Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 51 (16.12.1844)
- Date
- 1844-12-16
- Page
- Seite 738 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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738' 7) Daß, um die Hebräer zur Bildung aufzumuntern, alle diejenigen, die die hebräischen, vom Ministerium der Volksaufklärung errichteten Schulen besuchen werden, auch der Vorrechte theilhaftig sind, die, im Gesetzbuche denjenigen Hebräern zugestanden sind, die die allgemeinen christlichen Lehranstalten besuchen. 8) Daß für die Hebräer, die die Schulen des Ministeriums der Volksaufklärung, zu welchen auch die jetzt zu errichtenden hebräischen Lehranstalten gehören, besucht haben, falls sie zu Rekruten genommen werden, die Dienstzeit folgendermaßen abgekürzt werde: a) für diejenigen die den wissenschaftlichen Lehrkurs, wie er in den Kreisschulen gelehrt wird, absolvirt haben, um zehn Jahre; und b) für diejenigen, die den vollkommnen Gymnasialkurs beendigt haben, um fünfzehn Jahre. Ueberdies werden die Schulen, die den Gymnasialkurs in vollem Umfange mit Auszeichnung beendigt, und bei einer musterhaften Aufführung besondere Fortschritte in der russischen Sprache und Literatur gemacht haben, persönlich von der Rekrutenpflicht befreit. 9) Daß alle Kosten, die zur Errichtung und Erhaltung der Hcbräerschulcn nothwendig sind, aus den besonderen Mitteln gedeckt werden, die zu diesem ihre gewöhnlichen Ausgaben, oder für die besonderen, die zum Ankäufe von Bibliotheken oder anderen Sammlungen zum Unterhalt armer Schulen, oder zur Zulage zum Gehalte der Lehrer, oder für Pensionen der Wittrceft derselben :c. bestimmt sind, wird keine Taxe erhoben. §. 292. Die eignen Hauser der Direktoren, Inspektoren oder Lehrer der Gymnasien, so wie die der Aufseher und Lehrer der Kreisschulen, werden, wenn sie dieselben selbst bewohnen, von jeder Einquariirung befreit. $. 293. Gegen kein Individuum, das unter der Schulbehörde steht, kann ohne einen Deputirren von Seiten dieser Behörde eine gerichtliche Untersuchung vollzogen werden. H. 294. Die Lehrer und die Beamten, die bei den Schulen dienen, die bei irgend einer Gelegenheit von der Polizeibehörde arretirt werden, werden unverzüglich von derselben ihrer Behörde zugestellt; eine Ausnahme hiervon findet nur dann statt, wenn sie an einem Kriminalverbrechen Theil genommen, oder der Theilnahme verdächtigt sein; aber auch dann hat die Polizei unverzüglich die Schulbehörde davon in Kenntniß zu setzen. Zwecke dem Ministerium der Volksaufklärung zur Verfügung gestellt werde»; und daß die Summen, die etwa am Ende eines jeden Jahres übrig bleiben dürften, zur Bildung eines hebräischen Schulfonds verwendet werden sdllen. JO) Daß die hebräischen Privatschulen und Hauslehrer den allgemeinen hierüber gültigen Vorschriften, mit den dem Wesen der Sache nach nothwendigen Abänderungen untergeordnet werden sollen. Nach den hier angegebenen Prinzipien, werden Sie nicht unterlassen, die nöthigen Vorschriften zur Organisation der Bildung der Hebräer zu entwerfen, und auf den Grund derselben zur Ausführung zu schreiten. Und um die gegenwärtigen hebräischen Lehr- und Gelehrtenanstalten, so wie die Hauslehrer zu ermitteln, und sie unter die Leitung des Ihnen! anvertrauten Ministeriums zu bringen, überlasse ich es Ihnen, nach den. an die treffenden Behörden hierüber erlassenen Mittheilungen, an den Orten, an welchen die Juden wohnen, zeitliche Kreis- und Gouvernementskommiffionen von Christen und Juden zu errichten, und sie mit den gehörigen Vorschriften Ihrerseits zu versehen. Wir hoffen, daß dieser neue Beweis Unserer Fürsorge über die moralische Verbesserung des Zustandes der Hebräer sie aneifern wird, auch ihrerseits mit allen ihnen" zu Gebote stehenden Mitteln zur Erfüllung dieses Planes mitzuwirken, der nur ihr wahres Wohl bezweckt. Gatschnio, den 13. Nov. 1844. (Gez.) Nikolai. St. Petersburg, 3. Dezember. (Privatmitth.) Die Verordnungen des Ministeriums über die Organisation der Bildung der Hebräer, laut ukases vom November d. I. werden sich in zeitliche, transitorische, und in eine vollkommne Verordnung theilen. Die zeitlichen, transitorischen erhalten Sie mit nächster Post. Krakau. Krakau, im November. (Privatmitth.) Es ist zwar erst eine kurze Zeit, daß ich ihnen einen ausführlichen Artikel über die jetzigen jüdischen Verhält-