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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1839-01-15 · Heft 7 (15.1.1839) · p. Seite 26

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
3 (1839)
Issue
Heft 7 (15.1.1839)
Date
1839-01-15
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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26 stopft,wird: also ungefähr dasselbewas die weisen Väter in den Pirke Abot mit den Worten'721üL' fi-nn ttb*' ausgesprochen haben. Eine neue Erweiterung verhielten ^dkefe Anstalten erst kürzlich bei Gelegenheit der hohen Anwesenheit J.J. M.M. des Kaisers und der Kaiserin auf ihrer Reise von Mailand nach Venedig. ' v Die Gazetta di Mautova vom 13. Oktbr. enthällt darüber folgendes: Unter den wohlthätigen Werken, womit die beglückende Anwesenheit I. I. M.M. in Mantua gefeiert worden, verdient, vor allen folgendes einer rühmlichen Erwähnung. Das Comite der hiesigen Israelitengemeknde hat mit einstimmiger Einwilligung ihrer Contribuenten beschlossen, dm Versorgungs- und Industrie-Anstalten eine neue wohlthätige Stiftung zur Aufnahme armer ist. Mädchen, wo sie in weiblichen Arbeiten geübt werden sollen, hinzuzufügen, und zu dem Ende den jährlichen Betrag von 4000 Lire Austr. au8 der Erweiterungs- und Ueberschuß-Kasse für die ersten Erfordernisse dieser neuen Abtheilung angewiesen. Auch bat derselbe Verein die Summe von 27,000 L. Aust, zum Ankauf eines eigenen Hauses und zur Bestreitung der ersten Einrichtung desselben (auf das Grundbuch der Gemeindegüter versichert) bestimmt, und die Errichtung eines D enkmahls zu Ehren des geliebten Monarchen geziert mit dessen Bilde beschlossen, damit der Tag des 25. Septbr. 1838, an welchem Sc. Maj. diese Anstalten mit einem . Besuche beglückt hat, den Lebenden unvergeßlich bleibe und noch die spatesten Enkel an die frohe Veranlassung dieser Feier erinnern möge. — Eben das letzte Ereigniß -veranlaßte mich, mir van dem. Herrn Felice Carpi (einem der frühem Direktoren) der feit einigen Jahren in Mailand etablirt ist, einige Notizen über die Pie Gase, wie sie Hierlands genannt werden, zu erbitten, und ich erhielt von ihm den gewünschten Aufschluß mit dem Bemerken, daß er (einer der ersten und freigebigsten Gründer dieser frommen Anstalten) die Veröffentlichung eines Aufsatzes über dieselben gerne sähe, damit der löbliche Gemeknsinn, und die Menschenfreundlichkeit, der dieses Asyl seine Gründung verdankt, unter den deutschen Juden Nacheiferung finde, um so mehr, da unter den letzter». für alles Große und Edle jederzeit Theilnahme gefunden wird. F. Mannheimer. Großherzogthum Baden, 29. Dez. (Privatmittheilung).. Durch Verordnung des.Großheczogl. Oberraths sollen nun demnächst auch in den Synagogen Badens Choräle eingeführt werden. Möge dann aber diese wahrhafte Kultusverbesserung ein besseres Schicksal haben, als manche andere hieraus bezügliche Verordnungen, diezwar langst auf dem Papiere bestehen, jedoch in den wenigsten Gemeinden ins Leben getreten sind. Gewiß werden sich die altern Rab-' binen bestreben, ihre Anvertrauten zu überzeugen, daß die Andachtslosigkeit, welche fast durchgehends in den Synagogen angetroffen wird, nur dadurch getilgt werden könne, daß die ganze Gemeinde zur thatigen Theilnahme am Gottesdienste geführt werde, und dieses eben'durch den Choralgesang geschähe, sowie dadurch die Vorbeter an rhythmischen und methodischen Vortrag, gewöhnt, und alsdann auch den blos zu rezitirenden Gebetstücken und dem Vorlesen aus der Tora mehr Wohlklang und Anmuth zu verleihen lernen werden. ' Lokale Hindernisse wird yun zwar auch der Choralgesang noch hie und da finden, wie z. B, den Mangel an musikalischer Bildung so mancher Lehrer, Vorbeter und Rabbinen. Zweifeln wir indessen nicht, daß, sowie Alles was aus der Feder des Herrn Obecraths Eppstein fließt, sich durch Umsicht' und Erschöpfung des Gegenstandes auszeichnet, auch die Verordnung über die Aufnahme des Choralgesanges in präciser - Klarheit die nöthigen Anweisungen erhalten werde, wie Hindernisse jeglicher Art zu besiegen seien. P olit il. Zweite Verhandlungen ' der Provinzialstände für Nord-Jütland, über die Wählbarkeit der mosaischen Glaubensbekenner zu Ständemitgliedern. (Aus dem Dänischen der Ständczcitung, im Auszüge.) (Schluß.) Den Juden Wählbarkeit zu versagen, sieht in wunderlichem Widerspruch mit mehreren Theilen unserer Gesetzgebung und den stattflndenden Verhältnissen in Dänemark. H^t ein Mann aus^einem benachbarten Lande, mit welchem Dänemark /eicht in einen Krieg verwickelt werden könnte, oder aus einem fernen Lande, ,dem die dänische Liebe-zu Dänemarks König und Land fremd ist, sich 5 volle Jahre in des Königs europäischen Landen aufgehalten, dann kann er, wenn er das erforderliche Älter und Grundbesitz hat, Ständedeputicter werden und als solcher „Theilnehmer an der Berathung über des Landes allgemeine Angelegenheiten," wahrend der Mosait, dessen Vater seit mehreren Geschlechtern ausschließlich in Dänemark ihren Aufenthaltsort harten, und der dadurch und durch die stets fortschreitende Liberalität der Regierung Dänemarks König,, Volk und Land liebgewomnen hat, nicht dasselbe Recht hat. Durch ausdrückliche Gesetzbestimmungen oder nach der Natur der Sache ist der Mosait in Dänemark ausgeschlossen von den Aemtern und Geschäften, welchen vorzustehen ihm die Religion ungeschickt macht, z. B. Schul- und Kicchenpatronaten, und vermeintlich auch davon, da als Richter und obrigkeitliche Person Sitz zu nehmen, wo eine Eidesleistung Statt finden soll.

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