Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 49 (2.12.1844)
- Date
- 1844-12-02
- Page
- Seite 710 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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710 kunft verstanden werden — diese betrachteten die Sache in einem ganz andern Lichte. Genau den Zusammenhang berechnen, in Ziffern Nachweisen, wie das Alles geschehen mußte, war das Erste, was von ihrer Seite geschah. Diese freistädtischen Bürger, deren Brust nie von einem Hähern Gefühle geschwellt wird, als sich höchstens über einen armen Juden lustig zu machen, deren Krämersinn Menschcnwohl mit der Elle mißt, bei denen der kleinste Prosit, den sie erreichen, der kleinste Schaden, den sie erleiden können, das Lebensglück von Tausenden aufwiegt, überhäuften, da sich ihnen eine so günstige und noch genug zu entschuldigende Gelegenheit darbot, das „Judengesindel" mit öffentlichen Beschimpfungen, vergaßen auch mitunter, daß sie sich auch oft genug gegen die jüdischen Kaufleute Wuchererpressungen erlaubten, die bei Juden zu rechtfertigen ist, bei ihnen aber als die gemeinste Niederträchtigkeit angesehen werden kann. Die Kommerzial-Kongregation sowol als die ausübende Macht schritten zu den Vorkehrungen in der Reform der jüdischen Kaufmannschaft. (Schluß folgt.) Frankreich. Aus dem Elsaß, im November. (Privatmitth.) Je naher die Wahlen der Departementalkonsistorien, des Zentralkonsistoriums und' des Zentralgroßrabbinen Frankreichs kommen: desto größer werden die Umtriebe, die von gewissen Seiten geschehen, und denen andrerseits begegnet werden muß. In Müchlhausen hat ein gewisser Daniel Wahl, als Zänker und Unruhstifter seit vielen Jahren^ berüchtigt, ein Schreiben herumgesandt, in dem er den Bann über alle Rabbinen, über deutsche und französische, erläßt, sie beschuldigt, die Religion Jsrael's zerstören zu wollen, und alle Juden auffordert, nur die orthodoxesten Männer zu wählen. Die Rabbinen des Elsaß haben nicht geschwiegen, und in ihrem Namen hat der würdige Rabb. zu Mühlhausen, Dreysuß, eine Antwort erlassen, die den Mann in seiner ganzen Unwürdigkeit zeigt, wie er das ganze Jahr den Gottesdienst nicht besucht, allen Ausschweifungen huldigt ff., dennoch aber die Stimme in Sachen der Religion erheben will. Das Schreiben versichert indeß, daß gar nicht zu denken ist, daß Wahlmänner sich der Fahne Wahl's anreihen werden. Außer diesen lithographirten Schreiben liegt auch ein gedrucktes, von ca. vierzig Notabeln unterzeichnetes, unter denen die Rabbinen von Mühlhausen, Altkirch-Wintzenheim und Hegenheim, vor. In demselben wird die Aufgabe der neuen Konsistorien dahin bestimmt: den Kultus feierlicher und imponirender zu machen; auf «ine gleichförmige Weise in alle Synagogen die Ordnung, die Regelmäßigkeit, den Anstand einzuführen; zu ersticken den Ueberrest von Haß und Spaltung, die die ersten Hindernisse für jede Verbesserung sind; die schon bestehenden Institute wie die Kunst- und Gewerksschule zu Mühlhausen zu befördern, um unsere armen Kinder dem Elend oder dem Trödel zu entreißen, und gute Familienväter und ehrbare Bürger aus ihnen zu machen; neue Institute zu schaffen, um beizutragen zur Besserung des moralischen und materiellen Looses unsrer Glaubensgenossen, ohne vor irgend einem Opfer zurückzuschrecken; durch weise und wirksame Mittel die Bettelei zu unterdrücken; thätig den religiösen und profanen Unterricht zu überwachen; die Lehrer und Rabbinen namentlich in den kleinen Orten zu beschützen; unsrer Religion die Herrschaft -über die Gemüther wieder,zu erwerben, indem die Barmherzigkeit und Verbrüderung geweckt wird. Das Schreiben ruft daher auf den 27. November alle Notabeln des Oberrhcins nach Kolmar zusammen, um sich über die Kandidaten zu verständigen, indem es zugleich bemerklich macht , daß es ein falsches Gerücht ist, daß die Kandidaten des Fortschritts die Religion in Gefahr brächten, da es gar nicht in der Macht eines Konsistoriums liegt, das religiöse Gesetz in irgend etwas zu ändern. Paris, im November. (l’Univ. isr.) Das Verbot der Mezizah hat eine starke Opposition gefunden. Man greift insbesondere das Departementalkonsistorium an, daß cs gar nicht in seinem Rechte sei, ein solches Verbot zu erlassen, und cs ist daher eine Petition an das Zentralkonsistorium ergangen, das Verbot wieder zu annulliren. —. Vor Kurzem hat der Kassationshof entschieden, daß der Eid more jullaico nicht nothwcndig ist. —. Den I. Oktober fand die Konfirmation ohne Gesang und die mindesten Anstalten statt. Der