Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-12-16 · Heft 51 (16.12.1844) · p. Seite 745

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 51 (16.12.1844)
Date
1844-12-16
Page
Seite 745 (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225335-3225387--06540-3315362
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

745 4) Dem isr. Lehrer der Ortsschule von Heidelberg wird gleichfalls Wohnung im Stiftungshause eingeräumt gegen Anrechnung des gesetzlichen Anschlags. 5) Es wird von den betreffenden Schulvorständen ein aus fünf Mitgliedern bestehender Verwaltungsrath gewählt, der seinen Sitz in Heidelberg hat und einen Verrechner aufstellt. 6) Die Rechnung ist für drei Jahre zu stellen und zur Abhör der Kreisregierung vorzulegen, nachdem der Verwaltungsrath sie geprüft und sie den Schulvorständen zur Einsicht mitgetheilt haben wird. (gez.) Wallau. Was an der ganzen Sache Skandalöses ist, weiß ich nicht. Im verflossenen Frühjahr kam Herr Stud. Friedlander zu mir und ersuchte mich um Unterricht in den rabbinischen Studien, da er bisher wenig Gelegenheit gehabt habe sich die Kenntniß derselben zu erwerben. Mit der grösten Bereitwilligkeit und, wie sich von selbst versteht, unentgeldlich unterzog ich mich diesem Unterricht. Ich schlug auch Herrn Fricdländer vor, ihm Unterricht in den philosophisch-rabbinischcn Schriften geben zu wollen, und sing nun auch an, mit Herrn Friedländer den Slurv zu lesen. Kurze Zeit darauf ersuchte mich Herr Friedländer in hiesiger Synagoge zu seiner Uebung predigen zu dürfen, da er mit einem Gesuche, im evangelischprotestantischen Predigerseminar predigen zu dürfen, abweislich verbeschieden worden sei. Mit der größten Bereitwilligkeit ging ich auch hierauf ein, wie ja seit vielen Jahren jüdische Theologen während ihrer Studienzeit mit meiner Erlaubniß in hiesiger Synagoge predigten. Ich nenne hier nur den seligen Rabbiner Bloch in Buchau, Religionslchrer Flehinger in Darmstadt, Prediger Dr. Frankfurter in Hamburg, Rabbinatskandidat Lindemann in Mannheim, Rabbiner Rothschild in Müllheim, Rabbiner Schott in Randegg. Und warum nicht? a^soas 'n as> ba 153 oi-pb? inn r.N 'n -(rp •o. Herr Friedlander legte mir wirklich eine Predigt, die sich über den Nutzen des fleißigen Bibellesens verbreitete, zur Beurtheilun'g vor. Ich forderte ihn auf diese Predigt in hiesiger Synagoge zu halten. Allein Herr Friedländer entgegnete mir: „Wenn ich in der Synagoge dahier predige, will ich eine andere Predigt halten." Es kam nun die vielbesprochene,zum Vorschein. Als Herr Friedländer mir dieselbe bracht«, sagte ich zu ihm: „nach Ihrer vorigen Predigt zu urtheilen, weiß ich schon im Voraus, daß ich Sie diese Predigt halten lassen kann; und wenn ich auch einzelne Ausstellungen finden werde, so werde ich dieselben übersehen, da Sie Ihre Predigt schon memorirt haben." Allein da ich an derselben nicht blos Einzelnes zu verbessern, sondern die ganze Predigt ungeeignet fand, so setzte ich mit folgenden Worten mein Urtheil unter die Predigt: „Vorstehender Aufsatz entspricht weder der Form, „noch dem Inhalte nach den Anforderungen einer „Predigt. Die Aufgabe der Predigt ist, eine religiöse „Wahrheit aus dem Worte Gottes (Text) zu ent- „wickeln. Ihre Arbeit dagegen ist eine fertige Volks- „rede, die nicht aus dem unterlegten Texte fließt, „sondern mit diesem in losen Zusammenhang gesetzt „ward. Jener Bibelvers hat augenscheinlich nicht „die Bedeutung, welche Sie demselben unterlegen. „Zudem ist das Ganze zu aufregend, manche Ausdrücke zu wenig limitirt, so daß eine unrichtige „Auffassung, wie namentlich bei dem oft gebrauchten „Worte „Freiheit" bei vielen Zuhörern unvermeidlich ist. „Ueberhaupt halte ich sogenannte Tcndenzpredig- „ten für nicht angemessen. Zeitfragen, die sich in „der Theorie noch nicht durchgebildet haben, sollen „nicht auf die Kanzel gebracht werden, am wenig- „sten von jüngeren Männern, bei denen unmöglich „eine richtige Auffassung solcher Fragen zu erwar- „ten steht. „Ich bedaure daher für diese Predigt Ihnen die „Erlaubniß der öffentlichen Abhaltung in hiesiger „Synagoge nicht ertheilen zu können." Heidelberg den 16. Juli 1844. F ü r st. Hierauf schickte mir Friedlander folgenden Brief zu: Ew. Hochwürden haben wider alle hodegetische Manier über meine Predigt in einem allgemeinen, unmotivirten schriftlichen Urtheil den Stab gebrochen, statt in mündlicher Besprechung Einzelnes zu verbessern. Wollen Sie, nachdem letztere vor sich gegangen, das Halten dieser Predigt nicht gestatten, so werde ich dieselbe

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.