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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-12-16 · Heft 51 (16.12.1844) · p. Seite 739

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 51 (16.12.1844)
Date
1844-12-16
Page
Seite 739 (sequence 7)
Language
German
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739 niffe in Krakau eingeschickt habe; — aber die Wichtigkeit des Augenblickes fordert einen abermaligen. Es herrscht nehmlich durch das neue „Zivilisations- Gesetz" eine große Aufregung unter den Juden Krakau's; der Senatsbeschluß ist unwiderruflich, und die Jugend sowol als auch die bessere Klasse, woher nur einiges Heil zu erwarten ist, neigen sich nach und nach den Reformen zu und fügen sich gerne schon in die Nothwendigkeit. Jedoch Druck und Zwang haben immer in Israel innere, hartnäckige Gegenwehr erzeugt: der Haß holt gegenwärtig hier die Brennstoffe herbei, und die lieblose Orthodoxie schürt die Flamme. Man muß daher dieselbe mit ihren eigenen Waffen bekämpfen, zu welchem Zwecke ich Ihnen das folgende Gutachten einsende, das bei allen leidcnschastlos die Wahrheit Suchenden sein Ziel nicht verfehlen möge. Es ist sowol für das Lokalinteresse in Krakau, als auch für die gesammtc polnische Judenhcit eine höchst wichtige Sache, ein verjährtes Vorurtheil in seiner ganzen Blöße und Hohlheit darzustellen. Außerdem gehört die Bekleidungs-Metamorphose zur Tagesordnung in Krakau und Galizien; es übersteigt alle Vorstellung wie die Trachtreform allhier in manchen jüdischen Zirkeln besprochen wird, als würde es sich um die Aufhebung eines halben Theils des Judenthums handeln, und wenn jetzt in Deutschland die Beschneidung u. dgl. so manche Abhandlung zu Tage gefördert, weil es dort an der Zeit ist, so verdient in Polen dieser Gegenstand keine kleinere Beachtung, und scheint uns kein unnützes Zeitverschwenden zu sein, wenn wir ein unparteiisches Gutachten darüber abgcben: Ob es den polnischen Juden gestattet sei, anstatt ihrer alten Tracht die allgemeine europäische anz u n e h m e n? Wenn anderswo die spezielle Behandlung eines so scheinbar geringfügigen Gegenstandes zu ausgesponnen Vorkommen mag, so wird dies davon herrühren, weil man nirgends eine Idee von der Wichtigkeit dieses Thema's in Polen — es sei in der jüdischen oder christlichen Welt — sich bilden kann. Seit Kurzem aber ist die Anlegung einer europ.- französischen Tracht das Hauptaugenmerk der Regierung geworden. In Krakau bewilligt sie den Juden ein frühes Verheirathen; in Warschau öffnet sie dem „deutschen" Israeliten die Thore der Christenstadt; in Galizien verschafft sie demselben manche werthvolle Privilegien. Demgemäß siehst man auch das polnische Kostüm aus der jüdischen Jugend in den größeren Städten immermehr und mehr schwinden und dem französischen Platz machen. Dessenungeachtet blieb die strengläubige Klasse keineswegs ganz müßig dabei, legte ihrerseits kein kleines Gewicht auf eine solche äußere Umwandlung, und suchte aus der „breiten See des Talmuds" jede mögliche Andeutung hervor, um die durchgängige Aehnlichkeit mit der Landestracht hintergehen zu lassen. In No. 49. und 50. dieser Zeitung haben wir den krakauer Senatsbeschluß hinsichtlich des den Juden auferlegten Zwanges des Kleiderwechsels, haben wir das Widersprechende des Gesetzes hervorgehoben, die Jmportanz der Materie erheischt es, das Nichtige und den Widerspruch im. Gebrauche selbst zu beleuchten. In einer Anmerkung unsers letzten Berichtes haben wir die legale Zulassung einer Trachtreform nur kurz angedeutet, wir wollen hier diesen Gegengenstand, wenn auch nicht ganz erschöpfen, doch seiner ganzen Ausdehnung nach besprechen. Es wird wol von Niemanden geleugnet werden, daß, so wie die Juden überall nach dem Exil in ihrem isolirten Leben doch manche Gebräuche des Landes angenommen und diese mit den ihrigen verwebt, sich auch bei ihnen allenthalben ein gewisses Gemisch der Landestracht und der eigenen hergebrachten vorfand. Da hier also weder eine innere Abneigung, noch ein tiefwurzelnder Glaube, vielmehr ein leerer Gewiffensskrupel, beruhend auf einigen mißverstandenen rabbinischen Aeußerungen, vorherrscht, so ist es zweckmäßiger, unparteiisch die Quellen zu untersuchen, um ein untrügliches Resultat zu gewinnen. — Außer einigen agadischen Stellen, die zu der Kraft des Gesetzes nicht gestempelt werden können, finden wir nur im Talmud an einer Stelle eine direkte Andeutung davon, und zwar an einer Stelle, wo es sich von dem despotischesten und menschenlosesten Religionszwange handelt, und zwar auf folgende Art ausgedrückt: .^iar-> brri nbp nino v? mvan rtfiroi an “i::n pni!-1 Sa sa“i N'ex .nbp wsa 'nd Nnp*v •'■'iisjb (Sanhedrin f. 74.) Wie dunkel schon das Wort 8r,pn2 selbst ist, so deuten es daher die Kommentatoren auf verschie-

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