Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 23 (21.2.1839)
- Date
- 1839-02-21
- Page
- Seite 91 (sequence 3)
- Language
- German
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91 die Mittheklungen S. 15 außer Anderem geltend gemacht 1) daß 2)8 -iSL nirgends Feuer hecvorbringen, sondern Feuer anzünden, unterhalten heiße; 2) der Talmud es auch nicht für jedes Umgehen mit Feuer, sondern eben nur für anzünden, unterhalten nehme. Was sagt hiergegen der Vertyezdkger des Thariag? „Das .Zeitwort ‘rö im Piet mit 2)8 als Objekt lasse sich in den 4 Stellen, wo es so vorkommt, am füglichsten mit Feuer erzeugen übersetzen." Sehen wir die Stellen einmal an um zu erkennen ob das, was diesem Vertheidiger das Füglich sie scheint, auch nur möglich sei. Es sind, außer der in Frage stehenden, deren Bedeutung sich aus den übrigen ergeben soll, diese 3: 1) Jerem. 7, 18: Die Söhne sammeln Hölzer und die Vater 2)8i"! na und die Frauen kneten den -Teig n. s. w. Hier denkt schon jeder Unbefangene nicht an Hervor bring ung des Feuers durch Reiben der Hölzer u. dgl., sondern an einfaches Anzünden derselben mit schon vorhandenem Feuer. In den beiden andern Stellen aber . . ' 2) Ezech. 39, 9. und 3) Ezech. 39, 10. kann es gar nichts anders als Anzünden und Unterhalten des Feuers heißen. Der Prophet will dort das Ungeheure der Niederlage Gaugs und Mogaugs schildern, und sagt: V. 9. Es werden hinausgehen die Bewohner der Städte IissroÄs und werden brennen und heitzen mit dem Rüstzeug und Schild und Schirm, mit Bogen und mit Pfeilen nnd mit Handstock und mit Speer, '£8 ütia war sieben Jahre!! V. 10. Man wird nicht Hölzer mehr vom Felde tragen, wird keine mehr aus den Wäldern fallen, sondern mit Rüstzeug. 2) 8 waM!, Welch ein Unsinn hier 2)8'^a nicht mit Feuer unterhalten, sondern mit Feuer hecvorbringen zu erklaren! Es gehörte nicht eben viel Holz dazu eine ganze Stadt 7 Jahre lang für alle die Fälle zu versorgen, wo etwa Hervorbringung des Feuers nothig-sein sollte, wenn man, denn überhaupt unfern Vätern die indianische Kunst des Holzerreibens mit Gewalt aufdringen will. Und da ist der Vertheidiger nun noch so naiv, meinen Eifer in Vindicirung des einzig .richtigen Wortverstandcs von 2)8 *i2a für die talmudische Erklärung sonderbar, zu finden. Wie? der Thariag hat sichs zum eigenen Geschäft gemacht, eine so genannte „hermeneutische" u. s. w. Interpretation den Lehren des Talmuds entgegenzusetzen,' und da sollte man nicht dieser sich destruktiv geltend machen wollenden Interpretation allen Ernstes auf den Zahn zu fühlen , sich veranlaßt finden?! Der Vertheidiger behauptet wirklich wiederholt, nicht nur Feuer anzünden und unterhalten, sondern jedes Umgehen mit- Feuer werde vom Talmud als mosaisch verboten gelehrt. Jeder aber, der die betreffenden talmudischen Verhandlungen kennt, weiß, daß nur Anzündcn und Feueruntechalten unter der Milochoh n->?an begriffen werde. Zum Ueberflusse verweise ich auf .nata 'd üaw^. IL Im Thariag, S. 21 hat aus rrrpüft •’a'h’tf und > ■’Dima zu erkennen gegeben werden sollen, wie der Talmud auch auf Mittel gesonnen habe, dem Allzulästigen mancher Gebote auszuweichen. Dagegen hatte ich in den Mittheilungen S. 15 einfach bemerkt, daß dies ja nur bei “pa-ii N821N, nur bei rabbknischer Anordnung, gleich von vorn herein von den Anordnern selbst bestimmte Ausnahmsfalle, also überhaupt nicht „Ausweichung dem Lästigen eines Gebotes" seien. . Was sagt der Vertheidiger hiergegen? „der Talmud habe unstreitig nicht blos rabbinische, sondern auch mosaische Vorschriften, die ihm zu lästig schienen, durch Fictionen zu mildern gesucht; z. B. das Zinsverbot, die Schuldentilgung am Sabbatjahr, das Verbot Gesäuertes am Peßachfeste im Besitz zu haben." Gesetzt dies wäre Alles in jedem Buchstaben wahr, wie es erweislich in jedem' Buchstaben falsch ist, so wäre ja noch' immer die Stelle im Thariag nicht von ihrer Nichtigkeit gerettet, da dort ja nicht aus diesen, sondern aus solchen Bestimmungen das Umgehen lästiger Gebote gelehrt werden soll, die sich unstreitig nur auf rabbinische Anordnungen beziehen und bei'denen es durchaus kein Umgehen ist! Aber dieser ,Satz ist selbst durch und durch , falsch. Bei zweien von den zum Belege angeführten Beispielen findet sich durchaus gar keine vom Talmud angeordnete Fiction, und das andere ist keineswegs unstreitig bei mosaischen, sondern vielmehr auch nur bei einem rabbinischen Gebote. Wie gleich zu erweisen: a) Beim Zinsverkot giebtS durchaus keine vom Talmud angeordnete .Fiction. Der Vertheidiger denkt - hier wahrscheinlich'an den rrpSV ‘iiatti.. Dieser aber ist, wen« Fiction, nicht gebilligt;, überhaupt aber keine Anordnung des Talmuds; ist hervorgegangen aus Fällen wie K72ti aT7. N'ttha ('8 'üö tt'h). Dort ist aber kein Gedanke von einer Fiction, und überhaupt von keiner Anordnung, sondern es wird uns nur von.ganz erlaubten, wirklichen gemeinschaftlichen Kauf- und Verkaufsgeschaften erzählt. Jeder, der die gewissenhafte Sorgfalt unserer Wei-