medizinal-Behörde des Königreichs Polen. Der §.69 dieses Gesetzes schließt alle Aerzte nicht christlichen Glaubens vom Staatsdienste aus. Obgleich seit mehr als zwanzig Jahren kein , jüdischer Arzt im Staatsdienste hier angeftellt wurde, sind gegenwärtig nur ein Bezirks- (obwodowv) Arzt dieses Glaubens sich im Dienste befindet, obgleich die erwähnte Maaßregel den Juden nur dasjenige gesetzlich nimmt, was sie thatsächlich längst nicht mehr besessen haben, so ist es doch zu bedauern, daß man für die Juden Polens nicht einen Schritt 'in entgegengesetzter Richtung gethan hat, der sie der Bildung, welcher sie im Allgemeinen so sehr bedürfen, näher gebracht haben' würde. sUm so mehr muß dies Erstaunen erregen, da wir erst in No. 155 vorig. Jahr, einen kaiserl. Befehl mitzutheilen hatten, wonach Israeliten in allen Neu-Russischen Gouvernements und in der Provinz Bessarabien allerdings gestattet, war, im ärztlichen Fache in den Staatsdienst zu treten. Redakt.) Aus Mittelfranken, 11. Febr. (Privatmitch.). Die Synagogenordnung für Mittelfranken *), mit deren Einführung man kaum begonnen, wird schon wieder bedroht. Der Rabbine W. in Sch. hat dieselbe nicht nur für seinen Rabbinatssprengel nicht angenommen; sondern schreibt auch an alle jüdische Cultgemeinden, wo er nur im Geringsten geneigtes Gehör zu finden hoffen kann, um dieselben aufzuwiegeln, sich beschwerehd über die Synagogenordnung an das Staatsministerium zu wendenunter der Vorspiegelung, einen Gönner von großer Gewichtigkeit in ÄI. zu haben, der seine Bemühungen nachdrücklich unterstützen, und sogar alle Kosten, die etwa daraus entstehen mögen, tragen wolle. - Welchen Erfolg diese Aufforderung bei den Gemeinden haben werde, wage ich nicht mit Bestimmtheit auszusprechen, da dieses von der größer» oder geringem Intelligenz der Gemeindevorsteher abhängig ist; befürchte aber, daß W.s Bemühungen, zum Leidwesen aller besser Gesinnten, doch ryanche Gemeinde zu einem unbesonnenen Schritte verleiten dürste. Denn W. steht im Gerüche einer großen Frömmigkeit, und daß man ohne. Kosten prozessiren kann, ist eine Lockspeise, in welche mancher beschränkte Kopf gern beißt. Dieser Schritt ist um so auffallender,- da AV. selbst bei - der Kceisversammlung in Ansbach, wo die fragliche <Pynagogenordnung berathen wurde, zugegen war, und seine Zustimmung dazu gegeben hatte, und dieselbe auch gar nichts enthält, was selbst die strengste Orthodoxie nicht billigen kann und sogar muß. Denn daß Ordnung, Anstand und Andacht herrsche im Gotteshause wird doch nicht als irreligiös betrachtet werden sollen! Und die Gebete, welche ausgemerzt wurden, sind theils solche, welche nach der Meinung aller gelehrten und streng rechtgläubigen Rabbinen wegbleiben sollen, (S. Orach Chaim A 68) ' oder solche, welche ihre Entstehung von jener für Israel so traurigen Verfolgungszeit herleiten, und diese noch ferner beibehalten zu wollen, wäre Undank gegen unfern allgükigen Vater, der Israels Loos in Rücksicht auf jene traurigen Zeiten so ganz umgestaltet hat,. Unrecht gegen Staat und Vaterland, in dessen Scbooße wir uns des' Schutzes und der Ruhe erfreuen, -und Unsinn^ gegen Leiden zu klagen, die.nicht mehr vorhanden sind. So gerne wir nun W. eine redliche Absicht zu Grunde legen möchten, so hat es doch hier den Anschein, als wolle derselbe, wie dieses leider! so.häufig zu geschehen pflegt, das Heiligste, die Religion, zum Deckmantel selbstsüchtiger Zwecke benutzen. Es ist dieses um so wahrscheinlicher, da derselbe das Hauptmotiv zu seiner Sinnesänderung in dem bekannten Ministerial-Rescripte 'vom 23. Oktbr. v. I. finden will. - ' Heißt dieses nicht, den Mantel nach dem Winde hängen? Daß übrigens die hier in Rede stehende Synagogenocdnung nicht als „eine verderbliche Neologke, oder den mosaischen Lehren und Ceremonialgesetzen zuwiderlaufend" betrachtet werden kann, dafür bürgt ihr Inhalt, der reli-. 'giöse Ruf ihres Entwerfers und die Art und Weise ihrer Berathung und Einführung, welche Umstände Hähern Ortes zu bekannt siyd, um von da aus etwas zu befürchten zu haben. Betrübend ist es übrigens, daß eine Aeußerung unsers erhabenen Monarchen, dievorzüglich die Absicht zu habenscheint, dem eigenmächtigen Eingreifen der Räbbinen in religiösen Dingen, wie dies hie und da schon vorgekommen ist, und woraus nur Unannehmlichkeiten für Rabbinen, Gemeinde und Obrigkeit entstanden, 'zu steuern, zur Vereitelung aller guten Ordnung und Andacht beim Gottesdienst benutzt werden will. e) Wir haben über sie in No. 8. d. I. Bericht erstatten lassen. Redakt.