Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 51 (16.12.1844)
- Date
- 1844-12-16
- Page
- Seite 746 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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746 sammt Ihrem Urtheil durch Druck der Oeffentlichkeit übergeben. Eine Predigt ohne Tendenz ist ein Unding, so wie ferner schon der Talmud durch Aufstellung der verschiedensten Arten von Exegese freie Entwicklung jedes beliebigen Textes erlaubt. Einer baldigen Antwort entgegensehend Hochachtungsvoll Heidelberg den 17. Juli Salomön Friedlander, 1tz44. 8tlld. tdeol. et philos. Daß ich diesen Brief, den man doch gewiß nicht eine Erläuterung nennen kann, wie der Verfasser des Artikels in No. 3» der Allg. Zeit, des Judenthums thut, lediglich ad acta legte, läßt sich leicht denken. Nichts desto weniger hielt Herr Friedländer ohne mein Vorwissen jene Predigt außer dem gewöhnlichen Gottesdienste vor einer eigens dazu geladenen Versammlung in hiesiger Synagoge und zwar mit Erlaubniß des Synagogenrathsmitglieds Herz Carlebach (der Vorsteher des Synagogenraths, Herr Adolph Zimmern, welcher zu dieser Zeit gerade von hier abwesend war, äußerte sich später in meiner und Herrn Carlebachs Gegenwart sowol, als in seinem Berichte an großherzogl. Oberrath der Israeliten, sehr mißbilligend gegen diese Erlaubniß von Seiten seines Kollegen). Da nun die Erlaubniß zum Predigen nicht ohne Einstimmung des Rabbiners gegeben werden kann, so wandte ich mich wegen Friedländer an das großherzogl. Universitätsamt, wegen des Synagogenraths Herz Carlebach an das großherzogl. Oberamt dahier, den Sachverhalt einfach vortragend und mein Urtheil über die Predigt bekgebend. Zugleich wandte ich mich an großherzogl. Oberrath der Israeliten um Unterstützung meiner Beschwerde. Das großherzogl. Oberamt dahier erließ nun folgende Zuschrift: Das großherzogl^che Oberamt Heidelberg. fto. 32368. Dem großherzoglichen Bezirksrabbinate dahier wird auf sein Schreiben vom 22sten d. M. erwidert: Die-Aussicht über die Synagoge steht bekanntlich dem großherzogl. Bezirksrabbinate zu, dasselbe hat es daher in der Hand selbst zu überwachen, daß nur Individuen Vorträge darin halten, welche dasselbe hierzu zuläßt. Das angezeigte Benehmen des Synagogenrathes Herz Carlebach wird man näher untersuchen und ihn zu dem Ende unverzüglich vorladen. Heidelberg den 24. Juli 1844. (gez.) Vogel. Das großherzogl. Universitätsamt dahier beschloß folgendermaßen: Großherzoglich Badisches Universitätsamt Heidelberg. Das unbefugte Predigen des hiesigen Akademikers und tdeolog. stud. Salomon Friedländer aus Brilon in der hiesigen Synagoge betr. Ko, 1508. Dem Stud. S. Friedländer wurde eröffnet, daß er ohne Erlaubniß des Bezirksrabbinats in Zukunft keine Vorträge in der Synagoge und namentlich außer den Stunden des Gottesdienstes mehr halten dürfe. Hiervon wird das großherzogl. Bezirksrabbinat benachrichtigt. Heidelberg den 26. Juli 1844. (gez.) Löwig. Auf eingelegten Rekurs des Stud. Friedländer überließ großherzogl. Kreisregierung die Sache großherzogl. Oberrath der Jse, als zu dessen Kompetenz gehörig. Von dort erfolgte folgender Erlaß: Großherzoglich Badischer Oberrath der Israeliten. . Karlsruhe den 7. Oktober 1844. Ko. 584-85. Schreiben großherzogl. Regierung des Unterrheinkreises vom 13ten v. M. No. 24032, das unbefugte Predigen des 8tud. theolo^. Salomon Friedländer von Brilon in Westphalen in der Synagoge zu Heidelberg betr. Bericht des Synagogenraths in Heidelberg vom I7ten v. M. auf diesseitige Verfügung vom 23. August d. I. Ko. 504 u. 505 im genannten Betreffe. Beschluß. Der Bezirkssynagoge Heidelberg wird hierdurch eröffnet: Solche studirenden -Israeliten an der dortigen Hochschule, welche sich dem Berufe eines Rabbiners oder isracl. Predigers widmen, sind zwar zum Behufe der Ausbildung für ihre Bestimmug zur Abhaltung von gottesdienstlichen Reden in der Synagoge in geeigneten Fällen zuzulassen. Damit aber diese Erlaubniß nicht zum Nachtheile der Würde des