Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1844)
- Date
- 1844-12-09
- Page
- Seite 727 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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727 die goldene Preismedäille empfangen. Bei der heute stattgefundenen akademischen PreisvertheiluNg ist nun dessen Bruder, dem den Lesern Ihres Blattes bereits bekannten stud, theol. S. Friedländler für die Abhandlung: „de duplici psalmi XVHI. exempTo“ durch einen vom Minist. deS Innern bestätigten Fakultätsbeschluß eine ähnliche Preismedaille ertheilt. Sie trägt auf der Vorderseite das Bildniß Carl Friedrichs und auf der Kehrseite in einer Eichenguirlande die Inschrift: „universitati Heidelbergeusi anno 1807 reflorfescenti institntor, remuneratur merentibus!“ Beide genannten Herren sind Enkel des berühmten Landrabbinen Friedländer zu Brilon, auf den die Worte passen n'n Heidelberg, 7. November. (Eingesandt.) °). Seit mehr als zwanzig Jahren versehe ich das Amt der Seelsorge in 22 Gemeinden, und noch nie ist weder über meinen öffentlichen, noch über meinen Privatcharakter eine Beschwerde an eine Behörde oder an das Forum der Oeffentlichkeit gelangt. Dagegen sucht seit einigen Wochen ein Anonymus in mehrfachen Zeitungsartikeln mein Wirken und Streben auf alle mögliche Weise zu verdächtigen. Ich könnte nun zwar der Achtung und Liebe aller derer, die mich etwas naher kennen, getrost vertrauen, ich könnte mich wegen dieser Anfeindungen mit dem Bewußtsein, überall meine Schuldigkeit gethan zu haben, hinlänglich trösten, wenn ich solcher Dinge halber noch eines Trostes bedürfte. Allein wenn thatsächliche Behauptungen mit so kecker Stirne so oft wiederholt werden, so gewinnen sie am Ende doch bei den minder Unterrichteten den Schein der Wahrheit — und so kann ich den zahlreichen Anforderungen vieler Freunde nicht ferner widerstehen *) Erst jetzt durch Buchhändlergelegenheit uns zugekommen. So sehr cs auch unser Wunsch ist, alle Pcivalstreirigkcilen zu vermeiden, so läßt es sich doch mit dem besten Willen oder wider unfern Willen öfters nicht umgehen. Daß dann der Widerpart das Wort nicht vorenthalten werden kann, versteht sich von selbst. Jndeß ist das Schreiben des Herrn Bezirksrabb. Fürst auch in mehrcr praktischen Beziehung nicht uninteressant. Jedenfalls wünschen wir, daß dies in dieser Angelegenheit in unsrer Zeitung wenigstens das letzte Wort sei. Redakt. und muß mein Stillschivekgen brechen. Es kann freilich meine Sache nicht sein ^en' in No. 3L der Allg. Zeit, des Judenthums UNb asi anderen Orten gegen mich angeführten MvinkNsen lediglich zü widersprechen, sondern ich werde, soweit nur möglich, meine Behauptungen' mit Urkunden (von denen einige auch in anderer Beziehung interessant sein mögen) belegen, gegen die meisten übrigen aufgebrachten faktischen Behauptungen, beschränke ich mich blös im ^Allgemeinen darauf, den direktesten Widerspruch einzulegen. Meine Handlungsweise wird in Beziehung auf die hiesige israel. Bezirksstiftung und in Beziehung aus Herrn 8tud. Friedländer angegriffen. Die israel. Gemeinden der ehemaligen Rheinpfalz bildeten eine Gesammtgemeinde unter dem Namen „rheinpfälzische Landjudenschaft" (^brrss rein dnp). Diese hatten ihren Oberrabbiner, dessen Sitz in früheren Jahren hier, später in Mannheim war. Neben diesem Oberrabbiner war hier ein Stiftungsrabbiner, der die Verpflichtung hatte, in den jüdischtheologischen Lehrgegenständen Unterricht zu ertheilen. Die Stiftung bestand theils aus Legaten und Schenkungen zu diesem Zwecke, theils aus Beiträgen der einzelnen Familienväter der Rheinpfalz — es mußte nämlich jeder junge Ehemann 1 Prozent seiner Mitgift in die Stiftungskasse entrichten. — Außer dieser Stiftungskaffe hatte die Landjudenschaft auch ihre Gesammtgemeindekaffe zum Zwecke der Entrichrung der Rekognitionsgclder, der Besoldung des Oberrabbiners u. dgl. m. Nachdem diese beiden früher sehr reichen Kaffen durch mehrfache Unglücksfälle ziemlich herabgesunken waren, beschloß das ehemalige Neckar- Kreisdirektorium im Jahr 1822, daß beide Kassen zusammengeworfen und zur Errichtung einer Bezirks- Elementarschule dahier verwendet werden sollen. In continent: protestirte der großherzogliche Oberrath der Israeliten gegen diese Maßregel. Daß in dem Begriffe einer Elementarschule immer etwas Lokales liege, dies zeigte auch der Verlauf der Sache. Di- Schule war dem Namen nach eine Bezirksschule, thatsächlich aber blvs eine Elementarschule für die hiesige israel. Gemeinde und sämmtliche bctheiligte Gemeinden mußten sich eigene Schulen ohne Rücksicht auf das Bestehen jener Bezirksschule errichten. Dies« Bezirksschule wurde sogleich bei ihrer Errichtung dem dsmaligen Schulkandidaten Rehfuß über-