Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 25 (26.2.1839)
- Date
- 1839-02-26
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
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99 auch Mlnhog nennt, und man also noch controversiren > könnte, so stehen hier zum Ueberstuß noch fh und ] die, wenn der Vertheidiger sie auch nur dem Namen nach kennt, er gewiß doch für anerkannt tüchtige Talmudisten wird gelten lassen, und die beide ausdrücklich für diese Feier eine förmliche, volle Thekanah behaupten. - „Wie" argumentirt fi im aViV ^O) gegen R. Tham, „wie, weil dort Minhog erwähnt wird, bringt er diesen Fall hier zum Beweise? Isis denn dort nicht ganz eigentlich eine Thekanah, denn es heißt '121 inbü, woraus doch 'hecvorgeht, daß da von einer festen Thekanah (rr:pn J-iinsp) gesprochen werde, daß sie den Minhog ihrer «Väter fortsetzen sollten u. s. w." Siehe das. — Eben so «atn zu erklärt die Feier des zweiten Festtages ausdrücklich als förmliche Thekanah.' Siehe, "das. Aber die gravirendste Schuld liegt ja in der zweiten und dritten Rüge. Was sagt unser Vertheidiger zu ihnen? Nichts. Und noch weniger als nichts, ad 2) meint er, Nathan bar Assi, theile mit Andern gleiches Schicksal, die mit schweren Bannflüchen wegen Dinge beladen wurden, über welche sich jetzt >die eifrigsten Anhänger des Talmuds hinaussetzen. Aber, du lieber Himmel! Ist denn, wenn das auch so wahr wäre, wie es nicht ist, ist denn darum die Thariagbehauptung: die Verf. des Talmuds hätten sich selbst nicht alle in die Feier des zweiten Festtags gefügt, etw'a.minder eine vollendete Unwahrheit? — Und ad 3) meint der Vertheidiger, wenn ich mit dem Blicke eines geübtem Talmudisten die besprochene Stelle im Talmud studirt hatte, es..würde mir nicht entgangen sein, daß die dort eingeräumte Milderung uns noch eher zugestanden werden muß u. si w." Gebe der Himmel meinem Blicke alle die Geübtheit, die ihm Noch mangelt! Aber dazu gehört keine Geübtheit einzusehen, daß weder als ausdrücklicher Talmudausspruch, wie Lhariag behauptet, noch als Folgerung, wie der' Vertheidiger bemänteln will, der Satz auch nur ein Fünkchen Wahrheit habe. Wohl aber scheint eine Manchem mangelnde Wahrhaftigkeit dazu zu gehören, selbst offenbare Mißgriffe einzugestehen. ' ■ VIII. Tharkag S. 154 wird der sein sollende Wortsinn der Stelle Deuteron. 17, 8 gegen die talmudische Erklärung geltend gemacht. Die Mittheilungen wiesen dagegen S. 18 nach, daß der einzig richtige Wortsinn der Stelle mit der talmudischen Erklärung übereinstimme. Widerlegt der Vertheidiger meine Nachweisung? Nein, er weist nur auf die Mendelsohnsche Uebersetzung hin, die mit der Tharkag- Erklarung übereinstimmt. Heißt das widerlegt und vertheidigt?? I IX. Thaciag S. 162 hatte in Bezug auf die nidpn I und rrnn unserer Weisen gelehrt: „desto sicherer steht jeder einzelnen Gemeinde die Befugniß zu.... Einrichtungen abzuschaffen, bei welchen das Volk nicht bestehen kann." Die Mitlheilungen hatten 19 dies, mit Ausnahme von lokalen und von auf Mein und Dein bezüglichen Einrichtungen, geradezu in Abrede gestellt, und gezweifelt daß Herr Di*. C. auch .nur einen Schein von Beweis für diese so sichere Behauptung geben könne. Der Vertheidiger sagt .nun: „Die Behauptung im Thatiag daß jetzt jede einzelne Gemeinde, berechtigt ist, religiöse Einrichtungen jeder Art einzuführen und abzuschaffen, findet sich wörtlich in dem Gutachten des R. Alaschkar No. 34." Zu meinem innigsten Bedauern bin ich nicht im Besitz dieses Gutachtens und habe auch bis jetzt noch keine Abschrift davon, um die sch mich in Hamburg bemühet, erhalten. So stark ich daher auch vermuthe dieses Citat sei ganz dem unter No. III. citirten «»"1 gleich, weil unmöglich R. M. Alaschkar etwas ausgesprochen haben könnte, das mit Allem, was im Judenthum als Gesetzautorität gilt, im strengsten Widerspruch steht, so bin ich doch bis jetzt leider aus Mangel des Buches, nicht im Stande Selbstüberzeugung und Gewißheit -darüber zu erlangen. Gesetzt aber auch, dieser von Allem, was alle übrigen Gesetzautocitäten als Norm erkennen/ widersprochene Satz fände sich in einem Gutachten des R. Alaschkar, wäre dann Herr vr. C. berechtigt gewesen, ihn in.dem Thariag als geltende Norm zu lehren und noch dazu mit solch entschiedener Gewißheit? Mit Nichten! So lange noch Ernst und-Besonnenheit, Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit in jüdischer Wissenschaft heimisch war, so lange galt der Ausspruch einer Gesetzautorität nicht gegxn den Ausspruch Vieler, geschweige denn, wie hiergegen den Ausspruch Aller, geschweige denn, so lange nicht gesetzwissen-, schastlich nachgewiesen, daß alle Uebrigew auf entschiedenem Jrrthum beruhen! Aber freilich, seitdem das Studium jüdischer Wissenschaft nur Handlanger zum Umsturz jüdischen Lebens sein soll, seitdem hascht man, gerne auch nur jeden isolirten Ausspruch eines Einzigen auf, und drückt mit Bewußtsein das, Auge zu über alle Uebrigen. Ich will nicht fragen: ist das Gewissenhaftigkeit, aber ich frage-: ist das Wissenschaftlichkeit? Mein Pensum ist zu Ende. Möge es das letzte Mat sein dürfen, daß ich solch dreister Richtigkeit mit dem Worte schonungsloser Härte, entgegen treten mußte. Denn was sollte das. Ende sein, wenn nun wieder ein Vertheidiger aufträte, und mit derselben Wissens- und Gewissenslosigkeit diese Vertheidigung vertheidigkewie sie die Vertheidigung