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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-12-02 · Heft 49 (2.12.1844) · p. Seite 706

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 49 (2.12.1844)
Date
1844-12-02
Page
Seite 706 (sequence 6)
Language
German
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706 dalie Tiktin allerdings frei stehe auch als Bewerber auszutreten. Außerdem wird in diesem Reskripte mitgetheilt, daß das Aufbieten von Trauungen blos in einer Synagoge, in der ein Rabbiner fungirt, stattsinden dürfe, und daß die rückständigen Beiträge einiger Gemeindemitglieder, die dieselben zu leisten sich geweigert, zwar nicht von vorn herein exekutorisch, aber doch wie jede andre Schuld auf juridischem Wege beigebracht werden können. Eine Denunziation, die in Bezug auf die hiesigen Reformen des Gottesdienstes eingereicht worden war, wird in diesem Reskripte zurückgewiesen. Daß diese Denunziation jedoch blos von einem geringen Theile der Gemeinde geschehen, geht schon aus dem Umstande hervor, daß die neue Synagogengesellschaft fast 350 Mitglieder zählt, welche Zahl sich mit der Zeit hoffentlich noch vergrößern wird. Denn wer, dem es nur irgend Ernst um seine Religion ist, und nur das mindeste Anstandsgefühl besitzt, wird in den Duodezsynagogen bleiben, wenn er dem Gottesdienste in der großen Synagoge nur einmal beigcwohnt hat? Die würdige Stille, die hier während des Gebetes herrscht, und die blos durch den Borbeter unterbrochen wird, der alle Gebete theils rezitativ, theils vom Chore begleitet, laut und vernehmlich vorträgt, muß unwillkürlich das Gemüth zum Allvater erheben, und in den Herzen der leise nachbetenden Gemeinde die sanftesten Akkorde der Andacht anschlagen. Wie anders ist dies aber in den kleinen Synagogen! dort wird das frömmste Gemüth durch das unvernünftige Schreien und Lärmen, durch das bunte Durcheinander von seiner Andacht zurückgeschreckt. Dek Chor in der großen Synagoge laborirt allerdings auch noch an manchen Mängeln, doch steht ihm eine baldige, sehr günstige Umwandlung vor. Das Komitö der Synagogcngesellschaft, das keine Opfer scheut, wenn es die Hebung und Veredlung des Gottesdienstes gilt, hat nämlich bereits einen Chordirigenten aus Wien mit 600 Thlr. jährlichem Gehalte engagirt, und außerdem haben sich mehrere junge Leute, durch eine von Geiger nach Beendigung einer Predigt geschehenen Aufforderung bewogen, zur Mitwirkung beim Chore gemeldet. Die Reformen selbst anlangend, die der, um die hiesige Gemeinde so sehr verdiente Rabb. Geiger getroffen, sind die wesentlichsten folgende: Die drei riiarn —"'7; ,12? werden durch eine neue N212, nämlich vap'«,, "11226 ersetzt. n::a , mass “p-o , nrpn T'B , rrtiupn aiear,, und einige "mampft nians , paipTa irnar , pp-ibnaa antiquirte Stellen im "aim Nifti,, werden ganz weggelaffen. Statt "a^a^avaavi,, wird wie bereits in mehreren Synagogen '"isi rna'iL^?ari„ gebetet. "‘ip'iia aip\, rniwri ^man,, , die ';a„ "*p:ra und "aram aVa werden durch deutsche Gebete ersetzt, die der Rabbiner Geiger am Schluffe der Vorlesung aus der min laut vorbetet, und worauf die ganze Gemeinde dann ein vernehmliches paar spricht. Das Borlesen aus der Tora wie der Vortrag der rnawft geschieht ganz deklamatorisch, ohne fta-aa. "mials ia'ba>„ wird vom Chasan laut vorgebetet, und der tar© ist, bis auf einige inhaltreiche Stellen ganz kassirt. Der größte Theil der Gemeinde zeigte sich mit diesen Reformen ganz zufrieden, und fühlte sich vorzüglich durch die neue Art der "maus: marft,, erbaut, die am verwichencn "mata> rnaia,, nach dem Vorbilde der im Hamburger Tempel seit lange existirenden zum ersten Male hier stattgcfunden hat. Es lag aber auch etwas ganz besonders Erhebendes und zum Herzen Sprechendes darin, so daß man wahrend derselben fast kein Auge thränenleer fand. 30. Krotoschin, i 5. November. (Privatmitth.) Für die hiesige Stadt hat man jetzt ein Statut entworfen, und welch' ein Paragraph sigurirt darin? daß zu Stadtverordneten höchstens ein Jude gewählt werden dürfe. Im Krotoschiner Kreiswochenblatte No. 33 wird hiergegen kräftig remonstrirt. Es wird gezeigt, daß die Stadtverordneten nur die bürgerlichen Angelegenheiten der Gemeine wahrnehmen, daher auch das Gesetz nicht bestimmt, daß die Stadtverordneten einer gewissen Religion angchörcn müssen, wovon aber Krotoschin ein Ausnahmegesetz machen will. Krotoschin's Bevölkerung gehört zu V3 dem Katholizismus, V» dem Protestantismus, V3 dem Judenthum an, und da fünfzehn Stadtverordnete gewählt werden sollen, müßten doch fünf dem jüdischen Glauben

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